Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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21. August 2017

Verwirkungseinwand im Markenrecht

Verrostetes Paragrafenzeichen
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.04.2017, Az.: 2-03 O 300/16

Eine Rechtsverletzung, die vom Rechteinhaber über einen längeren Zeitraum geduldet wird, kann dazu führen, dass auf der Verletzung beruhende Ansprüche der Verwirkung unterliegen. Hierfür kann neben positiver Kenntnis der Verletzung auch ein bloßes Kennenmüssen genügen. Letzteres kann auch aus einer Marktbeobachtungsobliegenheit herrühren. Kann eine Verwirkung bejaht werden, führt dies jedoch nicht zu einem Anspruch auf Löschung der Marke, denn die Verwirkung bezieht sich lediglich auf die geltend gemachten Ansprüche, nicht aber auf das Recht selbst.

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24. Oktober 2011

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.

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20. November 2015

Keine markenrechtlichen Ansprüche vor Eintragung der aus einer nichtigen Gemeinschaftsmarke hervorgegangenen deutschen Klagemarke

Weißes Trade-Mark-Symbol vor rotem Hintergrund in Puzzle-Optik
Urteil des BGH vom 23.09.2015, Az.: I ZR 15/14

Eine Verletzungshandlung, die während der Geltung einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und noch vor der Eintragung der aus der Gemeinschaftsmarke im Wege der Umwandlung gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchst. b EGV 207/2009 hervorgegangenen deutschen Klagemarke stattgefunden hat, löst weder Ansprüche wegen Verletzung der gemäß Art. 55 Abs. 2 EGV 207/2009 mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke noch Ansprüche nach dem Markengesetz wegen Verletzung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragenen deutschen Klagemarke aus.

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14. Januar 2020

Geografische Herkunftsangabe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zur Qualitätssicherung geschützt

Fleisch mit verschiedenen Gewürzen und Messern
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.7.2019, Az.: 2 U 73/18

Einem Fleisch verarbeitenden Industrieunternehmen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall ist die Nutzung der Bezeichnungen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zu Werbezwecken untersagt worden. Geklagt hatte eine bäuerliche Erzeugergemeinschaft, die ihren guten Ruf durch die inhaltlich unveränderte Nutzung der geografischen Herkunftsangabe durch den Großbetrieb gefährdet sah. Durch die Benutzung eines mit der bekannten Marke identischen Zeichens könnte der Verbraucher hinsichtlich der Herkunft des Produkts irregeführt werden.

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30. Oktober 2017

Markenschutz für Dextro Energy

Traubenzucker
Pressemitteilung Nr. 163/2017 zu den Beschlüssen des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZB 3/17, I ZB 4/17

Markenschutz können insbesondere auch dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware selbst genießen. Die Schutzfähigkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die konkrete Form allein zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. In der Quaderform des aus acht Traubenzucker-Täfelchen bestehenden Dextro-Energy-Stapels sowie der Einkerbungen der Einzeltäfelchen ist zwar eine rein technische Funktion zu sehen, für die Gestaltung der Ecken und Kanten der Täfelchen gilt dies hingegen nicht, diese dienen vielmehr der Sensorik des Verbrauchers beim Verzehr. Markenschutz für eine Warenformmarke ist jedoch nur dann zu versagen, wenn alle wesentlichen Merkmale einer rein technischen Funktion dienen. Die erfolgte Löschungsanordnung wurde somit aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

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13. September 2016

Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke durch Verwendung als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2016, Az.: 6 U 75/15

Die Wortmarke „Pferdesalbe“ wird nicht rechtserhaltend i.S.d. § 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG verwendet, wenn sie als Bestandteil des zusammengesetzten Zeichens „Apothekers Original Pferdesalbe“ gebraucht wird. Denn die weiteren Zeichen dienen ersichtlich zur Unterscheidung von anderen auf Pferdesalbe basierenden Produkten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Begriff „Pferdesalbe“ äußerlich von den anderen Zeichen absetzt.

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25. Januar 2016

Wortkombination „Air Solution“ kann für Desinfektionsmittel nicht als Marke eingetragen werden

Graue Hand fängt blauen Wassertropfen auf.
Urteil des BPatG vom 16.12.2015, Az.: 25 W (pat) 15/13

Die Bezeichnung „Air Solution“, die aus den Worten „Air“ und „Solution“ besteht, ist für die Waren Desinfektionsmittel, Lüftungsgeräte und Luftreinigung beschreibend. Die Wortkombination wird vom angesprochenen Verkehrskreis ohne Weiteres als Luft-/Klimalösung bzw. Luft-/Klimalösungskonzept verstanden, insbesondere bedarf es weder einer analysierenden Betrachtungsweise noch eines vertieften Nachdenkens, um den sachlichen Bezug zwischen der Bezeichnung und den Produkten zu erkennen.

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26. Juni 2018

Nachrichtenportal Tagesumschau verletzt Kennzeichenrechte der Tagesschau

Fernsehrstudio, mit der Nahaufnahme einer Kamera. Im HIntergrund sieht man einen Fernseher
Urteil des OLG Hamburg vom 01.03.2018, Az.: 3 U 167/15

Die Bezeichnung „Tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet verletzt den Werktitelschutz der Nachrichtensendung „Tagesschau“. Dem Werktitel „Tagesschau“ ist laut OLG Hamburg aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Fernsehsendung eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen. Die Werkkategorien „Internetnachrichtenportal“ und „Nachrichtensendung“ sowie die für die beiden Angebote verwendeten Bezeichnungen „Tagesumschau“ und „Tagesschau“ weisen eine starke Ähnlichkeit auf. Deshalb besteht bezüglich der Titel nach Ansicht des Gerichts Verwechslungsgefahr. Infolgedessen könne der Verkehr eine Verbindung zwischen der „Tagesumschau“ und der „Tagesschau“ annehmen.

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