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Urteile aus der Kategorie „Markenlöschung“
07. Oktober 2011 Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 26 W (pat) 109/10 Zwischen den Marken „iMOVE“ und „IMOVIE“ besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Auch wenn sich identische oder hochgradig ähnliche Waren gegenüber stehen, besteht keine begriffliche Verwechslungsgefahr. Während die Bezeichnung „IMOVIE“ auf einen im Internet abrufbaren Film hinweist, steht die Bezeichnung „iMOVE“ für eine Bewegung durch das Internet.
Weiterlesen 29. September 2011 Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04
In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
Weiterlesen 29. September 2011 Pressemitteilung des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 30 W (pat) 9/10
Die beliebte bayrische Käsezubereitung "Obazda" bzw. die konkrete Markenbezeichnung "Bayerischer Obazda" ist dem europaweiten Schutz als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich zugänglich. Insbesondere gilt dies auch für die verschiedenen Varianten der traditionellen Herstellung. Fraglich ist jedoch weiterhin, inwiefern den Produzenten ein bestimmter Prozess der Haltbarmachung des "Obazda" vorgegeben werden darf. Dies muss das Bundespatentamt jetzt abschließend klären.
Weiterlesen 27. September 2011 Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 28 W (pat) 112/10 Das Zeichen "Princess" beschreibt lediglich die Produktmerkmale für die angemeldeten Warenklassen u.a. „Juwelierwaren“, da hierunter lediglich ein besonderer Schliff zu verstehen ist. Allerdings gilt dies nicht für Accessoires und ähnliche Gebrauchs- oder Modeprodukte im „Prinzessinenlook“.
Weiterlesen 22. September 2011 Beschluss des BPatG vom 05.09.2011, Az.: 27 W (pat) 72/10 Eine Marke wird bösgläubig angemeldet, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum geht, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören. Wenn nicht die Störung eines Mitbewerbers, sondern die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund steht, liegt keine bösgläubige Anmeldung vor. Die zeitlichen Abläufe einer Anmeldung können den Schluss zulassen, dass die Anmeldung der Marke lediglich zur Pflege und zum Schutz der Wahrung der Herkunftsfunktion der Dienstleistungen sowie zur Sicherung der wirtschaftlichen Betätigung vorgenommen wurde.
Weiterlesen 21. September 2011 Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
Weiterlesen 21. September 2011 Beschluss des BPatG vom 05.07.2011, Az.: 27 W (pat) 67/10 "BEAUTY WALKER" besitzt im Hinblick auf die eingetragenen Waren - Schuhwaren – ausreichende Unterscheidungskraft. Eine Löschung kann nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Registrierung einer Marke als auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag besteht. Jedenfalls für den Zeitpunkt der Registrierung im Jahre 2000 wurde nicht nachgewissen, dass das Zeichen „Walker" mit "Schuh; Treter" übersetzt wurde. Im Übrigen kann der wörtlichen Übersetzung "Schönheits Wanderer" kein beschreibender Sinngehalt entnommen werden.
Weiterlesen 16. September 2011 Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 26 W (pat) 532/10 Zwischen der Marke „VITAFIT“ und der Marke „VITAL & FIT“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Schutzumfang der Marke „VITAFIT“ ist unterdurchschnittlich, so dass die Abweichungen in der Marke „VITAL & FIT“ ausreichend sind.
Weiterlesen 14. September 2011 Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 27 W (pat) 225/09 Dem Zeichen „Sichtbar“ fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen, welche dazu dienen Gegenstände überhaupt oder zumindest besser als zuvor sichtbar zu machen.
Weiterlesen 12. September 2011 Beschluss des BPatG vom 26.08.2011, Az.:26 W (pat) 83/08 Die Marke „Fructa“ steht in enger sprachlicher Verbindung zum Begriff Fructose und Frucht. Sämtliche eingetragene Warenklassen enthalten Früchte bzw. weisen einen fruchtigen Geschmack auf. Deshalb ist von einer geringen Kennzeichnungskraft und von einem geringen Schutzumfang auszugehen. Vor diesem Hintergrund unterscheiden sich die Zeichen ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen.
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