Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

22. Juli 2014

Keine Haftung des Tech-C/Zone-C für Markenverletzungen

Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Der Tech-C oder Zone-C einer Domain haftet nicht als Störer für etwaige Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen, die vom Domain-Inhaber begangen worden sind, da er nicht dazu verpflichtet ist, die von ihm betreuten Domains auf ihren Inhalt zu überprüfen.

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21. Juli 2014

Peek & Cloppenburg Hamburg darf die Anmeldung einer gleichnamigen Gemeinschaftsmarke untersagen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-325/ 13 P, C-326/13 P

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Eintragung eines schon bestehenden Markennamens erfordert nicht, dass der Anspruchsteller ein bundesweites Untersagungsrecht nachweisen muss. Eine solche Auslegung des Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 EG ist abzulehnen. Ausreichend ist dementsprechend, dass das Schutzgebiet einer Marke über eine rein örtliche Bedeutung hinausgeht. Vorliegend durfte Peek &Cloppenburg Hamburg somit die Eintragung der Gemeinschaftsmarke des Konkurrenzunternehmens Peek & Cloppenburg Düsseldorf untersagen.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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18. Juli 2014

Keine Wettbewerbswidrigkeit bei gleichartigen Einkaufswagenmodellen

Urteil des OLG Köln vom 13.06.2014, Az.: 6 U 122/11

Der Vertrieb eines Einkaufwagenmodells, das mit dem Modell eines anderen Herstellers ineinander geschoben werden kann ("stapelbar"), stellt keine wettbewerbswidrige Handlung dar. Das Merkmal "stapelbar" ist nicht derart individuell, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommen könnte. Die Einkäufer der angesprochenen Fachkreise nehmen anhand der Herstellerangaben nicht an, dass die beiden Modelle aus demselben Unternehmen stammen oder Lizenzverbindungen zwischen beiden bestünden. Es liegt keine Rufausbeutung vor, wenn Fachkreise angesprochen werden, die nicht aufgrund der äußeren Gleichheit der Produkte ihre Qualitäts- und Gütevorstellungen auf diese übertragen. Dies gilt, wenn ein Originalprodukt nachgeahmt wird, dessen Sonderschutz abgelaufen ist und aufgrund von unterschiedlichen Kennzeichen die Gefahr der Verwechslung und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

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18. Juli 2014 Kommentar

OLG Stuttgart: Entscheidung im ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Kommentar zum Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Mit Hilfe des sog. ADR-Verfahrens wird allgemein die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben, um einen Rechtsstreit außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entscheiden. Gerade auch bei einer Vielzahl von Top-Level-Domains besteht die Möglichkeit, ein solches Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, wenn es z.B. zu einer rechtsverletzenden Domainregistrierung oder -benutzung kommt oder gekommen ist. Wann eine solche Entscheidung dann für die deutsche Gerichtsbarkeit zu beachten ist, hatte nun das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden.

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18. Juli 2014

Entscheidung auf Übertragung einer .eu-Domain aus ADR-Verfahren kann unbeachtlich sein

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.05.2014, Az.: 2 U 147/13

Wird im Rahmen eines ADR-Verfahrens auf Übertragung einer .eu-Domain entschieden, und binnen der 30-tägigen Frist auf Zustellung der Entscheidung ein entsprechendes Klageverfahren vor einem deutschen Zivilgericht eingeleitet, so ist diese ADR-Entscheidung wirkungslos. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain bzgl. einer .eu-Domain kann nicht ausgeurteilt werden, weil der Inhaber eines mit der Second-Level-Domain gleichlautenden Bezeichnung dann besser gestellt würde als ohne die rechtsverletzende Handlung. Gerade auch bei .eu-Domains besteht nämlich die Möglichkeit eines sog. Dispute-Eintrags, dessen sich der Rechteinhaber bedienen könnte. Insoweit besteht für den Rechteinhaber auch hier nur ein Anspruch auf Freigabe bzw. Erklärung der Löschung der Domain gegenüber der EURid.

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16. Juli 2014

Werbeabbildung eines „Pippi Langstrumpf“ Kostüms verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Köln vom 20.06.2014, Az.: 6 U 176/11

Die Werbeabbildung eines Kindes bzw. einer Frau in einem "Pippi Langstrumpf"-Karnevalskostüm stellt zwar eine Nachahmungshandlung der originalen Romanfigur dar. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die das Verhalten unlauter machen, ist jedoch keine Wettbewerbswidrigkeit gegeben. Das bewusste kommerzielle Ausnutzen einer fremden schöpferischen Leistung genügt hier nicht, da im Wettbewerbsrecht nicht an die Nachahmung, sondern an eine bestimmte Handlungsweise, wie z.B. eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung angeknüpft wird.

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11. Juli 2014

Apple-Store als Markenzeichen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-421/13

Bereits das einheitliche Design einer Verkaufsstätte kann grundsätzlich als Markenzeichen eingetragen werden, wenn es dazu geeignet ist, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden. Die Dienstleistung darf sich hierbei jedoch nicht allein auf den Verkauf der angebotenen Ware beschränken, erforderlich ist vielmehr ein weitergehendes Dienstleistungsangebot wie etwa Schulungen, Vorführungen oder Seminare in dem Ladengeschäft. Die zeichnerische Darstellung der bekannten Apple-Stores ist demnach ein markenfähiges Zeichen.

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09. Juli 2014

DeBeukelaer’s „Wafer Breax“ verletzt Kit Kat’s Gemeinschaftswortmarke „Have a Break“

Urteil des OLG Köln vom 28.03.2014, Az.: 6 U 162/13

Der Vertrieb des Schokoladen-Waffel-Produkts "Wafer Breax" von DeBeukelaer verletzt die Gemeinschaftswortmarke "Have a break" von Kit Kat und darf deshalb nicht mehr unter diesem Namen erfolgen. Es besteht zwischen den beiden Zeichen Verwechslungsgefahr, insbesondere aufgrund des hohen Bekanntheitsgrad der Marke "Have a break", der Identität zwischen den beiden Produkten und der klanglichen Ähnlichkeit der beiden Zeichen.

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01. Juli 2014

Eintragung von konturlosen Farbmarken

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-217/13, C-218/13

Die Eintragung einer Farbe als Marke (hier: Farbe Rot "HKS 13" der Sparkassen) unterliegt grundsätzlich keinen höheren Anforderungen als andere Markenformen. Eine starre Untergrenze von 70 Prozent, ab welcher eine Verkehrsdurchsetzung der Marke festgestellt werden kann, ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Vielmehr muss auch der Marktanteil der Marke, wie die Dauer der Benutzung und der Werbeaufwand des Inhabers der Marke Berücksichtigung finden.

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