Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“

25. Januar 2010

Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der „Preselection“-Option

Beschluss des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 124/08

In der Werbung für eine Telefon-Flatrate, bei welcher die Nutzung von Preselection-Angeboten nicht möglich ist und auch auf diese Einschränkung nicht hingewiesen wird, ist nicht zwangsläufig ein irreführender Wettbewerbsverstoß zu sehen. Da der Kunde mit der beworbenen Flatrate Festnetzgespräche auch in Netze von Drittanbietern "umsonst" führen kann, ist die Möglichkeit der Nutzung von kostenpflichtigen Preselection Telefongesprächen für einen durchschnittlich interessierten Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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17. Dezember 2009

Rundfunksender haftet für unwahre Tatsachenbehauptung

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.11.2009, Az.: 7 U 76/09 In dem vom Hanseatischen OLG zu entscheidenden Fall ging es um einen Rundfunksender, der im Rahmen eines Interviews unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hat. Zwar war ersichtlich, dass die falschen Äußerungen von einem Dritten stammten und der Sender sie sich nicht zu Eigen gemacht hatte. Es traft ihn aber dennnoch die Haftung hierfür, da er sich nicht ausreichend von den falschen Äußerungen distanziert hat.
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16. Dezember 2009

Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen

Pressemitteilung Nr. 255/2009 des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08, VI ZR 228/08

Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter können laut BGH einem Radiosender nicht verbieten, auf seiner Internetseite alte Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Verurteilten in Verbindung mit dem 1990 begangenen Mord an dem Schauspieler genannt werden, öffentlich abrufbar zu machen. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt, so der BGH. Mit dieser Entscheidung hob der BGH die Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg auf, welche die Unterlassungsforderung als rechtsmäßig erachteten.
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14. Dezember 2009

Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke

Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06

Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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14. Oktober 2009

Das Recht am eigenen Bild bei Filmaufnahmen

Urteil des LG Berlin vom 31.01.2008, Az.: 27 O 1000/07

Grundsätzlich kann jeder Mensch selbst darüber bestimmen, ob Bildnisse von sich verwendet und veröffentlicht werden. Dies gilt auch bei Filmaufnahmen. Fernsehsender, die Menschen filmen, müssen deren ausdrückliche Einwilligung einholen um das aufgenommene Material ausstrahlen zu dürfen. Es genügt dafür nicht, wenn eine Person Aufnahmen von sich duldet, für deren Veröffentlichung aber keine ausdrückliche Einwilligung abgibt. In Aufnahmen die dennoch gesendet werden, müssen Fernsehsender die Indentität der gefilmten Personen unkenntlich machen.
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02. Oktober 2009

BILD gegen taz: Zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche

Pressemitteilung Nr. 201/2009 des BGH zum Urteil vom 01.10.2009, Az.: I ZR 134/09

Humorvolle und ironische Vergleiche in einem Werbespot sind innerhalb bestimmter Grenzen zulässig. Wenn der Werbende den Mitbewerber weder herabsetzt noch der Lächerlichkeit preisgibt und es sich bei der Darstellung somit lediglich um eine humorvolle Überspitzung handelt, handelt der Werbende nicht wettbewerbswidrig.
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10. August 2009

Rundfunkgebührenpflicht auch für das im gewerblich genutzten Kraftfahrzeug befindliche Zweitgerät

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.05.2009, Az.: 2 S 1203/08

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV ist eine Rundfunkgebühr nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden. Diese Gebührenfreiheit gilt nicht für Zweitgeräte in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Die Fahrt mit seinem Kraftfahrzeug eines selbstständigen Friseurmeisters von seiner Wohnung zu seinem Friseursalon fällt unter den Begriff der gewerblichen Nutzung.
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