Urteile aus der Kategorie „Musikrecht“

15. Juli 2014

Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

Urteil des AG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: 57 C 3122/13

a) Streitwerte von über 10.000 € bei privatem Filesharing sind in der Regel unverhältnismäßig.

b) Als lizenzanaloger Schadensersatz für die Weiterverbreitung eines Musikalbums mit 15 Titeln, ist unter Berücksichtigung, dass der Rechteinhaber lediglich in Deutschland das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Musikwerk innehat, das Album durch den Nutzer nur einen einzigen Tag in einer Tauschbörse angeboten wurde und die normale Lizenzgebühr für den rechtmäßigen Download eines einzelnen Liedes lediglich 92 Cent beträgt, ein Betrag von ca. 300 Euro angemessen.

c) Ein Unterlassungsbegehren auf das gesamte Musikrepertoire des Rechteinhabers und gerade nicht nur auf das gegenständliche Werk, führt zu einer gänzlich unbrauchbaren Abmahnleistung, die eine Erstattungspflicht für die Abmahnkosten entfallen lässt.

Weiterlesen
09. Juli 2014

Keine Haftung eines Hotelbetreibers für Filesharing über den Gästeinternetanschluss

Urteil des AG Koblenz vom 14.05.2014, Az.: 161 C 145/14

Ein Hotelbetreiber haftet grundsätzlich weder als Täter noch als Störer für über den Gästeinternetanschluss seines Hotels begangene Urheberrechtsverletzungen, wenn er zumutbare Verhaltens- oder Prüfpflichten erfüllt. Diesen genügt er, wenn die WLAN-Verbindung des Routers mit einer WPA2-Verschlüsselung und einem regelmäßig wechselnden Passwort gesichert und er die Hotelgäste dahingehend belehrt, dass das widerrechtliche Down- und/oder Uploaden von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten ist. Eine anlasslose Überwachung der Gäste oder des Hotelpersonals ist dem Hotelbetreiber nicht zumutbar.

Weiterlesen
04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

Weiterlesen
03. April 2014

Verrechnung von Musik in Werbefilmen

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 187/12

Einer Verwertungsgesellschaft ist beim Aufstellen und Ändern der Regeln eines Verteilungsplanes nach § 7 Satz 1 UrhWG ein außerordentlich weiter, nur durch das Willkürverbot begrenzter Beurteilungsspielraum eingeräumt. Überschreitet sie diesen Beurteilungsspielraum, ist für die Frage, ob der Rechtsirrtum verschuldet ist, der übliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB maßgeblich. Der Rechtsirrtum ist nicht allein deshalb unverschuldet, weil die Verwertungsgesellschaft ihre Entscheidung mit Sorgfalt gebildet hat.

Weiterlesen
26. März 2014

Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes bei Filesharing

Urteil des AG München vom 07.03.2014, Az.: 158 C 15658/13

Gegenüber privaten Filesharing-Nutzern, die im überschaubaren Rahmen Urheberrechtsverletzungen begehen, ist bei Abmahnungen Maß zu halten. Das Anbieten eines einzelnen deutschsprachigen Musikalbums mit 12 Titeln in einer Filesharing-Tauschbörse an 59 andere Nutzer, begründet bei Zugrundelegung des GEMA-Tarifs "VR-OD 5" einen Schadensersatz in Höhe von 354 €. Selbst wenn das Album einem unbestimmten Nutzerkreis angeboten worden wäre, ist kein höherer Schadensersatz als 600 € angemessen. Der Streitwert ist vorliegend auf nicht höher als 10.000 € anzusetzen.

Weiterlesen
11. März 2014 Top-Urteil

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube rechtswidrig

Gema-Sperrtafel bei Youtube.
Urteil des LG München I vom 25.02.2014, Az.: 1 HK O 1401/13

Im Streit um die GEMA-Sperrtafeln auf YouTube hat die Musikverwertungsgesellschaft einen Sieg gegen die Internetplattform errungen. Die Aussagen auf den Sperrtafeln seien geeignet, beim Durchschnittsverbraucher fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte, obwohl sie es könne und sie selbst die Videos sperre. Da tatsächlicherweise die Sperrung durch YouTube erfolgt und eine Einräumung von Rechten mangels Einigung zwischen der GEMA und YouTube bezüglich Lizenzen bisher nicht erfolgt ist, sind die verwendeten Aussagen unvollständig und irreführend und stellen eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA dar.

Weiterlesen
28. Februar 2014

Keine Haftung des Vermieters für illegales Filesharing des Mieters

Urteil des LG Frankfurt vom 28.06.2013, Az.: 2-06 O 304/12

Stellt ein Vermieter seinem Mieter in einer Ferienwohnung einen Internetzugang über W-LAN zur Verfügung, so haftet dieser nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing des Mieters. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anschlussinhaber die zulässige Nutzung des Internetzugangs auf bestimmte Art und Weisen beschränkt hat, wie hier auf die Nutzung von E-Mail-Verkehr und zu beruflichen Zwecken.

Weiterlesen
10. Januar 2014

Keine Deckelung des Erstattungsanspruches für das unerlaubte Verkaufen von Bild- und Tonaufnahmen

Urteil des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 S 6/16

Abmahnkosten mit einem Gebührensatz von 1,3 sind berechtigt, wenn es sich um auf eBay zum Vertrieb angebotene Bild- und Tonaufnahmen handelt. Dieser Satz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Aufnahmen von einer Privatperson verkauft werden. Die Deckelung gemäß § 97 a II UrhG ist dann nicht einschlägig, wenn es sich bei dem Verkauf nicht um eine geringfügige Rechtsverletzung im Geschäftsverkehr handelt, wie es z.B. bei der unerlaubten Veröffentlichung eines Textes auf einer privaten Webseite der Fall ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a