Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von Monaco
Pressemitteilung des BGH vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 261/07
Bei Fernsehbeiträgen, die an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, sind diese im Kontext dazu zu würdigen. Insbesondere kann bei einer durchweg positiven Berichterstattung dem Persönlichkeitsrecht kein Vorrang vor dem Presserecht eingeräumt werden.
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