Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

22. August 2017

Auskunftspflichtiger bei Webseiten zu Vermittlung privater Unterkünfte

Zwei graue Hände übergeben einen grünen Schlüssel
Beschluss des VG Berlin vom 20.07.2017, Az.: 6 L 162.17

Bietet eine Muttergesellschaft weltweit eine Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte an, so ist sie als Plattformbetreiberin allein auskunftspflichtig für die Frage, ob bei einzelnen Gastgebern eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Die deutsche Tochtergesellschaft ist zu keinen näheren Auskünften im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verpflichtet, sofern sie nach den Gesamtumständen nicht die tatsächliche und rechtliche Kontrolle über die Plattform innehat.

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21. August 2017

Betreiber eines freien WLAN haftet weiterhin

Free Wi-Fi Zeichen auf weißem Hintergrund
Urteil des LG München I vom 20.04.2017, Az.: 7 O 14719/12

Inhaber eines ungeschützten öffentlich zugänglichen WLAN-Anschlusses können gemäß EuGH zur Passwortsicherung verurteilt werden. Ohne Passwortschutz haftet der Betreiber ggf. als Störer, wenn Dritte über seinen Anschluss illegales Filesharing betreiben. Zwar muss der Inhaber seinen Anschluss mit Blick auf entsprechende Verstöße nicht überwachen; die Pflicht, den Zugang mit einem Passwort zu schützen sei aber erforderlich und mit Blick auf die gegenläufigen Interessen auch verhältnismäßig. Entsprechend kann der WLAN-Betreiber weiterhin auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden.

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18. August 2017

Abgabe von billigen Getränken in Spielhallen

Whiskyglas mit Eiswürfeln steht auf einem Tisch, im Hintergrund die Oberseite eines Roulettekessels
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 20.04.2017, Az.: 6 U 59/16

Nach hessischem Landesrecht ist es Spielhallenbetreibern untersagt, finanzielle Vergünstigungen zu gewähren. Die dadurch geschaffenen zusätzlichen Anreize, sich länger in der Spielhalle aufzuhalten, erhöhen die Gefahren der Spielsucht. Wer sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, in seiner Spielhalle Speisen und Getränke nicht unterhalb des marktüblichen Vergleichspreises anzubieten, darf Kaffee oder Erfrischungsgetränke nicht zu 0,50 € verkaufen. Denn der Vergleichspreis orientiert sich an Gastronomiebetrieben ohne Spielmöglichkeiten und nicht an anderen Spielhallen.

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18. August 2017

Neue Artikeldetailseite, neues Glück?

Fiktiver Laptop, der einen echten Shop darstellen soll, indem oben eine Markise angebracht ist
Urteil des OLG Hamm vom 12.01.2017, Az.: 4 U 80/16

a) Sofern im Rahmen des Vertriebs von Fahrrädern auf einer Internetplattform bereits eine Artikeldetailseite vorhanden ist, auf der sämtliche Anbieter und Preise miteinander verglichen werden können, stellt es eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn dasselbe Produkt mit einer neuen Artikeldetailseite gekennzeichnet wird, auf der nicht ersichtlich ist, dass dieses Produkt auch andere Anbieter vertreiben.

b) Ein Produkt darf nicht unter der Angabe "geprüft nach EN-Standard" geführt werden, wenn tatsächlich eine neutrale Prüfung nie stattgefunden hat. Ein Verbraucher bevorzugt insofern qualitätsgeprüfte Produkte.

c) Die Produktangabe "0-0" täuscht über die betriebliche Herkunft der Ware, sofern bereits eine Herkunftsangabe "00" besteht.

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17. August 2017

Falsche Impressumangaben oder fehlende Erlaubnis eines Versicherungsvermittlers begründen Wettbewerbsverstoß

Richterhammer mit vordergründigem Schriftzug "Insurance"
Urteil des LG Fulda vom 27.03.2017, Az.: 6 O 34/16

Die Aufnahme der Tätigkeit des Versicherungsvermittlers, ohne die gebotene Erlaubnis durch die zuständigen Industrie- und Handelskammer, ist wettbewerbswidrig (§ 34 d GewO i.V.m. § 3a UWG). Ebenso ist es wettbewerbswidrig, wenn der Versicherungsvermittler in seinem Impressum falsche Angaben über seine Anschrift oder die zuständige Aufsichtsbehörde macht (§ 5 TMG i.V.m. § 3a UWG).

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17. August 2017

Pauschalierter Schadensersatz ohne begründete Tatsachen unzulässig

rote Stornotaste auf Tastatur
Urteil des LG Köln vom 21.12.2016, Az.: 26 O 331/15

Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen trägt die Beweislast zur Aufführung des typischen Schadens, der durch eine Rücklastschrift entsteht. Dabei kann er entweder den branchenüblichen oder seinen individuellen Durchschnittsschaden heranziehen. Vermag er aber diesen Beweis nicht zu führen, ist eine Klausel, nach welcher der Verwender einen pauschalierten Schadensersatz fordert, gem. § 309 Nr.5 a) BGB unzulässig.

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14. August 2017

Zum Produktrückruf ausgelieferter und mit wettbewerbswidriger Werbung versehener Ware

blaues Buch mit der Aufschrift Wettbewerbsrecht und einem Paragrafenzeichen in gold
Urteil des BGH vom 04.05.2017, Az.: I ZR 208/15

a) Der Vorbehaltskäufer bei einem Eigentumsvorbehalt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vorbehaltsverkäufers bei der Einhaltung einer auf einem Vertragsstrafeversprechen beruhenden Unterlassungspflicht.

b) Die Verpflichtung des Unterlassungsschuldners, bereits ausgelieferte und mit wettbewerbswidriger Werbung versehene Produkte zurückzurufen, setzt nicht voraus, dass ihm gegen seine Abnehmer rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung der Weiterveräußerung oder auf Rückgabe dieser Produkte zustehen. Er ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist.

c) Entschließt sich der zum Rückruf bereits ausgelieferter Ware verpflichtete Unterlassungsschuldner aufgrund einer einheitlichen, rechtlich allerdings unzutreffenden Überlegung, von einem Rückruf abzusehen, liegt bei einer wertenden Betrachtungsweise nur ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung vor.

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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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11. August 2017

Benutzung eines iPods durch Kraftfahrzeugführer keine Ordnungswidrigkeit

Mann sitzt hinter dem Steuer am Smartphone
Urteil des AG Rinteln vom 27.10.2016, Az.: 24 OWi 508 Js 6349/16, 24 OWi 508 Js 6349/16 (32/16)

Gemäß § 23 Abs. 1a S. 1 StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeuges ein Mobiltelefon nicht nutzen, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss. Dies gilt nicht für die Benutzung eines iPods durch den Kraftfahrzeugführer, auch wenn man mit diesem ggf. über eine Internetverbindung telefonieren könnte. Er fällt nicht unter den Begriff des Mobiltelefons, da dieser nach Herstellerangaben vordergründig des Abspielens von Musik dient.

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10. August 2017

Rechtsanwalt kann Verbot unzulässiger Schockwerbung nicht umgehen

Schockierter Junge vor Laptop
Urteil des BGH vom 03.07.2017, Az.: AnwZ (Brfg) 45/15

1. Zur Abgrenzung einer einfachen Belehrung beziehungsweise eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis beziehungsweise einer missbilligende Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 12. Juli 2012, AnwZ (Brfg) 37/11, BGHZ 194, 79 Rn. 12; vom 27. Oktober 2014, AnwZ (Brfg) 67/13, NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; vom 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 22/15, juris Rn. 10 und vom 7. November 2016, AnwZ (Brfg) 47/15, NJW 2017, 407 Rn. 10, 12).

2. Hat die Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein von einem Rechtsanwalt beabsichtigtes Verhalten eine einfache Belehrung beziehungsweise einen präventiven Hinweis erteilt und damit keinen Verwaltungsakt erlassen, ist eine auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichtete (vorbeugende) Feststellungsklage des Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht und die Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz für ihn mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016, AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7 mwN und Senatsurteil vom 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

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