Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

15. Mai 2017

Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler

Frau vor Bildschirm beim Online-Shopping
Urteil des AG Dortmund vom 21.02.2017, Az.: 425 C 9322/16

Die Geltendmachung eines Lieferanspruchs bei einem fehlerhaften Angebot in einem Online-Shop verstößt gegen Treu und Glauben und ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den Käufer erkennbar war, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot handelt und im Verhältnis zum Marktpreis ein deutlich zu niedriger Kaufpreis angegeben war. Grundsätzlich dürfen Käufer Preisfehler in Online-Shops ausnutzen und die Waren zu den günstigeren Preisen kaufen. Bei einer enormen Preisdifferenz muss dem Käufer jedoch klar sein, dass ein Preisfehler vorliegt und ein Anspruch auf Lieferung folglich abgelehnt werden kann.

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12. Mai 2017

Markenrechtsverstoß durch Überkleben der Pharmazentralnummer (PZN)

verschiedenene Tabletten liegen übereinander
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 23.03.2017, Az.: 6 U 125/16

Es ist markenrechtlich unzulässig, Verbandsstoffe, die im EU-Ausland in Verkehr gebracht worden sind, im Inland anzubieten, wenn ein Parallelimporteur die Pharmazentralnummer (PZN) dieses Produkts überklebt, mit seiner eigenen versieht und wiederum nach Deutschland importiert. Das Überkleben ist insoweit als ein Umpacken durch Neuetikettierung anzusehen und steht daher einer Erschöpfung nach § 24 MarkenG entgegen.

Auf eine objektive Zwangslage kann sich der Parallelimporteur dabei nicht berufen, da die Veränderung der PZN am Produkt selbst für einen Absatz in Deutschland nicht zwingend vorgenommen werden muss.

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11. Mai 2017

Minderjährige hat bei der Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Schmerzensgeldanspruch

Fotograf arbeitet mit Fotomodel in Studio
Urteil des LG Duisburg vom 27.03.2017, Az.: 2 O 438/14

Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktaufnahmen einer 17-Jährigen erfolgte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zwar war die Anfertigung der Bilder freiwillig, allerdings lag keine Einwilligung der Eltern vor. Ein Anspruch auf Unterlassung ist gegeben, denn die besonders schützenswerte Intimsphäre der Minderjährigen hat Vorrang vor der Kunstfreiheit des Fotografen. Da die Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Unterlassungsanspruch hinreichend kompensiert ist, scheidet ein Schmerzensgeldanspruch aus.

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10. Mai 2017

Zur Haftung für Filesharing bei gehacktem W-LAN

Passwortgeschützes WLAN-Symbol
Urteil des BGH vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Prüfung verpflichtet, ob der verwendete Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt. Hierzu zählt der im Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts (Festhaltung an BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

b) Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort genügt den Anforderungen an die Passwortsicherheit. Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt eine Sicherheitslücke aufwies, liegt in der Beibehaltung eines solchen werkseitig eingestellten Passworts kein Verstoß gegen die den Anschlussinhaber treffende Prüfungspflicht (Fortführung von BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

c) Dem vom Urheberrechtsinhaber gerichtlich in Anspruch genommenen Anschlussinhaber obliegt eine sekundäre Darlegungslast zu den von ihm bei der Inbetriebnahme des Routers getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, der er durch Angabe des Routertyps und des Passworts genügt. Für die Behauptung, es habe sich um ein für eine Vielzahl von Geräten voreingestelltes Passwort gehandelt, ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.

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05. Mai 2017

Adressat von Werbe-E-Mails muss bei Einwilligung wissen, für welche Waren geworben werden soll

Geschäftsmann verschickt E-Mail-Werbung
Urteil des BGH vom 14.03.2017, Az.: VI ZR 721/15

1. Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259).

2. Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt u.a. voraus, dass der Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt, und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - I ZR 169/10, GRUR 2013, 531).

3. Zur Anwendbarkeit von § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, wenn der zur Unterlassung von Werbung mittels elektronischer Post Verpflichtete die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen dessen Willen nutzen möchte, um sie zu Lösch- oder Sperrzwecken an seine Werbepartner weiterzuleiten.

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05. Mai 2017

Gegen Verkäufer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Fotokalendern besteht trotz Unkenntnis ein Unterlassungsanspruch

Prominentes Pärchen will sich vor Paparazzi schützen
Urteil des OLG Hamburg vom 26.01.2017, Az.: 5 U 138/13

Wer ein das Recht am eigenen Bild verletzendes Produkt in sein Sortiment aufnimmt, dem wird die rechtsverletzende Handlung als eigene zugerechnet. Grund dafür ist die autonome Entscheidungsbefugnis des Verkäufers, ohne Rücksicht darauf, ob er positive Kenntnis hat. Im Rahmen einer Verletzung reicht die Erfüllung der objektiven Merkmale eines Verletzungstatbestands aus, um einen Unterlassungsanspruch gegen den Täter zu begründen. Eine Täterschaft ist dabei auch anzunehmen, wenn dem Handelnden kein Verschulden zur Last fällt. Mit einem festgestellten Verstoß wird die für den Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB erforderliche Wiederholungsgefahr indiziert.

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04. Mai 2017

Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Fotografie der Stadt Cordoba

Aufgeklappter Laptop mit der geöffneten Webseite einer Reiseagentur
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 267/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

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03. Mai 2017

Verletzung von Markenrechten durch die Produktsuchmaschine einer Internetseite

Suchfeld auf einem virtuellen Bildschirm, der mit einem Finger bedient wird
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.06.2016, Az.: 3 W 49/16

Zeigt eine Produktsuchmaschine nach Eingabe eine Markenbezeichnung alle Ergebnisse an, die die Suchbegriffe unabhängig davon, ob sie als Marke oder in Alleinstellung, wie z.B. beschreibend oder als Abkürzung, verwendet werden, wird der angesprochene Verkehr regelmäßig davon ausgehen, dass die Suche nach der Marke erfolgreich war. Folglich liegt eine markenmäßige Verwendung und damit eine Markenrechtsverletzung vor. Ferner besteht auch Verwechslungsgefahr, da die Verbindung der hinter der Marke und der jeweils gesondert angegeben Marke stehenden unterschiedlichen Unternehmen unklar bleibt und damit die Herkunftsfunktion der Verfügungsmarke betroffen ist.

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03. Mai 2017

Löschungsanspruch einer Marke ohne rechtserhaltende Nutzung

Markengesetz
Urteil des OLG Köln vom 30.09.2016, Az.: 6 U 18/16

Ein Löschungsanspruch einer Marke ist begründet, wenn diese nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt wird. Eine Benutzung verlangt eine Verwendung des fraglichen Zeichens zur Herkunftsunterscheidung auf dem Markt für konkrete Waren oder Dienstleistungen. Eine Marke wird nicht in rechtserhaltender Weise benutzt, wenn diese lediglich eine kostenlose Open-Source-Software auf einer Internetseite kennzeichnet, und der Markeninhaber neben der kostenlosen Zurverfügungstellung keinerlei weitergehende geschäftliche Tätigkeit entfaltet.

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03. Mai 2017

Irreführende Werbung mit nicht existenten Unternehmensstandorten

Gelbe Seiten Telefonbuch aufgeschlagen
Urteil des OLG Köln vom 23.12.2016, Az.: 6 U 119/16

Die Angabe von tatsächlich nicht existenten Firmenniederlassungen im Internet oder in den Gelben Seiten verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Eine Werbung im Internet mit fiktiven Unternehmensstandorten stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, denn durch fiktive Niederlassungen vor Ort, wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, das Unternehmen ist in der Nähe ansässig und schnell zu erreichen. Auf diese Weise wird der Kunde getäuscht und in die Irre geführt.

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