Urteile aus der Kategorie „Kosten“

04. Januar 2010

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2010 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 29.12.2009

Der Basiszinssatz liegt ab dem 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 erneut bei nur 0,12 Prozent. Somit ist der Basiszinssatz gegenüber dem bis Ende Dezember letzten Jahres gültigen Satz unverändert geblieben. Als Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun weiterhin 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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18. Dezember 2009

Abmahnkosten bei Verstoß gegen die Buchpreisbindung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.12.2009, Az.: 11 U 72/07

Wer geschäftsmäßig Bücher verkauft, ohne den festgesetzten Ladenpreis einzuhalten, kann wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt am Main begrenzte die Abmahnkosten dabei auf eine Aufwandspauschale in Höhe von 175,- Euro netto.
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02. November 2009

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung führt zu Schadensersatzpflicht

Urteil des AG Waldshut-Tiengen vom 30.10.2009, Az.: 3 C 207/09

Wird ein Gewerbetreibender mit unberechtigten Unterlassungsansprüchen konfrontiert, so liegt darin ein Einriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dabei ohne Grund gestört. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Gewerbetreibenden von dem auch jene Kosten erfasst sind, die dem Gewerbetreibenden durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der gegen ihn gerichteten Ansprüche entstanden sind.
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30. Oktober 2009

Dreifacher Wert der geltend gemachten Kosten ist als Streitwert angemessen

Beschluss des Schlewig-Holsteinischen OLG vom 09.07.2009, Az.: 6 W 12/09

Der Streitwert orientiert sich allgemein an dem Interesse der gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs. Die Festsetzung auf den dreifachen Wert der geltend gemachten Lizenzkosten für eine unbefristete Lizenz zur Nutzung des betroffenen Kartenausschnitts im Internet ist angemessen. Eine höhere Festsetzung lässt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung oder Nachahmungsgefahr rechtfertigen.
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09. September 2009

Kostentragung im Widerspruchsverfahren

Beschluss des BPatG vom 30.06.2009, Az.: 24 W (pat) 37/07 Wer eine Marke in bösgläubiger wettbewerbswidriger Absicht anmeldet, hat die Kosten des Widerspruchsverfahren zu tragen, sofern dagegen Beschwerde eingereicht wird. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, der siegenden Partei die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.

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01. September 2009

Prozesskostenhilfe nicht per Email beantragbar

Beschluss des OVG NRW vom 29.04.2009, Az.: 12 B 491/09

Das OVG NRW hat - wie so viele andere Gerichte bereits zuvor - entschieden, dass Anträge, wie zum Beipsiel auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, nicht per Email gestellt werden können. Eine Email erfüllt das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis nicht, da es sich lediglich um eine eletronische Nachricht ohne Unterschrift handele. Gerade diese Unterschrift ist aber Teil des Schriftformerfordernisses. Anträge müssen entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichtes gestellt werden, um formwirksam zu sein.
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01. Juli 2009

Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2009 nur 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 30.06.2009

Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2009 bis zum 31.12.2009 beträgt nur 0,12 Prozent. Bis zum 30.06.2009 lag er noch bei 1,62 Prozent. Damit erreicht er den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.

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30. Juni 2009

Verschiedene Angelegenheit lösen je eine Geschäftsgebühr aus

Urteil des BGH vom 12.03.2009, Az.: IX ZR 10/08

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und diejenige vor dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren stellen regelmäßig verschiedene Angelegenheiten dar, deren Wahrnehmung jeweils eine Geschäftsgebühr auslöst.

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04. Juni 2009

Gebühren pro Werk

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 15.04.2009, Az.: 11 W 27/09

Streitgegenständlich ist der Kostensatz für einen Antrag auf Gestattung der Erteilung der Auskunft über die Inhaber von mehreren IP-Adressen. Der Antrag kann an formale als auch an inhaltliche Kriterien anknüpfen. Der tatsächliche Aufwand des Gerichts ist maßgebend für die Gebührenbemessung. Werden mehrere inhaltlich unterschiedliche Anträge zusammengefasst, so fällt für jeden Antrag die Gebühr an. Im vorliegenden Fall richtet sich die Gebühr nach der Vielzahl unterschiedlicher und verschiedene Werke betreffender Rechtsverletzungen.

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