Domainname kann Namensrecht eines später gegründeten Unternehmens verletzen
In der Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain mit einem (fremden) Firmennamen, welcher sowohl als Unternehmenskennzeichen als auch als Name geschützt ist, kann eine unberechtigte Namenanmaßung liegen, die das Namensrecht dieses Unternehmens verletzt. Dass die Domainregistrierung der Begründung des (fremden) Unternehmenskennzeichenrechts zeitlich vorgeht, ist dabei jedenfalls dann unerheblich, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Domaininhaber zum Zeitpunkt der Registrierung keine eigenen Rechte an der Bezeichnung innehatte und die Domain bereits damals für die später gegründete, gleichnamige Firma vorgesehen war.