Druckmaschinen-Temperierungssystem III
Bei der Bestimmung des Werts des Patentnichtigkeitsverfahrens ist die Klagesumme einer bezifferten Patentverletzungsschadensersatzklage regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen.
Beschluss des BGH vom 06.07.2012, Az.: PatAnwZ 1/11
Der Verleger einer Fachzeitschrift kann Aufsätze von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern auch bei einer Pflichtmitgliedschaft gleichermaßen bevorzugt veröffentlichen, sofern er sich dabei innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen bewegt. Darüber hinaus bleibt es dem Verleger selbst überlassen, in welcher Form er grundsätzlich freigestellte, fachbezogene Beiträge veröffentlicht.Beschluss des BPatG vom 25.05.2009, Az.: 27 W (pat) 55/09
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass der Zusatz des Wortes "Now" in der Marke "FlowNow" genügend Unterscheidungskraft zu der Marke "flow" aufweist. Die Inhaberin der Marke "flow" begehrte durch Klage die Löschung der Marke "FlowNow" mit der Begründung, dass eine unmittelbare Verwechlsungsgefahr zwischen den beiden Marken bestehe. In seinem Beschluss sah das BPatG dies mangels Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken anders. Die Löschung einer Marke ist zu vollziehen, wenn zwischen beiden Zeichen hinsichtlich Waren und Zeichen eine so große Identiät oder Ähnlichkeit besteht, dass die Gefahr einer Verwechslung oder die Gefahr, dass die Marken miteinander gedanklich in Verbindung gebracht werden, besteht.Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.04.2009, Az.: 6 U 222/07
Ein Patentanwalt, der mit der Anmeldung eines Gebrauchsmusters beauftragt ist und Kenntnis davon hat, dass im Ausland eine parallele Schutzrechtsanmeldung des Mandanten vorbereitet wird, ist gehalten zu klären, ob die Anmeldung erfolgt ist und auf eine positive Antwort hin die Priorität dieser Anmeldung in Anspruch zu nehmen. ...
Urteil des LG Düsseldorf vom 14.09.2010, Az.: 4a o 87/09
Im Rahmen einer Patentstreitigkeit unterlag der deutsche Generalimporteur eines kanadischen Herstellers für Fahrräder gegenüber einem großen deutschen Fahrradhersteller vor dem Landgericht Düsseldorf. Anlass für das Verfahren gab eine bestimmte Form von Rennradrahmen des kanadischen Unternehmens, die von der technischen Lehre eines Patents des deutschen Fahrradherstellers Gebrauch machte. Der kanadische Hersteller und der deutsche Importeur wurden nun zur Auskunft über alle hergestellten, ausgelieferten und verkauften Rahmen sowie über die hierfür erfolgte Werbung, den erzielten Gewinn und zum Rückruf aller noch im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen verpflichtet.Pressemitteilung Nr. 84/2010 zum Urteil des BGH vom 20.04.2010, Az.: X ZR 27/07
Ältere Computerprogramme sahen die Verwaltung beliebig langer Dateinamen – u.a. aufgrund der damals in geringerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Speicherkapazität und Rechenleistung von Computern – regelmäßig nicht vor. Prominentes Beispiel ist das Betriebssystem MS-DOS, das mit seinem Dateisystem FAT nur mit Dateiennamen mit maximal acht Zeichen umgehen konnte. Mit der Einführung modernerer Systeme und längeren Dateinamen waren Kompatibilitätsprobleme zwischen den unterschiedlichen Systemen sprichwörtlich „vorprogrammiert“. Um auch die Ausführung älterer Programme auf neueren Computersystemen zu ermöglichen, entwickelte der Softwarehersteller Microsoft Mitte der 1990er Jahre ein neues Dateisystem (VFAT), welches lange Dateinamen zulässt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist.