Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

29. April 2019

Foto von prominenter Unterstützerin der Fahrradhelmkampagne ohne Helm darf veröffentlicht werden – Foto vom Kind nicht

Mutter bringt Kind das Fahrradfahren mit Helm bei
Pressemitteilung Nr. 12/19 zum Urteil des OLG Köln vom 03.04.2019, Az.: 15 U 155/18

Unterstützt ein Prominenter eine Fahrradhelmkampagne der Bundesregierung, dürfen Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden, denn mit Hinblick auf die Vorbildfunktion Prominenter kann erwartet werden, dass diese sich an die Kampagne halten würden. Die Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. Der Schutz des Kindes und die geschützte Eltern-Kind-Situation sind dem Veröffentlichungsinteresse der Zeitschrift vorzugswürdig. Eine bloße Unkenntlichmachung des Kindes reicht nicht aus.

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09. April 2019 Top-Urteil

Videoüberwachung von Patienten in Arztpraxis ist nicht zulässig

Überwachungskamera
Pressemitteilung Nr. 22/2019 zum Urteil des BVerwG vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18

Die Videoüberwachung einer Arztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengeren Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dürfen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen die Wahrnehmung der Interessen des Privaten nicht überwiegen. Demnach könnte eine Videoüberwachung berechtigt sein, wenn dargelegt werden kann, dass der Betrieb der Praxis auf die Videoüberwachung angewiesen ist oder die angebrachte Kamera dem Schutz vor Straftaten in der Praxis dienen soll.

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08. April 2019 Top-Urteil

Haften Anschlussinhaber für Familienmitglieder bei illegalem Filesharing?

Laptop mit Kopfhörern
Beschluss des BVerfG vom 18.02.2019, Az.: 1 BvR 2556/17

Der in Art. 6 GG verbürgte Schutz der Familie bewahrt Eltern nicht davor, selbst belangt zu werden, wenn sie ihre volljährigen Kinder beim illegalen Filesharing decken. Art. 6 GG gewährt Familienmitgliedern eine „Wahlmöglichkeit“, gegen die Familienmitglieder auszusagen oder als Anschlussinhaber selbst für die gerügte Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. In Abwägung mit dem Eigentumsrecht des Rechteinhabers aus Art. 14 GG ändert ein Schweigen des Anschlussinhabers nichts an der prozessualen Darlegungs- und Beweislast. Damit bleibt es für den Anschlussinhaber bei der Vermutung der Täterschaft.

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02. April 2019

Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

Laptop mit Google Suche
Beschluss des OLG Dresden vom 07.01.2019, Az.: 4 W 1149/18

Ob gegen Google ein Anspruch nach der DSGVO auf Entfernung eines Namens aus den Suchtreffern besteht, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit zu ermitteln. Gegen eine Entfernung spricht insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen für die Nutzbarkeit des Internets. An die Prüfpflichten einer Internetsuchmaschine sind deshalb geringe Anforderungen zu stellen. Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren und können nicht danach unterscheiden, ob die aufgefundenen Inhalte eine Persönlichkeitsverletzung eines Dritten darstellen. Deshalb sind Beiträge nur bei einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und klar erkennbare Rechtsverletzung zu löschen.

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15. März 2019

Veröffentlichen von Zitaten aus Anwaltsschriftsätzen auch bei einem vom Anwalt ausgesprochenem Veröffentlichungsverbot zulässig

Mehrere Zeitungen gestapelt
Urteil des OLG Köln vom 13.12.2018, Az.: 15 U 42/18

Einer Zeitschrift ist es erlaubt Abschnitte aus einem Anwaltsschriftsatz als Zitat zu veröffentlichen, selbst dann, wenn der verfassende Anwalt dies untersagt. Zwar handelt es sich dabei um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dieses überwiegt aber nicht gegenüber der Meinungsfreiheit des Verlegers. Dies gilt, sofern das Zitat eine zutreffende Wiedergabe von Äußerungen ist und nicht der Anprangerung, sondern der Berichterstattung über Themen von öffentlichem Interesse dient. Dabei ist auch zu beachten ob der sich äußernde Anwalt die geforderte Diskretion ernstlich erwarten darf. Den Presseorganen ist es zudem nicht zumutbar sich beim Verfassen jedes Beitrags darum zu kümmern, jede per Internet-Recherche mögliche Erkennbarkeit des Betroffenen zu vermeiden.

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20. Februar 2019

Formulierung eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Finger tippt auf "Play"-Zeichen auf einem Bildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.11.2018, Az.: Az.: 2-03 T 6/18

Wird die Verpflichtung zur Löschung bestimmter Videos auf YouTube und anderen sozialen Netzwerken unter Androhung eines Ordnungsmittels verhängt, weil die besagten Videos das Persönlichkeitsrecht einer Person verletzen, die darin vorkommt, sind diese konkret zu bezeichnen. Es genügt nicht, den Tenor wie folgt zu formulieren: „dem Antragsgegner wird aufgegeben, die von ihm bei YouTube eingestellten Videos, in denen die Antragstellerin vorkommt, zu löschen.“ Ein solcher Tenor ist - sofern sich nicht anderweitig ergibt, um welches konkrete Video es sich handelt – nicht vollstreckungsfähig.

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20. Februar 2019

„Volkslehrer“ für Schuldienst ungeeignet – Kündigungsklage abgewiesen

Lehrer und Schülerin nutzen Tablet im Klassenzimmer
PM Nr. 03/19 zum Urteil des ArbG Berlin vom 17.01.2019, Az.: 60 Ca 7170/18

Nicht nur Beamte - auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und sind zur Loyalität verpflichtet. Gibt ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes an, sich mit der Reichsbürgerbewegung zu identifizieren und verbreitet er zudem volksverhetzende Aussagen im Internet, stellt dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

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18. Februar 2019

E-Mail-Dienst-Anbieter muss IP-Adresse seines Nutzers in Strafverfahren übermitteln

E-Mail Icon mit Schloss
Beschluss des BVerfG vom 20.12.2018, Az.: 2 BvR 2377/16

Die Verpflichtung des Anbieters eines E-Mail-Dienstes, den Ermittlungsbehörden die IP-Adressen eines Nutzers selbst dann zu erheben und mitzuteilen, wenn er diese Daten gemäß seines Geschäftsmodells absichtlich nicht protokolliert, stellt prinzipiell einen Eingriff sowohl in die Berufsausübungsfreiheit, als auch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Eine Rechtfertigung dieses Eingriffs ergibt sich jedoch aus der gesetzlichen Mitwirkungs- und Vorhaltungspflicht von Telekommunikationsdienstanbietern. Die entsprechende Verpflichtung zur Übermittlung der Daten ist daher rechtmäßig.

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01. Februar 2019

WhatsApp-Nachrichten im engsten Familienkreis sind „ehrschutzfreier Raum“

Seitliche Ansicht eines streitenden und schreienden Paares in weißen ShirtsAC
PM Nr. 05/2019 zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.01.2019, Az.: 16 W 54/18

WhatsApp-Gruppen oder WhatsApp-Nachrichten im engsten Familienkreis stellen eine „beleidigungsfreie Sphäre“ dar. Dadurch wird ein persönlicher Freiraum gewährt, in dem man sich mit seinen engsten Verwandten frei aussprechen kann, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Private Vertraulichkeitsbeziehungen genießen dadurch einen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Ehrenschutz des durch die beleidigenden Äußerungen Betroffenen vorgeht.

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