Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

30. Mai 2017

PayPal muss Kontaktdaten von Produktfälschern herausgeben

sichere Online-Zahlung über Zahlungsdienstleister
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 308 O 126/16

Der Zahlungsdienstleister PayPal kann bei Rechtsstreitigkeiten wegen Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen dazu verpflichtet werden, die Identität eines Kontoinhabers offen zu legen. Auch einem Hörspielverlag muss der Zahlungsdienstleister nun Auskunft über den Inhaber eines Kontos erteilen, über welches Zahlungen für illegale Vervielfältigungen eines Hörspiels des Verlags im Internet abgewickelt wurden. Da der geschädigte Rechteinhaber die Identität des Betreibers weder über ein Impressum der Website noch den Provider ermitteln konnte, ist ein solcher Auskunftsanspruch gegenüber PayPal gerechtfertigt.

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30. Mai 2017

An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden

Frau wirft Brief in gelben Briefkasten ein
Urteil des AG Berlin Mitte vom 08.03.2017, Az.: 15 C 364/16

Wird eine Klage in deutscher Sprache verfasst und diese versucht ins Ausland zuzustellen, so kann diese durchaus wirksam sein. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Annahme, dass die Organisation des Unternehmens und der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit es zulässt, dass Mitarbeiter vor Ort sind, welche in der Lage sind, sich mit ausländischen Kunden bezüglich Rechtsstreitigkeiten auseinander zu setzen. Bei einem ausländischen Unternehmen mit 20 Millionen Kunden in Deutschland ist das denklogisch der Fall.

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30. Mai 2017

Zur Störerhaftung von Google für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte

Suchfeld mit Lupe auf Laptopbildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16

Google haftet für die Veröffentlichung eines Fotos durch Dritte ab Kenntnis als Störer, soweit keine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung vorliegt. Insofern muss auch nicht der Kläger beweisen, dass keine Einwilligung besteht, sondern Google trifft als Verwender des Fotos die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Nach Erlangung der Kenntnis von einem vorliegenden Verstoß ist Google zur Löschung verpflichtet. Eine Privilegierung gemäß § 8 TMG scheidet aus, da Google als Suchmaschinenbetreiber kein Access Provider ist.

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30. Mai 2017

Übertriebende Anpreisung für Sexspielzeug zulässig

Frau im Bett mit pinkfarbendem Erotikspielzeug
Urteil des LG Bielefeld vom 12.04.2017, Az.: 12 O 82/16

„Für schnellere, intensivere und multiple Orgasmen“ ist eine zulässige Anpreisung für die Umwerbung eines Vibrators. Zwar handelt es sich um eine reklamehafte Übertreibung, aber ein durchschnittlich orientierter Verbraucher vermag zu erkennen, dass neben dem Einsatz des Lustinstruments noch weitere Faktoren eine Rolle spielen, um zum Höhepunkt zu gelangen. Eine objektive Überprüfung der Intensität eines Orgasmus ist zudem schwerlich zu messen. Eine unzulässige Irreführung stellt es hingehen dar, ein bisher noch nicht auf dem Markt verfügbares Produkt als „Bestseller“ zu umwerben.

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30. Mai 2017

Mietwagen-App „UBER Black“ auf dem Weg nach Luxemburg

Chaffeur öffnet Tür einer Limousine
Pressemitteilung Nr. 78/2017 des BGH zum Beschluss vom 18.05.2017, Az.: I ZR 3/16

Kaum hat nach Entscheidungen des Berliner Land- und Kammergerichts Runde drei bei der Frage der Zulässigkeit der Mietwagen-App „UBER Black“ begonnen, entschloss sich der BGH zur Klärung einzelner Rechtsfragen den EuGH in dieser Angelegenheit anzurufen. Die App verstößt zwar gegen das Personenbeförderungsgesetz, allerdings stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz selbst mit unionsrechtlichen Bestimmungen - namentlich der Dienstleistungsfreiheit - im Einklang steht. Sollte letzteres verneint werden, so könnte das Verbot noch mit dem Argument aufrecht erhalten werden, dass die App die öffentliche Ordnung gefährde.

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30. Mai 2017

Wein darf unter Umständen auch mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelrückständen noch als „Bio-Wein“ beworben werden

Weinglas und Wintrauben vor Weinberg
Urteil des VG Koblenz vom 15.03.2017, Az.: 2 K 885/16.KO

Stammt ein Wein aus ökologischer Produktion, so darf er grundsätzlich auch mit dem Zusatz „Bio“ beworben werden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Verdachtsproben Rückstände von im Ökoland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um Proben handelt, die aus der Mitte von kleinen oder Kleinstparzellen gewonnen wurden und die ökologisch bewirtschafteten Rebflächen von konventionellem Weinbau umgeben sind. Denn anhand dieser Vorgehensweise lassen sich per se keine aussagekräftigen Ergebnisse erzielen. Notwendig wäre dafür eine Proben-Entnahme aus der Mitte größerer Parzellen.

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30. Mai 2017

Kein Anspruch auf Rückruf hergestellter Vervielfältigungsstücke des Tagebuchs der Anne Frank

Anne Frank Haus in Amsterdam
Urteil des OLG Hamburg vom 14.04.2016, Az.: 5 U 117/12

Ein Anspruch aus § 98 Abs. 2 UrhG auf Rückruf und Entfernung hergestellter Vervielfältigungsstücke aus dem Vertriebsweg scheidet aus, wenn das streitige Werk zwischenzeitlich gemeinfrei wird. Steht dem Inhaber des Urheberrechts ein Anspruch auf Rückruf grundsätzlich zu, weil Vervielfältigungsstücke rechtsverletzend in Umlauf gebracht wurden, verliert er diesen Anspruch, sobald der urheberrechtliche Schutz endet. Sinn und Zweck des § 98 Abs. 2 UrhG ist, dem Rechteinhaber eine Möglichkeit zu geben, die Entfernung der beanstandeten Verletzungsmuster vom Markt zu verlangen. Besteht allerdings kein Urheberrechtsschutz mehr, handelt es sich auch nicht mehr um einen widerrechtlichen Zustand und der ehemalige Rechteinhaber ist nicht mehr schutzbedürftig.

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16. Mai 2017 Top-Urteil

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

IP-Adresse auf Glastafel
Pressemitteilung Nr. 74/2017 des BGH zum Urteil vom 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13

Dynamische IP-Adressen, die ein Dienstanbieter beim Zugriff auf eine Internetseite, die vom Anbieter allgemein zugänglich gemacht ist, gespeichert werden, sind für den Anbieter personenbezogene Daten. Als personenbezogene Daten dürfen IP-Adressen über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus nur dann ohne die Einwilligung des Nutzers dieser Dienste erhoben und verwendet werden, sofern dies erforderlich ist, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Mediendienste zu gewährleisten. Hierzu muss jedoch eine Interessenabwägung mit den Grundrechten der Nutzer stattfinden. Unter dynamischen IP-Adressen versteht man Ziffernfolgen, die Computern bei jeder Einwahl ins Internet zugewiesen werden.

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16. Mai 2017

Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen „Weinstein“ und „WeinStein ums Eck“

Wein mit Käseplatte, Trauben und Apfel
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.02.2017, Az.: 6 U 86/16

Zwischen der für die Dienstleistung "Verpflegung von Gästen" eingetragenen Wortmarke "Weinstein" und dem den Verkauf von Weinen einschließlich deren Verkostung benutzten Zeichen "WeinStein ums Eck" besteht aufgrund der hohen Zeichenähnlichkeit Verwechslungsgefahr. Da nicht dargelegt wurde, ob unter der Bezeichnung "WeinStein ums Eck" tatsächlich auch die Dienstleistung "Bewirtung von Gästen" betrieben wurde, besteht auch kein Auskunftsanspruch.

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16. Mai 2017

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer Handtasche

Straßenschilder mit Beschriftung Original und Fälschung
Urteil des LG Köln vom 04.10.2016, Az.: 33 O 61/15

Der Vertrieb einer nachgeahmten Tasche ist wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn bestimmte Merkmale des Erzeugnisses dazu dienen, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung hat der Hersteller des Originals, d. h. derjenige, der das Produkt in eigener Verantwortung herstellt und oder von einem Dritten herstellen lässt und über das Inverkehrbringen entscheidet.

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