Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

23. Oktober 2015

Vertrag über unbeschränkte Nutzungsrechte beinhaltet keinen Verzicht auf Namensnennung

Strichmännchen_Urheberrechtssymbol
Pressemitteilung Nr. 62/15 zum Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15

Wer Bilder eines Fotografen öffentlich auf seiner Webseite verwendet, hat grundsätzlich die Pflicht, den Namen des Fotografen zu nennen. Durch die Benutzung der Fotos ohne die Namensnennung wird gegen das Recht auf Namensnennung des Urhebers verstoßen.

Der Fotograf allein hat das Recht zu entscheiden, ob Fotos ausschließlich unter Nennung seiner Urheberbezeichnung genutzt werden dürfen oder nicht. Ein mit dem Fotografen geschlossener Vertrag, der dem Vertragspartner die unbeschränkten Nutzungsrechte der Fotos einräumt, beinhaltet keinen Verzicht auf die Namensnennung.

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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13. Oktober 2015

Domain-Registrar haftet nicht als Störer

Ausschnitt eines Links mit einer schwarzen Maus
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 05.08.2015, Az.: 2-03 O 306/15

Ein Domain-Registrar haftet in der Regel nach anderen Maßstäben als ein Host-Provider, da er keine Möglichkeit hat, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen und lediglich einen Second-Level-Domainnamen bereit stellt, unter dem Nutzer Inhalte einstellen können. Aufgrund dessen kann von einem Registrar lediglich eine Prüfung auf offenkundige Rechtsverletzungen verlangt werden.

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08. Oktober 2015

Parodie als freie Benutzung verletzt nicht Urheberrecht

Vorher-/Nachhervergleich einer Frau nach einer Diät
Urteil des OLG Hamburg vom 04.12.2014, Az.: 5 U 72/11

Die Entstellung des Lichtbildwerkes eines Fotografen verletzt nicht dessen Urheberrecht, wenn es sich um eine Parodie und damit um eine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG handelt. Denn eine Parodie setzt sich antithematisch mit den Eigenheiten des Originalwerkes auseinander und rechtfertigt daher die Übernahme des Stils und der Manier des Vorbilds. Das neu entstehende Werk muss jedoch eine solche Eigenart aufweisen, dass sich der entlehnte Teil lediglich als Anknüpfungspunkt für die parodistische Gestaltung darstellt.

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01. Oktober 2015

Cyber-Mobbing unter Kindern auf Facebook

Facebook-Button auf Tastatur
Urteil des LG Memmingen vom 03.02.2015, Az.: 21 O 1761/13

Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts unter Kindern ist zwar nicht uneingeschränkt nach den für Volljährige geltenden Maßstäben zu beurteilen. Allerdings stellt die Erstellung eines Profils unter Verwendung eines unberechtigt benutzten Bildes sowie die Bezeichnung eines Mitschülers als „Fat-Opfer“, die massive Beschimpfung dessen und die Unterstellung, er vergewaltige Kinder, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, die einen Unterlassungsanspruch gewährt.

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01. Oktober 2015

Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Zeitschriftenstapel
Urteil des LG Münster vom 08.07.2015, Az.: 012 O 187/15

Für einen Unterlassungsanspruch kommt es maßgeblich darauf an, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt. Dabei ist der objektiven Sinngehalt der Aussage zu ermitteln, wobei auf das Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers abgestellt wird.

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28. September 2015

Eilantrag gegen Löschung von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus abgewiesen

blaues E-Mail Löschungssymbol auf weißem Hintergrund
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.10.2014, Az.: 10 S 2043/14

Ein Bürger hat mangels eines, das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen überwiegenden, öffentlichen Interesses an einer Veröffentlichung keinen Anspruch darauf, dass Sicherungskopien von E-Mail-Daten des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus nicht gelöscht werden.

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23. September 2015 Top-Urteil

Voraussetzung für die Löschung negativer Bewertungen bei Jameda.de

Stethoskop auf Laptop
Beschluss des OLG München vom 17.10.2014, Az. 18 W 1933/14

Auch negative Bewertungen bei Online-Bewertungsportalen wie jameda.de sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bewertung die Grenze zur Schmähkritik überschreitet. Steht durch die Bewertung eines Patienten ersichtlich die Qualität der ärztlichen Tätigkeit und nicht dessen Herabsetzung als Person im Vordergrund, begründet dies keinen Löschungsanspruch. Ergänzt der Patient seine Meinungsäußerung „kein guter Arzt“ jedoch mit unwahren Tatsachenbehauptungen, dann kann nicht nur die Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung verlangt werden, sondern auch der auf dieser beruhenden Werturteile.

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08. September 2015

Für Suchergebnisse ist nur der Suchmaschinenbetreiber selbst verantwortlich

Gezeichnetes Männchen arbeitet an einer geöffenten Getriebeklappe neben einer Suchleiste einer Suchmaschine
Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2015, Az.: 324 O 17/15

Für etwaige rechtswidrige Inhalte in den Suchergebnissen einer Suchmaschine ist nur der Betreiber selbst haftbar. Für die Suchmaschine unter yahoo.de sowie yahoo.com ist dementsprechend nicht Yahoo! Deutschland verantwortlich. Yahoo! Deutschland vermittelt lediglich die Werbeanzeigen für yahoo.de, die Suchmaschine selbst wird durch die Yahoo! Europe Limited in Irland betrieben.

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