Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

28. Mai 2015

Einwilligung in Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen

Rotes Verbotsschild auf dem eine Kamera und ein Foto durchgestrichen sind
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13

Die für die Veröffentlichung von Bildnissen eines Arbeitnehmers erforderliche Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen. Eine nach § 22 KUG zeitlich unbegrenzt erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Bilddateien reinen Illustrationszwecken dienen und keinen auf die individuelle Person Bezug nehmenden Inhalt transportieren. Ob eine solche Einwilligung nach dem Ausscheiden widerrufen werden kann, hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab.

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19. Mai 2015

Anfertigen von Fotos, um im Zuge einer Anzeige Beweisführung zu erleichtern, kann unzulässig sein

Fotograf fotografiert mit seiner Kamera aus einem Auto heraus
Urteil des LG Bonn vom 07.01.2015, Az.: 5 S 47/14

Fertigt eine Privatperson von einem Spaziergänger ohne dessen Einwilligung Fotografien an, so stellt dieses Verhalten einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild und damit in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein „selbsternannter Hilfsermittler“ lediglich zur effektiven Anzeigenerstattung handelt und sich daher zum Sachwalter öffentlicher Interessen macht, anstatt seine Individualrechtsgüter zu schützen.

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12. Mai 2015

„Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“: Ghostwriter unterliegt erneut gegen Altkanzler

Aufgeschlagenes Buch, einzelne Blätter im Vordergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 05.05.2015, Az.: 15 U 193/14

Die Verwendung und Veröffentlichung der in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl wurde untersagt und somit das Urteil des LG Köln bekräftigt. Die Veröffentlichung sämtlicher Zitate durch den Autor Herr Dr. Schwan ohne Zustimmung von Helmut Kohl verstößt gegen die konkludent vereinbarte Geheimhaltungsabrede. Der geschlossene Vertrag sieht vor, dass Dr. Kohl das Letztentscheidungsrecht über die Verwendung seiner getätigten Äußerungen als auch der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zusteht. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu, weil sie in Kohls Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort eingegriffen haben.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Kollektivbeleidigung „FCK CPS“ als Meinungsäußerung straflos

Polizist einer Hundertschaft in Rückenansicht
Beschluss des BVerfG vom 26.02.2015, Az.: 1 BvR 1036/14

Die Buchstabenkombination „FCK CPS“ als Abkürzung für „Fuck Cops“ auf einem Anstecker oder als Aufdruck auf einem T-Shirt unterfällt nicht dem Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB, sondern vielmehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da hierdurch lediglich die pauschale Ablehnung der gesamten Polizei bzw. der Ordnungsmacht des Staates als nicht überschaubare, konkret abzugrenzende Personengruppe zum Ausdruck kommt. Etwas anderes könnte lediglich im Falle einer personalisierten Zuordnung gelten, wie etwa namentlich benannter Polizisten oder der gesamten Polizeikräfte eines örtlichen Polizeikommissariats.

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24. April 2015

Kein Anspruch auf Unterlassung von Verdachtsberichtserstattung

Mehrere gefaltete Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.02.2015, Az.: 6 U 130/14

Ein Beschuldigter eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, welcher in einem Zeitungsartikel zwar nicht namentlich genannt, jedoch auf Grund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist, hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Verdachtsberichterstattung.

Nach der Rechtsprechung ist eine direkte Namensnennung nur in Fällen schwerer Kriminalität, welche ein großes öffentliches Interesse wecken, zulässig. Eine Identifizierung auf Grund mitgeteilter Einzelheiten stellt jedoch einen deutlich minder intensiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten dar, wonach das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit den Geheimhaltungsinteressen des Beschuldigten auch dann überwiegt, wenn zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht alle Vorwürfe abschließend geklärt sind.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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15. April 2015 Top-Urteil

Zur Darlegungslast bei Bewertungen im Internet

Sternchenbewertung auf einer Tafel mit Hand, die Kreide hält
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14

Der Betreiber eines Internetbewertungsportals haftet als sogenannter Hostprovider für die von Nutzern eingestellten Beiträge, da er die technische Möglichkeit der Plattform zur Verfügung gestellt hat. Den Verletzten trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung. Der Hostprovider muss allerdings die von ihm vorgenommenen Handlungen zur Prüfung der Bewertung darlegen. Die Vorlage einer weitgehend unkenntlich gemachten Stellungnahme des Bewertenden, aus welcher kein tauglicher Beleg der Wahrheit der Äußerung hervorgeht, genügt hierfür nicht.

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10. April 2015

Unbegründete Werturteile als Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

schwarze Tafel mit weißer Aufschrift "Meinungsfreiheit", darunter weiße Kreide
Urteil des LG Köln vom 25.02.2015, Az.: 28 O 419/14

Das Anstellen und Veröffentlichen von unhaltbaren Meinungsäußerungen (im Fall: eine spekulativ in den Raum gestellte Zahlungsunfähigkeit) ist nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, wenn das Recht des Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies ist der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen Tatsachen beruhen.

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23. März 2015

Kohl-Zitate dürfen teilweise nicht weiter veröffentlicht werden

Würfel mit jweils einem Buchstaben, die den Schriftzug "Biographie" ergeben und auf einem Textblatt liegen
Urteil des LG Köln vom 13.11.2014, Az.: 14 O 315/14

Die in dem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ verwendeten Zitate des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl dürfen teilweise nicht weiter verwendet und veröffentlicht werden. Der Journalist Schwan hatte mit der Veröffentlichung bestimmter Zitate, ohne Zustimmung von Helmut Kohl, gegen seine vertraglich vereinbarte Geheimhaltungspflicht verstoßen. Gegen den Co-Autor und den Verlag steht Kohl ein Anspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Ein Teil der Zitate darf jedoch weiterhin veröffentlicht werden, da bei jedem Zitat eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stattfinden muss.

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19. März 2015

Erhebung von Rundfunkgebühren ist nicht verfassungswidrig

Ordner mit der Beschriftung "Rundfunkgebühren" auf offenem Ordner mit Geldscheinen
Urteil des OVG Münster, Pressemitteilung vom 12.03.2015, Az.: 2 A 2311/14, 2 A 2422/14, 2 A 2423/14

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nicht verfassungswidrig. Die Berufung dreier privater Kläger gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen wurde zurückgewiesen. Es handle sich insbesondere, trotz der allgemeinen Erhebung des Beitrags für jede Wohnung, nicht um eine Steuer, sondern eine Gegenleistung für die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen, von der in einer Wohnung typischerweise Gebrauch gemacht würde. Außerdem verstoße der Beitrag weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, noch gegen das Persönlichkeitsrecht.

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