Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

06. August 2015

Eintragung eines anstößigen Wortes als Gemeinschaftsmarke

Mann mit weißen Haaren und Brille flucht in eine Pylone
Urteil des EuG vom 26.09.2014, Az.: T-266/13

Ein Wort, das in einem Mitgliedstaat eine obszöne oder beleidigende Bedeutung hat, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, wenn dem Zeichen keine fremdsprachigen Elemente beigefügt sind, durch die der angesprochene Verkehrskreis dessen wahre Bedeutung erkennen kann. Bei der Bestimmung des angesprochenen Verkehrskreises müssen dabei alle Personen einbezogen werden, die mit der Marke konfrontiert werden.

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23. Juni 2015 Top-Urteil

Google muss Suchergebnis mit Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung löschen

Ein Internetfeld für die Sucheingabe, das ein Finger berührt. Der Hintergrund ist blau
Beschluss des OLG München vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15

Ergebnisse einer Suchmaschine, bei deren Inhalt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu schädigen, müssen vom Betreiber der Suchmaschine aus der Ergebnis-Liste entfernt werden.

Konkret ging es um einen Blog-Eintrag, dessen Inhalt beim Durchschnittsleser den Eindruck erweckt, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Betrugs gegen das im Zusammenhang genannte Unternehmen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs, was - so das Oberlandesgericht - einen erheblichen Unterschied darstelle. Damit sieht das Gericht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Unternehmens verletzt und der entsprechende Beitrag ist zu entfernen.

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16. Juni 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Double bereits bei geringer Ähnlichkeit

zwei Männer die sich sehr ähnlich schauen stehen sich gegenüber, der eine lächelt, der andere schaut grimmig, mit offenem Mund
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2014, Az.: 15 U 133/13

Ein Fernsehwerbespot, welcher die Situation eines landesweit bekannten Showformates zu Werbezwecken nachbildet, kann die Persönlichkeitsrechte des echten Showmoderators auch dann verletzen, wenn das im Werbesport verwendete Double nur geringfügige Ähnlichkeit mit dem Moderator aufweist. Ein Bildnis einer Person nach § 22 KUG liegt vor, wenn die Erkennbarkeit für einen mehr oder minder großen Personenkreis gegeben ist, den der Betroffene nicht mehr ohne weiteres selbst unterrichten kann. Es genügt bereits eine geringe Ähnlichkeit, wenn ansonsten sämtliche Rahmenelemente des Werbespots auf die Identität des Moderators hindeuten.

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11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

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08. Juni 2015

Fotomontage einer Partei-Spitzenkandidatin verletzt nicht zwingend Persönlichkeitsrecht

Kommunalwahl NRW 2014
Beschluss des LG Dortmund vom 20.04.2015, Az.: 34 Qs 79/14

Fertigt ein Mitglied einer Partei eine Fotomontage von einem Wahlplakat einer anderen Partei, auf dem die Spitzenkandidatin abgebildet ist, an und veröffentlicht diese, so handelt es sich dann nicht um Schmähkritik, wenn die Herabwürdigung der Kandidatin nicht im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fotomontage in der Sache provozieren soll und sich die Kritik auf die Konkurrenzpartei im Allgemeinen bezieht. Auch das Recht am eigenen Bild wird nicht verletzt, weil das Persönlichkeitsrecht der Spitzenkandidatin als Person der Zeitgeschichte eingeschränkt ist.

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08. Juni 2015

Kinder haben Anspruch auf Identität des anonymen Samenspenders

Anonyme Männer in Reihen mit Anzügen
Urteil des BGH vom 28.01.2015, Az.: XII ZR 201/13

a) Das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt.

b) Der Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus. Machen die Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter des Kindes geltend, ist aber erforderlich, dass die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird.

c) Ob es dem Reproduktionsmediziner zumutbar ist, Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erteilen, ist durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung der durch die Auskunftserteilung berührten rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Belange zu klären. Dabei können auch die durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten rechtlichen Belange des Samenspenders Berücksichtigung finden.

d) Der Rechtsposition des Kindes, der sein verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht zugrunde liegt, wird regelmäßig ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommen.

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05. Juni 2015

Beweissicherung im Strafverfahren durch Dashcam-Aufzeichnung

Dashcam
Urteil des AG Nienburg vom 20.01.2015, Az.: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)

Fertigt ein Zeuge zum Zwecke der Beweissicherung im Strafverfahren eine Dashcam-Aufzeichnung an, so steht dem weder ein Beweiserhebungs-, noch ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Das Interesse des Zeugen am Nachweis der Haftung begründenden Umstände überwiegt das Interesse des Angeklagten am Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Zeuge auch Verletzter der aufgezeichneten Straftat sein könnte und nicht der Angeklagte selbst, sondern lediglich sein Fahrzeug abgebildet ist.

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28. Mai 2015

Einwilligung in Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen

Rotes Verbotsschild auf dem eine Kamera und ein Foto durchgestrichen sind
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13

Die für die Veröffentlichung von Bildnissen eines Arbeitnehmers erforderliche Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen. Eine nach § 22 KUG zeitlich unbegrenzt erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Bilddateien reinen Illustrationszwecken dienen und keinen auf die individuelle Person Bezug nehmenden Inhalt transportieren. Ob eine solche Einwilligung nach dem Ausscheiden widerrufen werden kann, hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab.

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