Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

15. März 2016

Verwendung eines Video-Türspions in Mehrparteienhaus unzulässig

Auge dass durch einen Türspion schaut
Urteil des AG Bergisch Gladbach vom 03.09.2015, Az.: 70 C 17/15

Die Installation eines digitalen Türspions in der Wohnungstüre eines Mehrfamilienhauses stellt einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der verbleibenden Parteien des Wohnhauses dar, wenn die Videokamera auf Bereiche wie dem Hausflur ausgerichtet ist, welche nicht ausschließlich dem Sondereigentum des Wohnungseigentümers entfallen. Dabei ist es unerheblich, ob die Kamera eine Permanentüberwachung vornimmt oder nur nach Betätigung der Türklingel auslöst. Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann bereits dann angenommen werden, wenn Mieter und Miteigentümer allein durch das Vorhandensein einer solchen Türkamera eine Überwachung befürchten müssen und in Folge dessen einem unzulässigen Überwachungsdruck unterliegen.

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07. März 2016

Videoüberwachung des Nachbargrundstückes ist rechtswidrig

Weiße Überwachungskamera an einer steinernen Hauswand.
Urteil des LG Detmold vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15

Durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf einem Privatgrundstück kann in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn eingegriffen werden, sofern neben dem eigenen Grundstück auch das Grundstück des Nachbarn oder ein gemeinsamer Zugang von der Videokamera erfasst wird.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

Ein Finger drückt auf eine blaue Taste einer schwarzen Tastatur mit der Aufschrift "User Forum".
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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03. März 2016

Zur wettbewerblichen Eigenart einer Schuhsohle

Schuhsohle eines Sportschuhs
Urteil des LG Düsseldorf vom 23.10.2015, Az.: 38 O 82/15

Die Schuhsohle eines Sportschuhs weist grundsätzlich dann keine wettbewerbliche Eigenart auf, wenn sich ihre besondere, einzigartige Struktur nicht nur auf ästhetische Gründe zurückführen lässt, sondern zudem eine technische Funktion erfüllt, indem sie Rückschlüsse auf das jeweilige Herstellungsverfahren der Sohle erlaubt. Auch die Tatsache, dass eine Schuhsohle dem Verbraucher nie isoliert verkauft wird, sondern stets in Form eines vollständigen Schuhs, der insbesondere das Markenzeichen des Herstellers trägt, spricht gegen die wettbewerbliche Eigenart der Sohle.

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01. März 2016

Befangenheit eines Richters wegen Facebook-Auftritt

blaue Facebook-Taste auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 12.01.2016, Az.: 3 StR 482/15

Der Vorsitzende Richter einer Strafkammer kann wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt werden, wenn dieser auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von sich in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ postet und den Eintrag als „Das ist mein 'Wenn du raus kommst, bin ich in Rente'-Blick“ kommentiert.

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23. Februar 2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstöße

Zeitleiste eines Videos mit rotem Wiedergabeknopf und grauem Lautstärkeknopf
Urteil des OLG München vom 28.01.2016, Az.: 29 U 2798/15

Der Betreiber der Internet-Videoplattform YouTube haftet weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße, welche durch Dritte in Form einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken nach § 19 a UrhG über das Videoportal begangen wurden. Zwar trägt der Provider durch das Eröffnen seiner Plattform für fremde Inhalte durchaus zu den über das Portal begangenen Urheberrechtsverletzungen bei, für die Begründung einer täterschaftlichen Haftung bedarf es jedoch vielmehr einer gewissen Identifikation mit diesen Fremdinhalten. Für den verständigen Durchschnittsnutzer wird jedoch deutlich, dass es sich bei den auf YouTube gesammelten Inhalten nicht um Inhalte handelt, für welche der Betreiber die Verantwortung übernimmt, sondern um solche, die von Dritten herrühren und von diesen abrufbar gemacht werden.

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17. Februar 2016

Dashcam-Video als Beweismittel im Zivilprozess zulässig

Dashcam
Beschluss des LG Landshut vom 01.12.2015, Az.: 12 S 2603/15

Die Aufzeichnung eines Verkehrsunfalls mittels einer sogenannten Dashcam stellt keinen gravierenden Grundrechtseingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unfallbeteiligten dar und darf daher in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel verwendet werden. Zwar genügt das alleinige Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht um dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu überwiegen, ein grundsätzlicher Vorrang des Persönlichkeitsrechts besteht jedoch ebenfalls nicht. Das zufällige und anonymisierte Filmen von Verkehrsteilnehmern mittels einer Dashcam im öffentlichem Verkehrsraum stellt dabei einen derart geringen Grundrechtseingriff dar, dass ein Beweisverwertungsverbot nicht mit einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht begründet werden kann.

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16. Februar 2016

„Teilen“-Funktion dient lediglich Verbreitung eines Postings

Hand hält Zettel mit Aufschrift "Just Share!"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15

Die bei Facebook verfügbare, sogenannte „Teilen“-Funktion bietet den Nutzern der Social-Media-Plattform die Möglichkeit, auf private Beiträge anderer Nutzer aufmerksam zu machen. Dabei macht sich der jeweilige Nutzer einen Post durch Teilen nur dann zu eigen, wenn er sich mit der geteilten Aussage identifiziert und sie so in seinen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint. Ist dies nicht der Fall, so erschöpft sich der Zweck des Teilens lediglich in der Verbreitung des Postings.

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