Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

13. August 2018

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Praxisklinik“ bedarf einer Klinikerlaubnis nach der Gewerbeordnung

Schwarzes Schild Arztpraxis
Urteil des LG Frankenthal vom 28.09.2017, Az.: 2 HKO 25/17

Bewirbt der Betreiber einer Arztpraxis diese als „Praxisklinik“, muss er ebenso über eine Konzession gem. § 30 GewO verfügen, als wenn er die Bezeichnung „Klinik“ führen würde. Dem verständigen und informierten Verbraucher wird der Unterschied zwischen diesen Begriffen regelmäßig nicht geläufig sein und er könne dadurch getäuscht werden. Es reicht nicht aus, dass der Betreiber sich auf die Konzession eines Dritten beruft, der ihm die stationäre Betreuung von Patienten und die Nutzung der Klinikräumlichkeiten gestattet hat.

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10. August 2018

Keine Irreführung durch Unterlassen: Testbedingungen zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse bei Staubsaugern müssen nicht angegeben werden

Energieeffizienklassen in Diagramm
Urteil des EuGH vom 25.07.2018, Az.: C-632/16

1. Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist dahin auszulegen, dass es keine „irreführende Unterlassung“ im Sinne dieser Vorschrift darstellt, wenn dem Verbraucher die Informationen über die Testbedingungen, die zu der auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern angegebenen Energieeinstufung geführt haben, vorenthalten werden.

2. Die Delegierte Verordnung Nr. 665/2013 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass an anderer Stelle als auf dem Etikett über die Energieklasse der Staubsauger nach den Vorgaben in Anhang II der Delegierten Verordnung Nr. 665/2013 Etiketten oder Symbole angebracht werden, die auf die Informationen auf dem Energieetikett verweisen, wenn diese Anbringung beim Endverbraucher zu Irreführung oder Unklarheit hinsichtlich des Energieverbrauchs des fraglichen im Einzelhandel vertriebenen Staubsaugers während seines Gebrauchs führen kann; dies unter Berücksichtigung aller einschlägigen Gesichtspunkte aus Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbrauchers unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.

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10. August 2018

Werbung mit „Dekor Sonoma Eiche“ nicht irreführend

edles Holz
Urteil des OLG Oldenburg vom 28.01.2018, Az.: 6 U 111/17

Bewirbt ein Möbelunternehmen eine Anbauwand als „Dekor Sonoma Eiche“, so ist darin keine Irreführung zu sehen, wenn diese aus einer Kunststoffnachbildung mit Eichenmaserung besteht. Denn für eine solche Beurteilung ist nicht auf den flüchtigen, sondern vielmehr auf den durchschnittlich informierten, verständigen Verbraucher abzustellen. Eben dieser geht bei der Aussage „Dekor Sonoma Eiche“ insbesondere im Zusammenhang mit einer niedrigeren Bepreisung nicht davon aus, dass es sich bei dem Produkt um eines aus Massivholz, Echtholz oder Holzfurnier handelt.

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10. August 2018

Abmahnung wegen Internetwerbung: Eingeschränkte Unterlassungserklärung beseitigt keine Wiederholungsgefahr

Unterlassungserklärung als Brief die eine Frau liest und schockiert ist
Urteil des LG Berlin vom 25.01.2017, Az.: 97 O 122/16

Wird nach einer berechtigten Abmahnung wegen einer gegen das Wettbewerbsrecht verstoßenden Werbung eine Unterlassungserklärung abgegeben, in welcher die Unterlassung nur auf einen bestimmten Ort (hier: Internetwerbung) beschränkt wird, so kann die zu vermutende Wiederholungsgefahr auch noch weiterhin bestehen. An den Wegfall der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen, so dass der begründet geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang grundsätzlich auch durch die Unterlassungserklärung voll abgedeckt sein muss.

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10. August 2018

Zur Mitteilungspflicht von Importeuren von E-Zigaretten

Frau mit E-Zigarette
Urteil des LG Hamburg vom 01.06.2018, Az.: 416 HKO 39/18

Hersteller und Importeure von E-Zigaretten sind gesetzlich dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde näher konkretisierende Angaben sechs Monate vor dem Inverkehrbringen des Produkts mitzuteilen. Dies ist eine Marktverhaltensregelung, sodass bei Verstoß gegen diese Pflicht eine Unterlassungspflicht begründet wird. Den Importeur von E-Zigaretten trifft dabei eine eigenständige Mitteilungspflicht, welche nicht durch den Hersteller erfüllt werden kann.

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09. August 2018

Pflicht zur Grundpreisangabe gilt unter Umständen auch bei eBay-Angeboten

Illustration einer Packung Alufolie
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.06.2018, Az.: 6 U 93/17

Bietet ein Händler im Rahmen der Internetplattform eBay Haushaltswaren als Meterware (hier: Aluminiumfolie) an, so hat er neben dem jeweiligen Produkt-Preis grundsätzlich auch den entsprechenden Grundpreis mit anzugeben. Denn bereits die Möglichkeit, das Produkt per „Sofort-Kauf“ zu erwerben ist als Angebot im Sinne der §§ 1, 2 PAngVO zu qualifizieren. Für ein solches ist ausreichend, dass der potentielle Käufer detaillierte Informationen über das Produkt sowie den Preis erfährt, um sich für dessen Kauf zu entscheiden. Ist dies der Fall, so muss aus Gründen der Preisklarheit auch der Grundpreis mitgeteilt werden.

Darüber hinaus liegt ein Wettbewerbsverstoß bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der Widerrufsfrist (ein Monat oder zwei Wochen) vor, weil nicht erkennbar ist, welche Frist tatsächlich gelten soll.

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07. August 2018 Top-Urteil

Schadensersatz gegen Rechtsverletzer umfasst auch Kosten der Abmahnung eines nicht verantwortlichen Anschlussinhabers

diverse verstreute Banknoten
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: I ZR 265/16

Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.

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07. August 2018

Konkrete Nutzungsmöglichkeit Dritter kann Störer-Vermutung zu Lasten des Internetanschlussinhabers ausschließen

Ein Mann zeigt mit dem Finger
Urteil des AG Frankenthal vom 18.01.2018, Az.: 3a C 209/17

Der Internetanschlussinhaber haftet nicht als Störer für von seinem Anschluss begangene Rechtsverletzungen, wenn er darlegt, dass eine Nutzungsmöglichkeit Dritter im Verletzungszeitpunkt gegeben war. Eine solche ist anzunehmen, wenn der Internetanschluss nicht hinreichend gesichert worden war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde. Gegebenenfalls hat der Anschlussinhaber jedoch anzugeben, welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Anschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Zwar reicht die pauschale Behauptung der theoretischen Möglichkeit eines Zugriffs nicht aus, dem privaten Anschlussinhaber ist jedoch nicht abzuverlangen die Internetnutzung seines Ehegatten bzw. der Kinder einer Dokumentation zu unterwerfen.

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03. August 2018

Vertriebsverbot von Luxusprodukten auf Amazon.de zulässig

Make up Pinsel und Make up Produkte
Pressemitteilung Nr. 30/2018 des OLG Frankfurt a. M. zum Urteil vom 12.07.2018, Az.: 11 U 96/14

Verbietet ein Produktvertreiber seinem autorisierten Einzelhändler den Verkauf seiner Luxusprodukte durch Einschaltung eines Drittunternehmens (hier: Verkauf über Amazon.de), so ist dieses Verbot gerechtfertigt, wenn der Luxuscharakter der Produkte ansonsten gefährdet wäre.

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03. August 2018

Automatische Vervollständigung von Suchwörtern auf Amazon zulässig

Lupe und Einkaufswagen mit Buchstaben auf einem Laptop
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 201/16

a) Einem Firmenbestandteil kann nicht bereits deshalb der Schutz als Firmenschlagwort versagt werden, weil er kennzeichnungsschwach ist. Entscheidend ist, ob er im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet ist, sich als Teil des Unternehmenskennzeichens im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.

b) Der Betreiber einer plattforminternen Suchmaschine, die nach Eingabe eines mit einem Unternehmenskennzeichen ähnlichen oder identischen Suchworts automatisch Vorschläge zu einer Suchwortergänzung anzeigt, die auf einer Auswertung früherer Suchanfragen basieren, benutzt das Zeichen selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 17 - Autocomplete-Funktion).

c) Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens als Schlüsselwort für die Anzeige automatischer Suchwortergänzungen erfolgt nicht unbefugt, wenn dadurch den Internetnutzern lediglich eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens vorgeschlagen werden soll und die Funktion des Unternehmenskennzeichens nicht beeinträchtigt wird, als Hinweis auf das Unternehmen zu dienen.

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