Urteile aus der Kategorie „Patentrecht“
LED-Patentstreit um weißes Licht
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 21.06.2012, Az.: 327 O 378/11
Ein weltweit agierender deutscher Leuchtmittelhersteller hat in einem Streit gegen ein südkoreanisches Unternehmen sowie drei Elektronikeinzelhändler wegen der Verletzung eines Patents einen Sieg errungen. Das streitgegenständliche Patent betrifft eine bestimmte LED-Technik um insbesondere weißes Licht für LED-Hintergrundbeleuchtungen an Fernseh- oder Computerbildschirmen zu erzeugen. Die Richter am Landgericht Hamburg untersagten den vier Unternehmen jeglichen weiteren Verkauf von LED-TV oder LED-Monitoren mit dieser bestimmten LED-Technik.Markenbezeichnung „READY TO FUCK“ verstößt gegen die guten Sitten
Freiem Mitarbeiter kann Erfindervergütung nach § 612 Abs. 1 BGB zustehen
Macht ein freier Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung, so kann aus dem vorliegenden Dienstverhältnis zwar abgeleitet werden, dass er verpflichtet war, diese seiner Dienstherrin anzudienen. Dagegen ist er im Zweifel jedoch nicht verpflichtet, dies vergütungsfrei zu tun, vielmehr kann nach § 612 Abs. 1 BGB davon ausgegangen werden, dass eine Vergütung der Dienstleistung zu erwarten war. Dem Mitarbeiter steht damit ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Benutzung seiner Erfindung zu.
Einschaltung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen kann notwendig sein
Transhydrogenase
Urteil des BGH vom 07.02.2012, Az.: X ZR 115/09
Der Fachmann, der mit der Verbesserung eines Verfahrens zur Herstellung einer Substanz mit Hilfe von Stoffwechselvorgängen in Mikroorganismen betraut ist, hat grundsätzlich nur dann Anlass, die Verstärkung eines bestimmten Teilvorgangs im Rahmen des Stoffwechselnetzwerks in Erwägung zu ziehen, wenn bekannt oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass dieser Faktor limitierend wirkt, d.h. bei den bekannten Verfahren nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.Kinderwagen II
Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 102/11
a) Die Partei, die ihre Ansprüche sowohl auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als auch auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite stützt, verfolgt ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen.
b) Der Schutzumfang des Klagemusters wird durch die Musterdichte bei den fraglichen Erzeugnissen einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand des Klagemusters vom Formenschatz andererseits bestimmt.
c) Aus dem Umstand, dass der informierte Benutzer übereinstimmenden Merkmalen des Klagemusters und des angegriffenen Modells, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung beimisst, folgt nicht, dass er Unterschieden in Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, ebenfalls nur eine geringe Bedeutung für den Gesamteindruck beilegt.
Angemessener Arbeitsaufwand eines Sachverständigen
Zum Streitwert bei widerrechtlicher Nutzung eines Patents
Der Streitwert bei patentrechtlichen Streitigkeiten wird nach billigem Ermessen bestimmt. Danach ist zum einen das wirtschaftliche Interesse ausschlaggebend, welches der Inhaber der Patentrechte mit seinem Verlangen nach Auskunft und Schadensersatz objektiv verfolgt, zum anderen der Zeitraum, der seit Veröffentlichung der Patenterteilung durch das Europäische Patentamt vergangen ist. Schließlich sind sowohl der wirtschaftliche Umfang der Tätigkeit des Patentinhabers sowie die Verletzungshandlung ansich maßgebend.
Wiedergabe topografischer Informationen
Urteil des BGH vom 26.10.2010, Az.: X ZR 47/07
Der Gegenstand eines die Wiedergabe topografischer Informationen mittels eines technischen Geräts betreffenden Verfahrens ist nicht nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. c oder d EPÜ vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn zumindest ein Teilaspekt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre ein technisches Problem bewältigt. Bei der Prüfung der Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen. Die Auswahl einer für die Navigation eines Fahrzeugs zweckmäßigen (hier: zentralperspektivischen) Darstellung positionsbezogener topografischer Informationen bleibt als nichttechnische Vorgabe für den technischen Fachmann bei der Prüfung eines Verfahrens zur Wiedergabe topografischer Informationen auf erfinderische Tätigkeit außer Betracht.