Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“
Zum Verbot der Videoaufzeichnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen
Beschluss des VG Saarlouis vom 25.03.2011, Az.: 3 K 501/10
Ein Rundfunkveranstalter darf grundsätzlich Gemeinderatssitzungen zu Sendezwecken auf Video aufzeichnen. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Gibt es jedoch im Einzellfall zwingende, nachvollziehbare und konkrete Anhaltspunkte für eine Störung, kann dem Aufzeichnungsinteresse des Rundfunkveranstalters das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gemeinderates entgegengehalten werden. Selbst dann ist aber ein Verbot von Videoaufnahmen nicht zwingend erforderlich. Im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung muss zunächst untersucht werden, ob mildere Maßnahmen wie beispielsweise eine beschränkte Anordnung der Aufzeichnung in Betracht kämen. Ist dies der Fall, ist ein vollständiges Verbot von Videoaufnahmen unzulässig.Zweitgerätebezogene Gebührenfreiheit auch für Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Ein Teilnehmerkonto pro Haushaltsgemeinschaft genügt
Da Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer Wohngemeinschaft gemeinsam Rundfunkempfangsgeräte bereithalten können, genügt hinsichtlich der gemeinsam genutzten Geräte eine Anmeldung durch einen der Partner oder ein Mitglied. Dabei wird angenommen, dass derjenige, der als Teil der Generalunkosten des Haushalts die Rundfunkgebühren für die in der Haushaltsgemeinschaft bereit gehaltenen Empfangsgeräte trägt, der Haushaltsvorstand ist. Lediglich dieses Teilnehmerkonto ist weiterzuführen. Weitere bestehende Konten müssen selbständig abgemedelt werden.
Anspruch von im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Rundfunkgebührenbefreiung
Da in Maßregelvollzug Untergebrachte eine vergleichbare finanzielle Bedürftigkeit wie in einer stationären Einrichtung untergebrachte Sozialhilfeempfänger haben, sind diese durch § 6 III RGebStV analog von der Gebührenpflicht zu befreien. Andernfalls würde dies eine unbillige Härte darstellen.
Autoradio begründet für Selbständige Rundfunkgebührenpflicht
Für ein in einem Kfz bereitgehaltenes Radio besteht grundsätzlich eine gesonderte Rundfunkgebührenpflicht, wenn ein selbständig tätiger Kfz-Nutzer sein Fahrzeug für die Fahrt zu seiner Betriebsstätte nutzt. Es besteht keine Gebührenfreiheit, da dies eine Nutzung zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit darstellt.
In häuslichem Arbeitszimmer genutzer Internet-PC rundfunkgebührenfrei
Beschluss des VGH Hessen vom 30.03.2010, Az.: 10 A 2910/09
Ein Rundfunkteilnehmer, der Rundfunkempfangsgeräte in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Hauses und zusätzlich in seinem beruflich genutzten Arbeitszimmer einen internetfähigen PC nutzt, muss für diesen PC nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV keine Rundfunkgebühren entrichten.Kein Recht auf Videoaufzeichnung von öffentlichen Sitzungen
Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs keine Grundrechtsverletzung
Internetfähige PCs sind gebührenpflichtig. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob mit solchen PCs tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden oder diese überhaupt mit dem Internet verbunden sind, da die technische Möglichkeit dazu ausreicht. Die Erhebung von Rundfunkgebühren stellt einen Eingriff in die Grundrechte auf Informations- und die Berufsausübungsfreiheit dar, welcher jedoch durch die Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.

