Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

17. Januar 2018

Unangemessene Benachteiligung bei Höhe der Reisepreisanzahlung?

Sparschwein im Strandlook mit Sonnenbrille, Sonnenschirm und Wasserball auf Sand
Urteil des BGH vom 25.07.2017, Az.: X ZR 71/16

a) Eine 20 % des Reisepreises übersteigende Anzahlung bei Vertragsschluss kann für Reisen einer bestimmten Kategorie in allgemeinen Reisebedingungen nur dann wirksam vorgesehen werden, wenn eine der verlangten Anzahlung entsprechende Vorleistungsquote des Reiseveranstalters für Reisen dieser Kategorie repräsentativ ist.

b) Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

c) Mit Vertragsschluss fällig werdende Provisionszahlungen des Reiseveranstalters an das Reisebüro, das die Reise vermittelt hat, sind als Vorleistungen des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.

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17. Januar 2018

Journalistische Verwertung privater E-Mails ist unzulässig

Cartoon eines gestressten Geschäftsmannes inmitten von Bergen aus Papier
Urteil des LG Hamburg vom 10.03.2017, Az.: 324 O 687/16

Wer sich als Professor für Geschichte während einer offenbar privaten E-Mail-Anfrage zu aktuellen Themen des Tagesgeschehens äußert, kann darauf vertrauen, dass die Aussagen nicht journalistisch verwertet werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Adressat – ein ehemaliger Schüler – in keiner Weise seine publizistischen Absichten zum Ausdruck bringt. Die unerlaubte Veröffentlichung der E-Mail verletzt den Geschichtsprofessor in seinem Persönlichkeitsrecht; er kann deshalb Unterlassung verlangen.

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12. Januar 2018

Satirische Bezeichnung als „Nazi-Schlampe“ von Meinungsfreiheit gedeckt

Zeitung gerollt mit der Aufschrift "Satire"
Beschluss des LG Hamburg vom 11.05.2017, Az.: 324 O 2017/17

Steht eine Person als Spitzenkandidatin einer politischen Partei in Blickpunkt der Öffentlichkeit, so muss diese mit überspitzter Kritik umgehen können. So war der Beitrag eines Satiremagazins, in dem es eine Politikerin als „Nazi-Schlampe“ bezeichnete, im konkreten Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Betitelung bezog sich nämlich auf die Äußerung der Spitzenkandidatin, dass die politische Korrektheit „auf den Müllhaufen“ gehöre.

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12. Januar 2018

1&1 und das beste Netz

Skyline, bei der bei jedem größeren Gebäude ein WLAN-Symbol abgebildet ist
Urteil des OLG Hamburg vom 18.05.2017, Az.: 3 U 253/16

Bewirbt ein Telekommunikationsanbieter ein konkretes Angebot für Internet und Telefon zu einem bestimmten Preis, so weckt dies beim Verbraucher erst mal keine besonderen Erwartungen. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Werbung unmittelbar vorangestellt wird, dass der Anbieter das beste Netz habe und bei einem Festnetztest durch die Nutzung eines bestimmten Routers als Testsieger hervorgegangen ist. Denn dann geht der Verkehr gerade davon aus, dass bei Abschluss des beworbenen Tarifs auch die getestete Qualität erreicht werde. Ist dies tatsächlich jedoch nicht der Fall, weil dafür der bestimmte Router noch hinzugebucht werden müsse, so stellt dies eine Irreführung dar.

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09. Januar 2018

Werbung mit Testergebnissen: Verlinkung der Fundstelle nicht ohne weiteres ausreichend

Button mit der Schrift Top Ergebnis
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 16.11.2017, Az.: 6 U 182/14

Bei der Werbung mit Testergebnissen ist es erforderlich, dass dem Werbeadressaten auch die Möglichkeit eröffnet wird, sich über die Details hinsichtlich des der Werbung zugrundeliegenden Tests zu informieren. Sofern nicht alle relevanten Informationen in die Werbeanzeige mit aufgenommen werden können, muss deshalb zumindest die Fundstelle des Tests angegeben werden. Die Verlinkung auf eine Webseite, auf der die entsprechenden Einzelheiten abrufbar sind, ist jedenfalls dann ausreichend, wenn sich die Informationen direkt auf der Startseite oder unter einem dort befindlichen Menüpunkt aufrufbar sind, nicht jedoch, wenn der Werbeadressat sie lediglich auf einer Unterseite finden kann.

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08. Januar 2018

Bei Anzeigenwerbung darf hinsichtlich der Werbebedingungen nicht auf eine Internetseite verwiesen werden

Lupe die auf Prozentzeichen gerichtet ist
Urteil des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 153/16

a) Bei der Prüfung, ob Informationen vorenthalten werden, kommt es auf Maßnahmen, die der Gewerbetreibende getroffen hat, um den Verbrauchern die Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, nur an, wenn das für die Werbung benutzte Kommunikationsmedium räumliche oder zeitliche Beschränkungen für die erforderlichen Angaben aufweist.

b) Die Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen sind auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.

c) Bei einer auf ein Warensortiment bezogenen Preiswerbung sind die Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren und Lieferanten schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen, sofern räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmediums nicht entgegenstehen.

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20. Dezember 2017

Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs vor dem Bundespatentgericht

grün markierter Schriftzug „Patentgericht“
Beschluss des BGH vom 06.07.2017, Az.: I ZB 59/16

Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs muss das Bundespatentgericht eine Schriftsatzfrist gewähren oder die mündliche Verhandlung auch ohne Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, wenn eine Partei zu einem in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis des Gerichts nicht abschließend Stellung nehmen kann.

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15. Dezember 2017

Facebook-Kommentare können den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen

Icon einer Sprechblase
Beschluss des OLG Hamm vom 07.09.2017, Az.: 4 RVs 13/17

Angeklagt war ein Berufssoldat, der unter seinem Facebook-Profil Kommentare postete, in welchen er Flüchtlinge als „Gesochse“, „Affen“, „Ungeziefer“ und „kriminelles Pack“ bezeichnete. Hierdurch wurde der Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, urteilten das Amtsgericht und Landgericht Detmold. Die Revision wurde nun als unbegründet verworfen. Während die Vorinstanzen noch festhielten, dass der Angeklagte durch die Posts seine Missachtung öffentlich kundgegeben hat, stellte das OLG Hamm fest, dass eine öffentliche Äußerung für die Verwirklichung des Tatbestands nicht unbedingt notwendig sei. Insoweit genüge eine Tathandlung, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Da sich die getätigten Aussagen auch auf die hier bereits lebenden Flüchtlinge bezieht, sei dies der Fall.

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11. Dezember 2017

Nespresso-Kaffeekapsel: Markenschutz aufgehoben

Nespresso-Kaffeekapseln mit Kaffeebohnen
Pressemitteilung des BPatG vom 08.12.2017, Az.: 25 W (pat) 112/14

Die Aluminium-Kaffeekapsel von Nespresso, welche bislang ausschließlich von Nespresso selbst verwendet werden durfte, verliert ihren Markenschutz. Zukünftig dürfen auch andere Hersteller Aluminium-Kapseln für ihren Kaffee verwenden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die wesentlichen Merkmale der Nespresso-Kaffeekapsel (vorteilhafte Verwendung in einer Kapselmkaffeemaschine) allesamt lediglich eine rein technische Funktion erfüllen. Die als dreidimensionale Marke eingetragenen Kapseln verlieren daher in den wichtigsten Warenkategorien ihren markenrechtlichen Schutz.

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11. Dezember 2017

Ursprungsland: Deutschland? BGH legt dem EuGH Fragen zu Kulturchampignons vor

Champignons mit Kräutern im Flechtkorb
Beschluss des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 74/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist für die Bestimmung des Begriffs des Ursprungslands gemäß Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auf die Begriffsbestimmungen in Art. 23 ff. Zollkodex und Art. 60 Unionszollkodex abzustellen?

2. Haben Kulturchampignons, die im Inland geerntet werden, gemäß Art. 23 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 einen inländischen Ursprung, wenn wesentliche Produktionsschritte in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt und die Kulturchampignons erst drei oder weniger Tage vor der ersten Ernte ins Inland verbracht worden sind?

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