Urteile aus der Kategorie „Patentrecht“

22. Juli 2014

Keine Verletzung des UMTS-Patents durch Nokia

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2014, Az.: 6 U 27/11

Durch das streitgegenständliche Patent soll eine optimale Verteilung der Ressourcen des Telekommunikationsnetzes auf die teilnehmenden Mobilfunkgeräte erreicht werden. Der UMTS-Standard macht von der technischen Lehre des Patentanspruchs jedoch in einem entscheidenden Punkt keinen Gebrauch. Auch eine Verletzung des Patents liegt nicht vor, wenn es bereits an einer Benutzung der technischen Lehre des geänderten Patents durch den UMTS-Standard fehle.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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07. Februar 2014

Bildanzeigegerät

Urteil des BGH vom 15.10.2013, Az.: X ZR 41/11

Wird dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als Begleitunterlage überlassen, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen technischen Informationen nicht entgegen, dass diese nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).

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04. November 2013

Nichtigkeitsstreitwert II

Beschluss des BGH vom 27.08.2013, Az.: X ZR 83/10 Wird das Streitpatent von mehreren Klägern in demselben Umfang angegriffen, ist für eine Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klagen und eine gesonderte Wertfestsetzung für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des einzelnen Klägers kein Raum.
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24. Oktober 2013

Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

Beschluss des BGH vom 11.09.2013, Az.: X ZB 8/12 a) Dem Patentanmelder ist es grundsätzlich unbenommen, den beanspruchten Schutz nicht auf Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern gewisse Verallgemeinerungen vorzunehmen, sofern dies dem berechtigten Anliegen Rechnung trägt, die Erfindung in vollem Umfang zu erfassen. b) Ob die Fassung eines Patentanspruchs, die eine Verallgemeinerung enthält, dem Erfordernis einer ausführbaren Offenbarung genügt, richtet sich danach, ob damit ein Schutz begehrt wird, der nicht über dasjenige hinausgeht, was dem Fachmann unter Berücksichtigung der Beschreibung und der darin enthaltenen Ausführungsbeispiele als allgemeinste Form der technischen Lehre erscheint, durch die das der Erfindung zugrundeliegende Problem gelöst wird.
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21. Oktober 2013

Kostenbegünstigung III

Beschluss des BGH vom 03.09.2013, Az.: X ZR 1/13 und X ZR 2/13 a) Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 Kostenbegünstigung I).
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20. Oktober 2013

Aufzugsmultigruppensteuerung

Urteil des BGH vom 14.05.2013, Az.: X ZR 107/10 Ist dem Fachmann die Möglichkeit bekannt, die Steuerung mehrerer technischer Vorrichtungen (hier: zweier oder mehrerer Aufzugsgruppen) durch eine übergreifende Gesamtsteuerung zu überlagern, besteht in der Regel Anlass, von den damit eröffneten und naheliegenden Möglichkeiten zur Optimierung der
Steuerung auch insoweit Gebrauch zu machen, als diese im Stand der Technik nicht beschrieben sind.
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20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
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07. Oktober 2013

Kein Patentschutz für Apple

Pressemitteilung des BPatG zum Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 2 Ni 61/11 EP, 2 Ni 76/11 EP Das Patent „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“ der Firma Apple Inc. ist vom Bundespatengericht für nichtig erklärt worden. Das beanspruchte Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Ausschlaggebend dafür war, dass es bereits vorgestellt wurde, ohne das Patent überhaupt angemeldet zu haben. Die Anmeldung erfolgte erst später. Allerdings war der Stand der Technik zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderer als vor der Präsentation, womit es nicht mehr die erforderliche erfinderische Tätigkeit aufwies.
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12. September 2013

Tintenstrahldrucker

Beschluss des BGH vom 06.08.2013, Az.: X ZB 2/12 a) Die Löschung eines Gebrauchsmusters hat zu unterbleiben, wenn der Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement). b) Der Umstand, dass das eingefügte Merkmal auch bei nicht offenbarten Ausgestaltungen verwirklicht sein kann, mit denen das Ziel der Erfindung unter Umständen nicht erreicht wird, führt nicht zwingend zu einer abweichenden Beurteilung.
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