Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

20. Oktober 2013

Eigentumserwerb oder Nutzungslizenz an digitalen Werken?

Urteil des LG Berlin vom 05.03.2013, Az.: 4 O 191/11 Die AGB-Klausel, dass der Käufer eines digitalen Hörbuchs, Musikwerks, Films oder E-Books mittels Download in einem Online-Shop gerade kein Eigentum an dem Werk (wie z.B. beim Kauf einer CD oder DVD), sondern lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur persönlichen Nutzung erwirbt, ist nicht überraschend und zulässig. Primärer Vertragszweck ist hierbei das Ermöglichen und Bereitstellen eines Downloads durch den Verkäufer sowie das anschließende beliebig häufige Anhören oder Ansehen durch den Kunden.
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30. September 2013

Auch Teilstücke eines Werkes urheberrechtlich geschützt

Pressemitteilung Nr. 41/13 des AG München vom 23.09.2013, Az.: 161 C 1902/11 Geschützte Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz (UrhG) sind unter anderem Sprach- und Schriftwerke sowie Werke der Musik. Davon umfasst ist nicht nur das Gesamtwerk als solches, sondern auch einzelne Teil- oder Bruchstücke des Werkes. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Verhinderung der Übernahme fremder Leistung, unabhängig vom jeweiligen Umfang. Somit stellt auch die unerlaubte Verbreitung von einzelnen Datenfragmenten eines Werkes (hier: Harry Potter Hörbücher), wie z.B. üblicherweise über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Filesharing), eine Urheberrechtsverletzung dar.
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20. September 2013

File-Hosting-Dienst

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12 a) Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark). b) Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).
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05. September 2013

Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Filesharing

Beschluss des AG Köln vom 01.08.2013, Az.: 137 C 99/13 Die Installation eines Filesharing-Programms durch einen Internet-Nutzer erfolgt regelmäßig nicht mit der Absicht, Dritten das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten in einer konkreten anderen Stadt als der des Nutzers zu ermöglichen. Allein das billigende in Kauf nehmen einer deutschlandweiten Verbreitung reicht für die Anwendung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ nicht aus. Gerichtsstand ist hierbei vielmehr der Bezirk, an dem die unerlaubte Handlung durch den Internet-Nutzer stattfand.
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17. Juni 2013

Sharehoster als strafbarer Gehilfe

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 13.05.2013, Az.: 5 W 41/13 Werden Sharehoster auf von ihren Usern hochgeladene rechtswidrige und urheberrechtsverletzende Inhalte aufmerksam gemacht, sind sie verpflichtet, den Zugang zu diesen Dateien unverzüglich zu sperren und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass es erneut zu gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Unterlässt der Sharehoster diese Pflichten und löscht diese Daten auch nach mehrmaligem Hinweis nicht, nimmt er eine fortdauernde Rechtsverletzung billigend in Kauf. Damit scheidet eine Haftung als Störer aus, vielmehr macht er sich als Gehilfe strafbar.
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08. Mai 2013

Tonträger-Sampling die Zweite

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 182/11

Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist.

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11. April 2013 Top-Urteil

Keine Verpflichtung von Eltern ein Verbot von Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen ohne Anlass regelmäßig zu kontrollieren

Ein geöffnetes Schloss liegt auf einer weißen Tastatur.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12

Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.

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08. April 2013

„Die Heiligtümer des Todes“ – Statthaftigkeit der Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung von Auskunftserteilung

Beschluss des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZB 48/12 a) Die Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG ist gemäß § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 2 FamFG auch dann statthaft, wenn sie erst nach Erteilung der Auskunft eingelegt worden ist. b) Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG gelten nicht für Beschwerden von Anschlussinhabern gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG.
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26. Februar 2013

Missbrauch des Verteilungsplans

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 23/11 a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außerordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 geltenden Fassung hält die Regelung des Abschnitt IV Ziff. 4 Abs. 3 der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB nicht stand.
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03. Dezember 2012

Änderung des Urhebergesetzes: Längere Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 31.10.2012 In einer Ende Oktober abgehaltenen Sitzung hat das Bundeskabinett das Achte Urheberrechtsänderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Änderungsgesetz soll die EU-Richtlinie 2011/11/EU in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch eine Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) erforderlich ist. Die wohl wichtigste Neuerung ist in der Anhebung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von bisher 50 auf 70 Jahren zu sehen.
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