Urteile aus der Kategorie „Rechteinhaber“

16. Februar 2016

Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

Kaffeebohnen in Kapseln und Pads
Urteil des LG Düsseldorf vom 09.09.2015, Az.: 12 O 465/14

Bewirbt ein Unternehmen mithilfe eines Werbeflyers Kaffee- und Teekapseln, so löst diese Werbung eine Pflicht zur Grundpreisangabe nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aus. Dafür spricht das Vergleichsbedürfnis der Verbraucher, das unter anderem zwischen Kaffee und Tee in Kapselform und Kaffee und Tee in loser Form besteht. Denn diese Waren sind austauschbar und die Einheit Kapsel stellt keine festgelegte Gewichts- oder Größenangabe dar. Damit wird dem Verbraucher der Preisvergleich deutlich erschwert, dies widerspricht dem Erwägungsgrund 7 der Preisangabenrichtlinie.

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12. Februar 2016

Geschäftsführerhaftung einer GmbH

grauer "GmbH"-Schriftzug vor einer blauen Fassade
Urteil des LG Hamburg vom 15.10.2015, Az.: 327 O 22/15

Der Gesellschafter einer GmbH haftet persönlich für Markenrechtsverletzungen, wenn mit einer Unternehmenskennzeichnung seiner Gesellschaft fremdes Zeichenrecht verletzt wird. Dies gilt auch für Verletzungen durch den allgemeinen Internet- und Werbeauftritt der Gesellschaft, da dieses Verhalten dem Geschäftsführer anzulasten ist.

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09. Februar 2016

„Blitzer-App“ verstößt gegen StVO

Smartphone hängt in einer Saugnapfhalterung an der Windschutzscheibe eines Autos und wird von einer Hand bedient
Beschluss des OLG Celle vom 03.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15

Installiert ein Fahrzeugführer auf seinem Smartphone eine sogenannte „Blitzer-App“, die dazu geeignet ist, auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinzuweisen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen, und benutzt er diese App während der Fahrt, so verstößt er gegen § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ein Smartphone vornehmlich zur Kommunikation bestimmt ist, da der Fahrzeugführer seinem Smartphone durch die Installation und Nutzung der App aktiv und zielgerichtet eine bestimmte Zweckbestimmung gibt.

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05. Februar 2016

Gleicher Streitwert für Inanspruchnahme von GmbH und Geschäftsführer

rotes Paragrafenzeichen auf einem Bündel 100€ Scheine, Streitwert
Beschluss des OLG Hamm vom 01.12.2015, Az.: 4 W 97/14

Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen eines Wettbewerbsverstoßes einer GmbH ist auch hinsichtlich der Geltendmachung gegenüber dem Geschäftsführer anzusetzen. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme sowohl der juristischen Person als auch deren gesetzlichen Vertreter für den Verstoß setzt sich der Streitwert daher aus der Summe der jeweiligen Einzelwerte des Unterlassungsanspruchs zusammen. Eine Reduzierung des Streitwertes bei der persönlichen Haftung des Geschäftsführers ist nicht vorzunehmen, da diese nunmehr nach der Rechtsprechung des BGH besondere Umstände erfordert. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits eine negative Feststellungsklage ist, wobei der Streitwert einer negativen Feststellungsklage im Gegensatz zur Leistungsklage ebenfalls nicht zu reduzieren ist.

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05. Februar 2016

Keine Widerrufserklärung durch Nichtannahme der Ware

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Urteil des AG Dieburg vom 04.11.2015, Az.: 20 C 218/15 (21)

Die Verweigerung oder Nichtannahme der Ware durch den Verbraucher, stellt keine ausreichende fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung dar. Im Rahmen von Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Käufer über die bestellte Ware tatsächlich verfügen und diese untersuchen kann. Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, dass der Verbraucher die Sache physisch in den Händen hält.

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04. Februar 2016

Falsche Materialangaben stellen Wettbewerbsverstoß dar

verschiedene Holz-Arten aufgefächert präsentiert
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.11.2015, Az.: 12 O 348/14

Ein Möbelhändler darf einen Klapptisch nicht mit der Materialangabe „Bangkirai“ oder der Handelsbezeichnung „Yellow Balau“ bewerben, wenn der Tisch tatsächlich aus einer anderen Holzart gefertigt wurde. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung der Käuferschaft vor.

Der dafür erforderliche Sorgfaltspflichtverstoß entfällt dabei nicht, wenn sich der Händler lediglich an der Materialangabe des Herstellers orientiert. Wer ein Produkt nicht selbst herstellt, jedoch die Angaben des Herstellers zu Werbezwecken nutzt, muss auch die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen oder sich zumindest informieren woher der Hersteller sein Wissen über die Materialangaben bezieht.

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02. Februar 2016

Für Rotbuschtee darf nicht mit Aussage „Vitamine GESUND“ geworben werden

Tee mit Zimt
Urteil des KG Berlin vom 27.11.2015, Az.: 5 U 96/14

Werbung für einen Rotbuschtee mit der Aussage „Vitamine GESUND“ ist wettbewerbswidrig, da es sich bei dem Begriff „gesund“ um eine unspezifische, gesundheitsbezogene Angabe i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO handelt. Die Werbeaussage suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Verbesserung des Gesundheitszustands, ohne konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen zu nennen, wobei Art. 10 Abs. 3 HCVO entgegen der Annahme des BGH bereits jetzt uneingeschränkt gilt.

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02. Februar 2016

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Berücksichtigung von Tatsachen, die sich nicht aus dem Sachverhalt ergeben

vier Hände werfen Geld in ein Sparschwein vor weißem Hintergrund
Beschluss des BGH vom 22.09.2015, Az.: X ZB 11/14

Planen zwei Personen die gemeinsame Führung eines Restaurants, kann daraus ohne weitere Hinweise nicht zwingend geschlossen werden, dass diese (konkludent) einen Gesellschaftsvertrag geschlossen hätten, noch dass das Recht an einem angestrebten Patent gemeinsames Vermögen beider Beteiligter werden sollte. Stützt das Gericht seine Entscheidung dennoch auf diesen Gesichtspunkt, ohne die Parteien hierauf zuvor hinzuweisen und ihnen Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, verletzt es das rechtliche Gehör.

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29. Januar 2016

Provider darf IP-Adressen unter Umständen vier Tage lang speichern

Ein LAN-Kabel steckt in einem silbernen Paragraphenzeichen auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 16/13

Die Speicherung von IP-Adressen eines Anschlussinhabers durch einen Telekommunikationsanbieter über einen Zeitraum von vier Tagen kann nach § 100 TKG zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenspeicherung zur Abwehr von Störungen der Telekommunikationsanlage erforderlich ist, wobei auch „Hacker“-Angriffe, „Denial-of-Service“-Attacken sowie der Versand von „Spam“ oder „Trojanern“ als Störungen im Sinne des § 100 TKG zu verstehen sind. Soll durch die Speicherung sichergestellt werden, dass dadurch einer später auftretenden Störung begegnet werden kann, so ist diese gerechtfertigt. Eine abstrakte Gefahr ist dabei ausreichend. Auch eine Weitergabe der Daten kann etwa aufgrund gerichtlicher Beschlüsse rechtmäßig sein.

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