Urteile aus der Kategorie „Kosten“

11. Februar 2015

Verminderung des Streitwerts nach einfacher Unterlassungserklärung, wenn die Ernsthaftigkeit der Erklärung deutlich wird

Zwei Daumen heben eine Abmahnung in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 14.01.2015, Az.: 6 W 106/14

Der Streitwert eines Eilverfahrens, das der Antragssteller als Inhaber einer Bildmarke einleitet, hängt vom Marktwert des Zeichens, also von der Bekanntheit, den Verkaufszahlen, der Häufigkeit der Benutzung der Marke sowie einer bestehenden Wiederholungsgefahr ab. Gibt der Antragsgegner im Vorfeld des Prozesses eine nicht-strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, so kann dies zur Verminderung der Wiederholungsgefahr und damit auch zur Minderung des Streitwertes führen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Erklärung ernsthaft erfolgt, wenn er sich also ausdrücklich zu dem Rechtsverstoß bekennt und zusätzlich zu erkennen gibt, dass er die Rüge als berechtigt ansieht und sein Verhalten in Zukunft an ihr ausrichten wird.

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30. September 2014

Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen bzgl. eBay-Testkäufen

Beschluss des OLG Hamburg vom 12.03.2014, Az.: 4 W 23/14

Aufwendungen für Test-Käufe auf eBay, die vorgenommen werden, um Rechtsverletzungen nachzuweisen, sind innerhalb des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens zumindest dann erstattungsfähig, wenn die gekaufte Test-Ware nicht herausverlangt wird.

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13. August 2014

Kostentragung einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 W 51/14

Eine förmliche Abmahnung vor Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist entbehrlich, wenn die Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint. Bringt der Antragsgegner zum Ausdruck, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will und ist nicht mehr damit zu rechnen, dass eine Abmahnung Erfolg haben wird, so gibt dies Anlass zur Stellung eines Eilantrages und die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner aufzuerlegen.

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04. August 2014

Einigungsgebühr bei Verständigung über Unterlassungserklärung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.03.2014, Az.: I-10 W 19/14

Eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV-RVG entsteht nur dann, wenn durch einen Vergleich wesentliche Teile eines Streits zwischen den Parteien beigelegt werden. Die Verständigung allein über den Inhalt einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Verfahrens wegen einer Urheberrechtsverletzung ist hingegen so unerheblich, dass eine Einigungsgebühr noch nicht anfällt.

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29. Juli 2014

Streitwert von € 100,- bei unverlangt zugesendeten Emails

Urteil des OLG Hamm vom 17.10.2013, Az.: 6 U 95/13

Der Streitwert einer Unterlassungsklage bezüglich der Zusendung von unerwünschten Werbe-Emails richtet sich nach dem Interesse des Betroffenen von derartigen Emails nicht zu belästigt werden und kann auch nur € 100,- betragen, zum Beispiel wenn das Zusenden versehentlich geschah.

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28. Juli 2014

Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens

Urteil des LG Karlsruhe vom 03.07.2014, Az.: 15 O 19/14 KfH IV

Abschlusserklärungen im Anschluss eines einstweiligen Verfügungsverfahrens müssen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zustellung der Beschlussverfügung unaufgefordert abgegeben werden. Erfolgt eine dahingehende Erklärung nicht rechtzeitig, hat der Antragsgegner die Kosten für das Verfassen eines Abschlussschreibens zu tragen. Der Antragsteller muss für die Entstehung der Gebühren nicht die Absicht beweisen, tatsächlich Hauptsacheklage erheben zu wollen.

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01. Juli 2014

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2014 auf -0,73 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 24.06.2014 Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2014 beträgt -0,73 Prozent. Bis zum 30.06.2014 lag er noch bei -0,63 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,27 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,27 Prozent.
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25. Juni 2014

Zur Gebührenpflicht für die Übersendung einer pdf-Datei nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Beschluss des OVG Lüneburg vom 09.04.2014, Az.: 13 LA 164/13

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz gilt für die Herausgabe von Abschriften ein höherer Gebührenrahmen, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung der unterlagen entsteht. Im Vordergrund steht hierbei der verursachte Verwaltungsaufwand und nicht ob es sich hierbei um eine körperlich verselbständigte Abschrift handelt.

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28. April 2014

Klageerhebung an einem dritten Ort

Beschluss des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZB 39/13

Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht dahin ausübt, dass er weder am Gerichtsstand des Beklagten noch am Sitz seines Prozessbevollmächtigten klagt, sondern bei einem dritten, sowohl vom Sitz des klägerischen Prozessbevollmächtigten als auch vom Wohnsitz des Beklagten weit entfernten Gerichtsort.

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