Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

18. Februar 2010 Top-Urteil

BPatG: Voreintragungen vergleichbarer Zeichen müssen berücksichtigt werden

Collage aus vielen bunten Buchstaben.
Beschluss des BPatG vom 10.06.2009, Az.: 29 W (pat) 3/06

Das Deutsche Patent- und Markenamt muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung Voreintragungen von vergleichbaren Zeichen berücksichtigen. Dies gilt aber nur soweit, wie es sich um tatsächlich ähnliche Voreintragungen handelt. Ein lediglich unsubstantiierter Vortrag des Anmelders zur Vergleichbarkeit lässt dem Amt jedoch weiterhin die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung der Voreintragung zu entscheiden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer Anmeldung, relevante Voreintragungen mit anzugeben.

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04. Januar 2010

Einwilligung zur Vernichtung

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2009, Az.: 315 O 72/08 Werden Waren lediglich mit dem Ziel der Durchfuhr nach Deutschland gebracht und nicht um hierzuland in den Verkehr gebracht zu werden, begründet das noch keine Patentverletzung in Deutschland und somit auch keinen Anspruch auf Vernichtung der Waren nach dem Patentgesetz. Da aber auch bei einer Durchfuhr ins Ausland Schutzrechte der hier ansäßigen Waren beeinträchtigt werden, spachen die Richter der am LG Hamburg der Klägerin nach den allgemeinen Regeln der Unterlassung des § 1004 BGB einen Anspruch auf Einwilligung zur Vernichtung der Waren zu.
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05. Juni 2009

Willkommen im Leben

Beschluss des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZB 48/08

a) Die Eintragung der Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis kann nach ihrem Inhalt beschränkt werden (hier: Beschränkung der Eintragung der Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" auf bestimmte Themengebiete).

b) Die Wortfolge "Willkommen im Leben" ist für die Waren und Dienstleistungen "Bild- und Tonträger, Druckereierzeugnisse, Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen" nicht unterscheidungskräftig i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

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15. Oktober 2009

Gericht reduziert Streitwert von Ed Hardy-Abmahnung

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 2-06 S 10/09

Zahlt ein Abgemahnter wegen eines Verstoßes gegen das UrhG nicht die Abmahnkosten der gegnerischen Anwälte, werden diese in der Regel von dem Abmahnenden gerichtlich eingefordert. So auch geschehen in dem Fall, als ein Abgemahnter ohne Lizenz bei ebay ein gefälschtes Ed Hardy Tank-Top veräußerte. Die Klägerin mahnte ab, und stellte dem Beklagten die Abmahnkosten, gestützt auf die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677, 683 S.1, 670 BGB, in Rechnung. Durch diese GoA wollte sie nicht nur ihre Abmahnkosten erstattet bekommen, sondern für den Beklagten auch einen kostspieligen Prozess vermeiden. Dazu berechtigt war die Klägerin aufgrund der ihr zustehenden Ansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG. Allerdings setzte das LG Frankfurt in der Berufung den Streitwert von 30.000 € auf 10.000 € herab.

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10. März 2010 Top-Urteil

Umsatzrendite bei Kennzeichenverletzung

Rotes R mit roten Rand, welches auseinander fällt.
Urteil des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZR 169/07

a) In die Beurteilung, welcher Lizenzsatz einer Umsatzlizenz bei der Verletzung eines Kennzeichenrechts angemessen ist, ist die in der Branche übliche Umsatzrendite regelmäßig einzubeziehen.

b) Kann ein wegen einer Kennzeichenverletzung zur Auskunft Verpflichteter nicht zweifelsfrei beurteilen, ob das Kennzeichenrecht des Gläubigers durch bestimmte Geschäfte verletzt worden ist, und führt er die Geschäfte deshalb im Rahmen der Auskunft auf, handelt er nicht widersprüchlich, wenn er im nachfolgenden Betragsverfahren den Standpunkt einnimmt, diese Geschäftsvorfälle seien in die Bemessung des Schadensersatzes nicht einzubeziehen.

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05. Januar 2010

„BACKHOME“

Beschluss des BPatG vom 04.12.2009, Az.: 30 W (pat) 50/09 Im Beschluss vom 04. Dezember 2009 hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Beschwerde gegen die internationale Marke "BACKHOME" nicht begründet ist. Gerügt wurde die angeblich fehlende Unterscheidungskraft der Marke sowie dass "BACKHOME" kein beschreibender Begriffinhalt entnommen werden könne. Das sah das BPatG jedoch anders: Die deutsche Übersetzung "zurück zu Hause" sei für ein System zur Ortung und Rückführung von Lebewesen durch eintragungs- und schutzfähig.
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17. November 2011

„Insel des wohltuenden Genusses“ nicht eintragungsfähig!

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 W (pat) 512/11

Die Wortfolge "Insel des wohltuenden Genusses" ist nicht eintragungsfähig, da der angemeldeten Marke für die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis versteht die Wortfolge in Verbindung mit den beanspruchten Waren lediglich als eine werbliche Anpreisung der Waren. Denn damit wird suggeriert, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine wohltuende, also angenehme, erquickende oder lindernde Wirkung hat und zugleich als besondere Freude und Annehmlichkeit empfunden wird, die dem Konsumenten zumindest kurzzeitig Entspannung und Ruhe von Stress und Anstrengungen verschafft.
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28. Juni 2006

Verkauf von Markenparfum ohne Umverpackung bei eBay verboten

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2006, Az.: 5 U 213/05 Der Inhaber von Marken für Parfumartikel kann sich dem Vertrieb dieser Artikel in einer veränderten Umverpackung oder nach Entfernung der Umverpackung nach § 24 Abs. 2 MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen, da die Wertschätzung von Parfumprodukten auch in erheblichem Umfang durch die äußere Gestaltung und die Präsentation der Produkte bestimmt wird.
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07. Dezember 2009

Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung

Urteil vom OLG Köln vom 20.05.2009, Az.: 6 U 195/08

Hat ein Bestandteil eines Zeichens vorwiegend beschreibende Wirkung, da er auf einen Hauptbestandteil des vertriebenen Nahrungsergänzungsmittels hinweist, kommt diesem Teil unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu und der Verkehr achtet auf die weiteren hinzugefügten Bestandteile. Dies prägt den Gesamteindruck jedes einzelenen der vielen Produkte so, dass in der jeweiligen Kombination mit dem gleichen Bestandteil ein neuer Gesamtbegriff gesehen wird.
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12. Juli 2010

Marke „SCHÜTZT WAS GUT IST“ für Papier und Verpackungen eintragbar

Beschluss des BPatG vom 31.05.2010, Az.: 29 W (pat) 506/10

Die Wortfolge "SCHÜTZT WAS GUT IST" ist für die Bereiche Papier, Karton und Verkaufsverpackungen als Marke eintragungsfähig. Die sloganartige Wortfolge, welche aus einer allgemein geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen Wortkombination besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf und enthält zudem kein Freihaltebedürfnis.
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