Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“

14. Juli 2011

Gebührenfreiheit für Zweitgeräte betrifft auch Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21.08.2008, Az.: 2 S 1519/08 Lebt ein gebührenpflichtiger Rundfunkteilnehmer in einer eheähnlichen Gemeinschaft, so ist auch dessen Partner hinsichtlich zum Empfang bereitgehaltener Zweitgeräte von der Gebührenpflicht befreit. Bei Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist in der Regel davon auszugehen, dass Rundfunkgeräte im privaten Bereich von beiden Personen gemeinsam zum Empfang bereit gehalten werden. Daher ist der Partner für ein in sein Kfz eingebautes Zweitgerät nicht gebührenpflichtig, selbst wenn das Kfz auf diesen zugelassen ist.
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30. Juni 2011

Zum Verbot der Videoaufzeichnung öffentlicher Gemeinderatssitzungen

Beschluss des VG Saarlouis vom 25.03.2011, Az.: 3 K 501/10

Ein Rundfunkveranstalter darf grundsätzlich Gemeinderatssitzungen zu Sendezwecken auf Video aufzeichnen. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Gibt es jedoch im Einzellfall zwingende, nachvollziehbare und konkrete Anhaltspunkte für eine Störung, kann dem Aufzeichnungsinteresse des Rundfunkveranstalters das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Gemeinderates entgegengehalten werden. Selbst dann ist aber ein Verbot von Videoaufnahmen nicht zwingend erforderlich. Im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung muss zunächst untersucht werden, ob mildere Maßnahmen wie beispielsweise eine beschränkte Anordnung der Aufzeichnung in Betracht kämen. Ist dies der Fall, ist ein vollständiges Verbot von Videoaufnahmen unzulässig.
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03. Juni 2011

Zweitgerätebezogene Gebührenfreiheit auch für Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft

Urteil des BVerwG vom 29.04.2009, Az.: 6 C 28.08 Eine Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren für das Bereithalten von weiteren, sog. Zweitempfangsgeräten entfällt unter anderem für solche Geräte, die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass sich auch Partner einer nichteingetragenen Lebensgemeinschaft auf die privilegierende Vorschrift berufen können. Die Entscheidung führt zu einer weitgehenden gebührenrechtlichen Gleichbehandlung von Ehegatten und eheähnlichen Gemeinschaften.
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30. März 2011

Ein Teilnehmerkonto pro Haushaltsgemeinschaft genügt

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.12.2010, Az.: OVG 11 M 69.08

Da Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer Wohngemeinschaft gemeinsam Rundfunkempfangsgeräte bereithalten können, genügt hinsichtlich der gemeinsam genutzten Geräte eine Anmeldung durch einen der Partner oder ein Mitglied. Dabei wird angenommen, dass derjenige, der als Teil der Generalunkosten des Haushalts die Rundfunkgebühren für die in der Haushaltsgemeinschaft bereit gehaltenen Empfangsgeräte trägt, der Haushaltsvorstand ist. Lediglich dieses Teilnehmerkonto ist weiterzuführen. Weitere bestehende Konten müssen selbständig abgemedelt werden.
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09. März 2011

Anspruch von im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Rundfunkgebührenbefreiung

Urteil des VG Hamburg vom 26.10.2010, Az.: 10 K 498/10

Da in Maßregelvollzug Untergebrachte eine vergleichbare finanzielle Bedürftigkeit wie in einer stationären Einrichtung untergebrachte Sozialhilfeempfänger haben, sind diese durch § 6 III RGebStV analog von der Gebührenpflicht zu befreien. Andernfalls würde dies eine unbillige Härte darstellen.
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16. Dezember 2010

Autoradio begründet für Selbständige Rundfunkgebührenpflicht

Urteil des VG Hamburg vom 02.02.2010, Az.: 10 K 736/09

Für ein in einem Kfz bereitgehaltenes Radio besteht grundsätzlich eine gesonderte Rundfunkgebührenpflicht, wenn ein selbständig tätiger Kfz-Nutzer sein Fahrzeug für die Fahrt zu seiner Betriebsstätte nutzt. Es besteht keine Gebührenfreiheit, da dies eine Nutzung zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit darstellt.
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07. Dezember 2010

In häuslichem Arbeitszimmer genutzer Internet-PC rundfunkgebührenfrei

Beschluss des VGH Hessen vom 30.03.2010, Az.: 10 A 2910/09

Ein Rundfunkteilnehmer, der Rundfunkempfangsgeräte in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Hauses und zusätzlich in seinem beruflich genutzten Arbeitszimmer einen internetfähigen PC nutzt, muss für diesen PC nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV keine Rundfunkgebühren entrichten.
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23. November 2010

Kein Recht auf Videoaufzeichnung von öffentlichen Sitzungen

Beschluss des OVG Saarlouis vom 30.08.2010, Az.: 3 B 203/10 Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährte Grundrecht der Rundfunkfreiheit gibt einer privaten Rundfunkveranstalterin nicht das Recht öffentliche Sitzungen eines Stadt- oder Gemeinderats generell mittels Videoaufzeichnung zum ausschließlichen Zweck der Berichterstattung aufzeichnen zu dürfen. Ihr steht lediglich ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ihres Antrages zu. Besteht eine gesetzliche Anordnung, dass eine Sitzung oder Verhandlung von Staats- oder Verfassungsorganen öffentlich ist, kann dies nicht mit einer Anordnung von Medienöffentlichkeit gleichgesetzt werden, sondern es genügt die Herstellung einer Saalöffentlichkeit.
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19. November 2010

Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten

Urteil des AG Bremen-Blumenthal vom 23.08.2010, Az.: 42 C 43/10 Grundstückseigentümer dürfen GEZ-Mitarbeiter vom unangemeldeten  und ungenehmigten Betreten des Grundstücks abhalten und ihnen gegenüber ein Hausverbot erteilen, sofern dies dem Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen dienen soll. Der GEZ stehen weitere als im Rundfunkstaatsvertrag normierte Auskunftsansprüche nicht zu. Bei Verletzung des Hausverbots besteht für den Eigentümer die Gefahr des Eingriffs in die geschützte Privatsphäre.
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29. Oktober 2010

Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs keine Grundrechtsverletzung

Pressemitteilung des BVerwG vom 27.10.2010, Nr. 93/2010

Internetfähige PCs sind gebührenpflichtig. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob mit solchen PCs tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden oder diese überhaupt mit dem Internet verbunden sind, da die technische Möglichkeit dazu ausreicht. Die Erhebung von Rundfunkgebühren stellt einen Eingriff in die Grundrechte auf Informations- und die Berufsausübungsfreiheit dar, welcher jedoch durch die Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.

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