Urteile aus der Kategorie „Kosten“

29. September 2011

Dieselbe Angelegenheit?

Urteil des BGH vom 22.03.2011, Az.: VI ZR 63/10

Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat.
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20. September 2011

Kerngleiche Verletzungshandlungen im engen Unterlassungstitel

Beschluss des OLG Celle vom 16.07.2011, Az.: 13 W 56/11

Der Antragsteller erstritt einen sehr eng gefassten Unterlassungstitel, welcher dem Antragsgegner verbot konkrete Produkte in einer bestimmten Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises zu bewerben.  Nach Zustellung des Titels warb der Antragsgegner für ähnliche und identische Produkte in einer anderen Packungsgröße ohne Angabe des Grundpreises. Im Rahmen eines eng gefassten Unterlassungstitels fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind. Abweichende Packungsgrößen sind von solch einem engen Unterlassungstitel erfasst, nicht aber lediglich ähnliche Produkte.
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04. Juli 2011

Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11

Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.

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27. Juni 2011

2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09

Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei.  Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet. 
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11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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27. August 2010

Frist für Abschlusserklärung

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: I-4 U 12/10

Die Kosten eines Abschlussschreibens sind erstattungsfähig, wenn eine ausreichende Frist gelassen wurde, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben. Regelmäßig ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Der Schuldner muss es hinnehmen, wenn die volle Berufungsfrist (1 Monat) als Überlegungsfrist nicht zur Verfügung steht. Die Summe aus der Wartefrist und der Frist zur Abgabe der Abschlusserklärung darf die Berufungsfrist allerdings nicht unterschreiten.

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25. August 2010

Reduzierter Streitwert bei teilweiser berechtigter Abmahnung

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09 Bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung ist der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und berechtigter Abmahnung zu teilen. Vielmehr ist ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen.

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01. Juli 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.06.2010

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.07.2010 bis zum 31.12.2010 weiterhin bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Juni diesen Jahres gültigen Satz erneut unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit unverändert 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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