Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

11. Dezember 2017

Ursprungsland: Deutschland? BGH legt dem EuGH Fragen zu Kulturchampignons vor

Champignons mit Kräutern im Flechtkorb
Beschluss des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 74/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist für die Bestimmung des Begriffs des Ursprungslands gemäß Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auf die Begriffsbestimmungen in Art. 23 ff. Zollkodex und Art. 60 Unionszollkodex abzustellen?

2. Haben Kulturchampignons, die im Inland geerntet werden, gemäß Art. 23 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einen inländischen Ursprung, wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Inland verbracht worden sind?

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08. Dezember 2017

Keine Verletzung der Marke „notebooksbilliger.de“ durch „softwarebilliger.de“

Illustration eines Laptops, auf dessen Bildschirm ein rotes Prozente-Zeichen abgebildet ist.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ und der Domain „softwarebilliger.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zum einen weist die Marke nur schwach originäre Kennzeichnungskraft und keinen erweiterten Bekanntheitsschutz auf. Zum anderen liegt eine Identität nur hinsichtlich der Bestandteile „billiger“ und „.de“ vor. Diesen entnimmt der Verbraucher lediglich ein Wettbewerbsversprechen sowie den Hinweis auf eine Webseite, nicht jedoch die Verbindung zu einer bestimmten Marke. Hinzu kommt, dass es sich bei dem jeweils vorangestellten Bestandteil („notebooks“ und „software“) um für den Verkehr unterschiedliche Begriffe handelt, die er auch klar voneinander abgrenzt.

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07. Dezember 2017

Keine Irreführung bei 0,3 % Holunderblütenanteil

ein aus der Holunderblüte erzeugter Sirup in weißer Glasflasche mit angefügtem Label "Sirup Holunderblüten"; im Hintergrund: eine Holunderblüte
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 11.09.2017, Az.: 6 U 109/17

Die Produktbezeichnung „Holunderblüte“ ist nicht irreführend, selbst wenn dem Erzeugnis lediglich 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Der Durchschnittsverbraucher macht sich keine näheren Vorstellungen über den genauen Anteil an Holunderblütenextrakt, zumal auch dieser in unterschiedlichen Konzentrationen hergestellt wird. Enthält das Produkt daneben Birnen- und Apfelsaftkonzentrat ist dies insoweit unschädlich, als das Geschmacksbild der Holunderblüte dadurch nicht überlagert wird.

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06. Dezember 2017

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst auch E-Mail-Adresse als Teil der „Anschrift“

Anzugträger präsentiert @-Zeichen in der Hand
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 22.08.2017, Az.: 11 U 71/16

Im Rahmen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs im Sinne des § 101 UrhG umfasst die geschuldete Angabe zur „Anschrift“ auch die „E-Mail-Adresse“. „Anschrift“ und „Adresse“ sind gleichbedeutend und dazu gedacht, jemanden „anzuschreiben“. Aufgrund veränderter Kommunikationsgewohnheiten umfasst die „Adresse“ auch die E-Mail-Adresse. Nicht vom Auskunftsanspruch erfasst sind Telefonnummer und IP-Adresse. Während Anschrift und Telefonnummer verschiedene Kontaktdaten verkörpern, ist die Bekanntgabe der IP-Adresse ausgeschlossen, weil ihr keinerlei Kommunikationsfunktion zukommt.

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30. November 2017

Krankenkasse muss deutlich auf Beitragserhöhung hinweisen

Zwei Gesundheitskarten liegen halb übereinander
Urteil des LG Hamburg vom 11.07.2017, Az.: 312 O 290/16

Im Fall einer Zusatzbeitragserhöhung, muss die Krankenkasse dies dem Versicherten deutlich darstellen. Es muss weiter verständlich und eindeutig auf das konkret entstehende Sonderkündigungsrecht gem. den Voraussetzungen des § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V hingewiesen werden. Ein allgemeiner Hinweis genügt nicht, es ist ein individueller Hinweis auf das konkrete Kündigungsrecht des angesprochenen Mitglieds erforderlich.

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28. November 2017

Nichtgewährung zugesagter Rabatte zum Zwecke der Kundenrückgewinnung

Hand hält Smartphone, das von Prozent-Zeichen umgeben ist
Urteil des OLG München vom 16.03.2017, Az.: 29 U 3285/16

Sagt ein Telekommunikationsanbieter einem ehemaligen Kunden zum Zwecke der Kundenrückgewinnung einen Rabatt von 15,00 Euro auf die monatliche Grundgebühr zu, so begeht das Unternehmen eine Wettbewerbsrechtsverletzung, wenn es diesen Rabatt auf der monatlichen Rechnung tatsächlich nicht berücksichtigt.

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24. November 2017 Top-Urteil

Erfolgreicher Antrag auf PayPal-Käuferschutz hat zur Folge, dass Verkäufer erneut Kaufpreiszahlung verlangen kann

lila Käuferschutzsigel mit Haken
Pressemitteilung Nr. 187/2017 des BGH zu den Urteilen vom 22.11.2017, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16

Der BGH hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die Kaufpreisforderung des Verkäufers wiederbegründet wird, wenn der Käufer erfolgreich einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt. Indem die Parteien sich auf die Nutzung von PayPal einigen, treffen diese nach Ansicht des BGH stillschweigend eine Vereinbarung über die Wiederbegründung der Kaufpreisforderung für den Fall der Rückbelastung des Verkäufer-Kontos. Das ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung, insbesondere vor dem Hintergrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, die Vertragsbestandteil wird. Im Falle eines erfolglosen Antrags kann der Käufer die staatlichen Gerichte zur Durchsetzung seiner Ansprüche anrufen, im Umkehrschluss müsse gleiches für den Verkäufer gelten.

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20. November 2017

Print-Anzeige für Online-Angebot muss Pflichtinformationen enthalten

illustriertes Männchen läuft auf einem Laptop und hält ein Paket in den Armen
Urteil des EuGH vom 30.03.2017, Az.: C-146/16

Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass eine Werbeanzeige wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die unter den Begriff „Aufforderung zum Kauf“ im Sinne dieser Richtlinie fällt, die in dieser Vorschrift vorgesehene Informationspflicht erfüllen kann. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es aufgrund räumlicher Beschränkungen in dem Werbetext gerechtfertigt ist, Angaben zum Anbieter nur auf der Online-Verkaufsplattform zur Verfügung zu stellen, und gegebenenfalls, ob die nach Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie erforderlichen Angaben zu der Online-Verkaufsplattform einfach und schnell mitgeteilt werden.

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20. November 2017 Kommentar

Porsche gewinnt im Streit um „porscheteesside.com“ und weitere Domains

roter Oldtimer, Sportwagen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 24.10.2017, WIPO Case No. D2017-1652

Auch in der Automobilbranche müssen sich die Hersteller immer wieder mit den Schattenseiten ihres Erfolgs befassen. Denn häufig werden ihre bekannten Marken von unberechtigten Dritten benutzt, um daraus Profit zu schlagen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Domainnamen registriert, die jedenfalls auch einen entsprechend bekannten Markennamen beinhalten. Vor kurzem sah sich auch Porsche so einer Situation gegenüber: Ein Brite hatte gleich fünf Domains registrieren lassen, die den Namen „PORSCHE“ beinhalteten. Konkret handelte es sich dabei um die Domains „porschemdlesbrough.com“, „porschesilverstone.com“, „porschestockton.com“, „porscheteesside.com“ und „porschewolverhampton.com“. Der Sportwagenhersteller wollte sich dies freilich nicht gefallen lassen und reichte Beschwerde ein.

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16. November 2017

Kein Urheberschutz an Abbildungen bei fehlender Schöpfungshöhe

Strichmännchen mit Bleistift und Glühbirne
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 14.09.2017, Az.: 2-03 O 416/16

Fehlt es bei einer Zeichnung nach Vorlage an der erforderlichen Gestaltungshöhe, so ist diese urheberrechtlich nicht geschützt. Für einen urheberrechtlichen Schutz muss das Werk ein Mindestmaß an Individualität aufzeigen, sodass es gerechtfertigt ist, von künstlerischer Leistung zu sprechen. Beim bloßen Abzeichnen von z.B. den Konturen eines Lätzchens sind besondere Individualitäten oder sonstige Eigenheiten nicht erkennbar, sodass die Zeichnung urheberrechtlich nicht geschützt ist.

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