Urteile aus der Kategorie „Kosten“
„Testfundstelle“ – Zur Wirksamkeit von Unterlassungserklärungen und einstweiligen Verfügungen
Erwirkt der Gläubiger vor Zugang und Annahme der vom Schuldner zur Vermeidung eines Rechtsstreits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung und stellt sie zu, fehlt deshalb nicht die Geschäftsgrundlage des Unterlassungsvertrags. Bei der Bemessung einer nach "Hamburger Brauch" vom Gläubiger nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe ist ein für dieselbe Zuwiderhandlung bereits gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld zu berücksichtigen.
Nur unverzügliche Abmahnungszurückweisung erfolgreich
Fehlt im Rahmen einer Abmahnung eine Vollmachtsurkunde, so kann die Abmahnung nur dann erfolgreich zurückgewiesen werden, wenn dies unverzüglich im Sinne des § 174 BGB geschieht. Der Senat bestätigte damit erneut seine Rechtsprechung, nach welcher § 174 BGB auf Abmahnungen entsprechende Anwendung findet. Wurden -wie im hier entschiedenen Fall - bereits der Abmahnung nachfolgend Verhandlungen in der Sache geführt, so kann eine Zurückweisung nach § 174 BGB nicht mehr erfolgen.
Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Patentanwaltskosten
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob vorprozessuale Patentanwaltskosten erstattungsfähig sind. Aus Sicht des OLG Frankfurt am Main ist diese Sachlage nicht mit der Erstattung im Prozess entstandener Patentanwaltskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahren vergleichbar. Es sei nicht ausreichend, wenn der Patentanwalt sich auf die Überprüfung der markenrechtlichen Bewertung des Rechtsanwalts beschränke; vielmehr müsse er Tätigkeiten ausführen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, damit seine Kosten erstattungsfähig seien.
Streitwertbemessung bei Unterlassungsansprüchen in Wettbewerbssachen
Beschluss des OLG Celle vom 04.12.2009, Az.: 13 W 95/09
Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist in der Regel niedriger anzusetzen als der Streitwert des Hauptsacheverfahrens. Das einstweilige Verfügungsverfahren dient dazu, bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren, einen Streitfall vorläufig zu regeln. Daher soll, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, der Streitwert des Verfügungsverfahrens gegenüber dem Hauptsacheverfahrens um ein Drittel reduziert werden.Anwaltskostenvereinbarungen normalerweise nicht sittenwidrig
Urteil des OLG Celle vom 18.11.2009, Az.: 3 U 115/09
Eine vom gesetzlichen Anspruch abweichende Honorarvereinbarung zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten ist nicht sittenwidrig, solange der ihr zugrundeliegende Stundensatz dies nicht ist, auch wenn die Gesamtforderung wesentlich höher als der gesetzliche Anspruch ist.Sollten sich die Parteien über die abzurechnende Stundenzahl einigen und aufgrund dieser Einigung eine Gesamtsumme bestimmen, gilt diese, sofern sie auf Basis der ursprünglichen Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Die nicht erhaltene EC-Karte und die missbräuchliche Abhebung
Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009, Az.: 1 BvR 2733/06
Prozesskostenhilfe wird für den unbemittelten Geschädigten nur bei aufgrund bereits eindeutig existierender Rechtsprechung und somit nicht vorhandenen Erfolgschancen verwehrt. Vorliegend verkannten die vorinstanzlichen Gerichte jedoch die Sach- und Rechtslage. Die Richter machten deutlich, dass eine Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde seine neue Bankkarte auf postalischem Wege erhalten hat. Gelingt dies der Bank nicht, trägt diese das Risiko eines Kartenmissbrauchs und haftet für einen eventuell entstandenen Schaden.Schubladenverfügung: Keine Kostenerstattung von Abmahnungen nach Einleitung gerichtlichen Verfahrens
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.
b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Verfahrenskostenhilfe auch im Markenrecht
Beschluss des BGH vom 29.07.2009, Az.: I ZB 83/08
Auch im markenrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Das Versagen dieses Anspruches kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör zur Folge haben, wenn dadurch der Betroffene nicht in der Lage war Rechtsmittel geltend zu machen, die die Entscheidung des Gerichts beeinflussen hätten können.