Urteile aus der Kategorie „Kosten“

28. Dezember 2012

Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keine Kostentragungspflicht

Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
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09. Oktober 2012

Angemessener Arbeitsaufwand eines Sachverständigen

Beschluss des BGH vom 13.08.2012, Az.: X ZR 11/10 Grundsätzlich wird ein gerichtlicher Sachverständiger nach Arbeitsaufwand (angefallene Stunden) und Fachwissen (Stundensatz) bezahlt. Dabei muss jedoch zwischen dem zeitlichen Aufwand und dem Umfang des Prüfstoffes eine plausible Proportionalität gewahrt werden. Als Faustregel gilt, dass diese Proportionalität bei Patentnichtigkeitsverfahren von durchschnittlichem Umfang nicht gewahrt ist, wenn ein Aufwand von mehr als 150 Stunden abgerechnet wird. Von einem Umfang am oberen Ende des Durchschnitts ist auszugehen, auch wenn Schriftsätze und Prozessakten vergleichsweise umfangreich sind und das schriftliche Gutachten insgesamt 44 Seiten umfasst.
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13. März 2012

Kostenerstattung für die 2. Abmahnung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.01.2012, Az.: 11 U 36/11

Wenn ein Rechteinhaber zunächst selbst eine Abmahnung ausspricht, d.h. insbesondere eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordert, kann er für eine weitere anwaltliche Abmahnung seine Kosten nicht vom Gegner ersetzt verlangen.
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12. März 2012

Glücksspielverband

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 148/10 a) Legt ein Verband eine die Kosten des Streitfalls vielfach übersteigende liquide Finanzausstattung dar und ist nicht bekannt geworden, dass er in der Vergangenheit Zahlungspflichten für Prozesskosten nicht nachgekommen ist, so kann eine unzureichende finanzielle Ausstattung des Verbandes grundsätzlich nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt. b) Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbandes ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, beurteilt sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalls. c) Rechtsmissbräuchlich ist es insbesondere, wenn der Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht. d) Ein Rechtsmissbrauch ist zu verneinen, wenn eine dauerhafte Beschränkung der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auf Nichtmitglieder für einen Verband schon aus seinem - rechtlich unbedenklichen - Verbandszweck folgt.
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03. Januar 2012

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2012 auf 0,12 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 27.12.2011

Der neue Basiszinssatz ab dem 01.01.2012 beträgt lediglich 0,12 Prozent. Bis zum 31.12.2011 lag er noch bei 0,37 Prozent. Damit sinkt er zum wiederholten Male auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit nun 5,12 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,12 Prozent.
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28. Dezember 2011

YouTube nicht auskunftspflichtig

Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11

Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
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25. Oktober 2011

15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.
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14. Oktober 2011

Computerüberwachung

Beschluss des LG Landshut vom 20.01.2011, Az.: 4 Qs 346/10

Grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig die Telekommunikation bzw. den Telekommunikationsvorgang gemäß § 100a StPO zu überwachen. Allerdings ist es auch zulässig vor Absendung und Verschlüsselung – wie es im Rahmen der Internettelefonie Skype geschieht – von Audiodaten hierauf zuzugreifen, da anderenfalls die Internettelefonie im Rahmen von § 100a StPO nicht überwacht werden könnte. Freilich gilt dies nicht für die Fertigung von Screenshots im Zeitabstand von 30 Sekunden, also für das Kopieren und Speichern von Bildschirminhalten, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Telekommunikationsvorgang stattfindet.
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29. September 2011

Dieselbe Angelegenheit?

Urteil des BGH vom 22.03.2011, Az.: VI ZR 63/10

Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat.
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