Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

06. Mai 2015

Auskunftsanspruch gegen Webhoster bei Rechtsverletzungen über seine Server

Rote Computer-Netzwerk-Server-Kabel
Beschluss des LG Hamburg vom 12.01.2015, Az.: 310 O 11/15

Werden von einem Webhoster Dienstleistungen erbracht, die für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen im gewerblichem Ausmaß genutzt werden, steht dem Rechteinhaber gegenüber dem Dienstleister gem. § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG ein Auskunftsanspruch über den jeweiligen Kunden zu. Demnach muss ein Serverbetreiber Auskunft über den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse erteilen, der die Server zur Speicherung und Ausführung eines Tracking-Programms verwendet, das Sucher und Anbieter eines bestimmten Inhalts in BitTorrent-Netzwerken zusammenführt und einen gegenseitigen Austausch von Daten überhaupt erst ermöglicht.

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21. April 2015 Top-Urteil

BGH-Goldrapper: Zur Übernahme kurzer Musiksequenzen eines anderen Künstlers als „Loop“ für Rap-Songs

Studiomikrofon vor einem virtuellen Equalizer
Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH zum Urteil vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

Werden Musiksequenzen von durchschnittlich zehn Sekunden einer fremden Band ohne Text kopiert und als Tonschleife (sog. „Loop“) für Rap-Songs verwendet, so kann nicht ohne weiteres eine Urheberrechtsverletzung angenommen werden. Da nur Teile der Musik, nicht aber der Text übernommen wurde, liegt insoweit kein relevanter Eingriff in das Urheberrecht vor. Die ursprüngliche Verbindung zwischen Text und Musik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz der Passagen aus den komponierten Musikstücken ist eine schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen erforderlich, die über ein routinemäßiges Schaffen hinausgeht.

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09. Februar 2015

Zu den Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung wegen Raubkopien

Kind, das sich als Pirat verkleidet hat, hebt zwei CDs in der Hand und steht vor einer Tastatur.
Beschluss des OLG Hamm vom 11.09.2014, Az.: 5 RVs 87/14

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 108 I Nr. 5 UrhG, erfordert die Feststellung einer konkret geschützten Tonaufnahme und des dazugehörigen Rechteinhabers. Die bloße Darlegung, dass Raubkopien hergestellt wurden, genügt nicht. Der Benennung des konkreten Tonträgerherstellers bedarf es nicht, wenn dieser seinen Sitz in einem der Mitgliedsländer des Genfer Tonträger-Abkommens hat und damit die Voraussetzungen des 126 III UrhG gegeben sind.

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07. Januar 2015

Zur gewerblichen Verwendung beim Verkauf urheberrechtswidriger Bootlegs auf eBay

EIne Person macht mit ihremHandy eine Aufnahme von einem Konzert.
Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2014, Az.: 310 O 394/14

Weist das eBay-Konto eines Verkäufers von urheberrechtswidrigen Bootlegs eine hohe Anzahl an Bewertungen (hier: 499 Bewertungen) innerhalb der letzten 12 Monate auf und wurden ganz überwiegend rechtswidrige Tonträger veräußert, so liegt eine gewerbliche Verwendung iSd § 104a UrhG vor. Bereits das Verkaufsangebot der Tonträger auf der Internetplattform eBay stellt einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Nutzungsrechtinhaberin dar.

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22. Oktober 2014

GEMA-Lizenzvertrag kann nach Änderung in der Rechtsprechung fristlos gekündigt werden

Urteil des AG Düsseldorf vom 04.04.2013, Az.: 57 C 12732/12

Ein GEMA-Lizenzvertrag für die Wiedergabe von Musiktiteln in einer Arztpraxis kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos gekündigt werden, da eine Notwendigkeit für eine solche Lizenz nach Änderung der Rechtsprechung des EuGH, der diese Art der Nutzung als keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne ansieht, nicht mehr gegeben ist.

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29. August 2014

Keine Sperrpflicht einzelner Internetseiten durch Access-Provider

Urteil des OLG Köln vom 18.07.2014, Az.: 6 U 192/11

Ein Telekommunikationsanbieter als Access-Provider hat keine Pflicht eine Internetseite zu sperren, die Links zu Downloadseiten für urheberrechtlich geschützte Musiktitel bereithält, ohne diese selbst zum Download bereit zu halten. Insbesondere eine Haftung als Störerin scheidet mangels Verletzung von Prüfungspflichten aus, da keine technische Maßnahme zur Verfügung steht, deren Einsatz unter Einbeziehung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit scheidet insbesondere wegen der Folgen einer Netzsperre aus.

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12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

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05. August 2014

Verrechnung ausgeschlossener Musikfolgen

Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 110/12

Der Ausschluss oder die Zurückstellung eines Programms von der Verrechnung gemäß Abschnitt IV Ziffer 4 Abs. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der am 27./28. Juni 2006 beschlossenen Fassung steht einer Durchsetzung von Ansprüchen auf Abrechnung und Ausschüttung auf dem Klagewege nicht entgegen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 23/11, GRUR 2013, 375 = WRP 2013, 518 Missbrauch des Verteilungsplans).

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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