Urteile aus der Kategorie „Patentrecht“

25. November 2015 Top-Urteil

Apple-Patent für nichtig erklärt

Unlock Symbol vor grauem Hintergrund
Urteil des BGH vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

a) Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bleiben Anweisungen, die die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf zielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken, als solche außer Betracht. Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015 X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Bildstrom).

b) Informationsbezogene Merkmale eines Patentanspruchs sind darauf hin zu untersuchen, ob die wiederzugebende Information sich zugleich als Ausführungsform eines im Patentanspruch nicht schon anderweitig als solches angegebenen technischen Lösungsmittels darstellt. In einem solchen Fall ist das technische Lösungsmittel bei der Prüfung auf Patentfähigkeit zu berücksichtigen.

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08. April 2013

Apple-Patent für nichtig erklärt

Pressemitteilung des BPatG vom 05.04.2013, Az.: 2 Ni 59/11 EP, 2 Ni 64/11 EP Der sogenannten „Wischbewegung“ zur Entsperrung von technischen Geräten bei Apple („Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“), wurde in einem Verfahren vor dem Bundespatentgericht der Patentschutz versagt. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei dem Apple-Patent um eine nicht-technische Erfindung, sondern lediglich um eine nützliche, grafische Maßnahme der Bedienung für den Benutzer handle und eine Patentierbarkeit somit nicht gegeben sei.
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26. Juni 2017

Zum wettbewerblichen Leistungsschutz für patentgeschützte Erzeugnisse

Ortsschild mit der Aufschrift Original und Plagiat in blau
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 197/15

a) Einem (zuvor) patentgeschützten Erzeugnis kann wettbewerbliche Eigenart zukommen. Dabei können nicht nur solche Merkmale eines derartigen Erzeugnisses wettbewerbliche Eigenart begründen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind. Einem Erzeugnis ist im Hinblick auf den (früheren) Patentschutz seiner Merkmale die wettbewerbliche Eigenart nicht von vornherein zu versagen und es dadurch schlechter zu stellen als andere technische Erzeugnisse, die nicht unter Patentschutz standen (Festhaltung BGH, 22. Januar 2015 - I ZR 107/13, GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne).

b) Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz sieht keinen allgemeinen Nachahmungsschutz einer technisch bedingten Produktgestaltung vor, sondern dient der Absicherung eines konkreten Leistungsergebnisses vor Nachahmungen, die im Einzelfall aufgrund eines unlauteren Verhaltens des Mitbewerbers zu missbilligen sind. Damit können die formgebenden technischen Merkmale eines Erzeugnisses als Herkunftshinweis dienen, auch wenn sie zur Monopolisierung der Warenform als dreidimensionale Marke ungeeignet sind.

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10. September 2012

Patentlizenzvertrag erfordert auch ein zugrundeliegendes Patent

Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.07.2012, Az.: 6 U 114/11 Ein Lizenzvertrag kann wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn die betreffende Erfindung nicht wie vereinbart zum Patent angemeldet wurde. Vorliegend schlossen die Parteien einen Lizenzvertrag über die Herstellung eines Proteindrinks. Dabei verpflichtete sich die Klägerin, die den bezeichneten Drink entwickelt hatte, eine entsprechende Patentanmeldung vorzunehmen. Dieser Verpflichtung kam sie jedoch nicht nach. Das OLG Karlsruhe hob schließlich das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim auf und bestätigte die wirksame Anfechtung des Vertrages durch den Beklagten. Der Klägerin würden keinerlei Ansprüche gegen den Beklagten zustehen, auch wenn dieser weiterhin den Drink vertriebe, da die Benutzung einer technischen, nicht durch ein Patent geschützten Lehre jedermann freistehe.
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23. August 2013

Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung

Urteil des BGH vom 16.04.2013, Az.: X ZR 49/12 a) Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll. b) Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns.
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11. Dezember 2017

Nespresso-Kaffeekapsel: Markenschutz aufgehoben

Nespresso-Kaffeekapseln mit Kaffeebohnen
Pressemitteilung des BPatG vom 08.12.2017, Az.: 25 W (pat) 112/14

Die Aluminium-Kaffeekapsel von Nespresso, welche bislang ausschließlich von Nespresso selbst verwendet werden durfte, verliert ihren Markenschutz. Zukünftig dürfen auch andere Hersteller Aluminium-Kapseln für ihren Kaffee verwenden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die wesentlichen Merkmale der Nespresso-Kaffeekapsel (vorteilhafte Verwendung in einer Kapselmkaffeemaschine) allesamt lediglich eine rein technische Funktion erfüllen. Die als dreidimensionale Marke eingetragenen Kapseln verlieren daher in den wichtigsten Warenkategorien ihren markenrechtlichen Schutz.

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05. April 2012

Pfeffersäckchen

Urteil des BGH vom 06.03.2012, Az.: X ZR 78/09 Betrifft ein Patent das Zurverfügungstellen eines mehrstufigen und im Allgemeinen nicht nur in einem einzigen Betrieb anzusiedelnden Produktionssystems (hier: die Vorkonfektionierung von Wursthüllen als Endlos-Rollenware und deren automatisierte Befüllung beim Wurstwarenhersteller), können als maßgeblicher Fachmann in verschiedenen Gewerken Kundige anzusehen sein, deren Fachkenntnisse sich in einem Team ergänzen.
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03. September 2012

Verkauf von Kaffeekapseln auch ohne Lizenz möglich

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.08.2012, Az.: 4b O 81/12 Der Verkauf von Kaffeekapseln in Deutschland, die ohne eine entsprechende Lizenz von Drittherstellern produziert wurden, stellt keine Patentverletzung dar. Mit der Veräußerung einer Kapsel-Kaffeemaschine sind die Rechte der Klägerin an der Erfindung erschöpft, die Benutzung von anderen als die von der Klägerin hergestellten Kaffeekapseln stellt dann lediglich einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der erworbenen Kaffeemaschine dar.
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10. August 2015

Zur Auslegung von Patentansprüchen

Skizze eines Kinderwagens
Urteil des BGH vom 02.06.2015, Az.: X ZR 103/13

a) Das Verletzungsgericht hat das Klagepatent selbständig auszulegen und ist weder rechtlich noch tatsächlich an die Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem das Klagepatent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gebunden.

b) Werden in der Beschreibung eines Patents mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungsgemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Beispiele zu ihrer Ausfüllung herangezogen werden können. Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden.

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