Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

28. April 2016

Formulierung „Grundsätzlich“ in Versicherungswerbung zulässig

zwei Personen diskutieren vor einem zwei zusammengestoßenen PKW
OLG Bamberg vom 23.09.2015, Az.: 3 U 77/15

Die Werbeaussage eines Versicherungsunternehmens, dass in Schadensfällen bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich 85 Prozent der Kosten geleistet würden, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Diese verstehen die Aussage im Zusammenhang mit dem davor erteilten Hinweis, dass die Leistung je nach dem Grad des Verschuldens gekürzt oder gestrichen werden kann, dahingehend, dass es sich eben um einen Grundsatz handelt, von welchem es Ausnahmen geben kann. Selbst wenn der durchschnittlich verständige Verbraucher die Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ im Sinne von „ausnahmslos“ oder „immer“ auffassen würde, wäre die so verstandene Werbung für den Verbraucher nicht nachteilig, da dann im Gegensatz zur gesetzlichen Verpflichtung stets 85 Prozent geschuldet wären.

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26. April 2016

Zur Abgrenzung von unlauterer progressiver Kundenwerbung

Schaubild eines Vertriebsnetzwerks beim Handel mit Gütern
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az. 6 W 7/16

Die Anwerbung neuer Vertriebspartner mittels eines Vergütungsplans ist nur solange als zulässiger Strukturvertrieb anzusehen, soweit der Prozess nach der Gesamtbetrachtung in erster Linie einer Steigerung des Warenverkaufs dient. In Abgrenzung dazu ist ein unzulässiges System der progressiven Kundenwerbung („Schneeballsystem“) stets dann anzunehmen, wenn die Mechaniken des Vergütungssystems hauptsächlich darauf abzielen neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden, indem den Teilnehmern besondere Vorteile versprochen werden, die nach ihrer Beeinflussungswirkung geeignet sind, die typische Dynamik eines Systems der progressiven Kundenwerbung in Gang zu setzen.

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12. April 2016

Aufnahmen von Video-Türspion in einem Strafverfahren verwertbar

Einbrecher wird von einer Überwachungskamera gefilmt
Urteil des AG Köln vom 04.11.2015, Az.: 526 Ds 490/14

Wird ein Täter bei der Begehung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls von der Kamera eines in der Wohnungstür verbauten Video-Türspions aufgezeichnet, so sind die Aufnahmen selbst dann als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig, wenn ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich erscheint. Obgleich der Täter durch die Videoaufnahmen in seinem Recht am eigenen Bild verletzt wird, so tritt diese Verletzung grundsätzlich hinter dem Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

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12. April 2016

Handlungspflicht bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hand mit Würfel, auf dem Paragraphenzeichen abgebildet ist
Urteil des OLG Zweibrücken vom 19.11.2015, Az.: 4 U 120/14

Gibt ein Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit, im geschäftlichen Verkehr eine Verbandsbezeichnung nicht mehr ohne Berechtigung zu verwenden, so treffen ihn grundsätzlich auch Handlungspflichten, insbesondere die Pflicht, über gängige Suchdienste zu recherchieren, ob eine weitere Verwendung der untersagten Bezeichnung stattgefunden hat und eine Löschung etwaiger Verwendungen zu veranlassen. Dem Unternehmer ist es jedoch nicht zumutbar, das Internet wochen- oder monatelang nach rechtsverletzenden Einträgen zu durchsuchen.

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11. April 2016

Internetverbot für Straftäter ist zulässige Bewährungsauflage

Weiße Tastatur, die von einem Vorhängeschloss mitdsamt Kette umwickelt ist
Beschluss des OLG Hamm vom 10.11.2015, Az.: 1 Ws 507, 508/15

Im Rahmen der Bewährungsauflagen kann einem Straftäter, der wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilt wurde, die Nutzung des Internets untersagt werden, sofern ein Internetzugang nicht für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme erforderlich ist.

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07. April 2016

Haftung der Herausgeberin eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Werbeanzeigen

rotes Telefon mit Wählscheibe auf einem Stapel Telefonbücher
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 05.01.2016, Az.: 6 W 106/15

Die Herausgeberin eines Fernsprechverzeichnisses kann nur dann für die Richtigkeit der von ihr veröffentlichten Einträge und Werbeanzeigen haften, wenn sie auf eine etwaige Wettbewerbsverletzung hingewiesen wird und der Hinweis so eindeutig ist, dass die Irreführung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Hinweis einzig durch eigene Recherchen des Hinweisenden und eine eidesstattliche Versicherung gestützt wird, es aber beispielsweise an einem rechtskräftigen Unterlassungstitel fehlt.

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31. März 2016

Rechtsmissbrauch beim wettbewerblichen Unterlassungsanspruch

Schriftzug "Druck" symbolisiert Drucksituation
Urteil des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 U 41/15

Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn sachfremde Ziele als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren als Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen dienen soll. Der Antragssteller muss sich ferner die Kenntnis eines etwaigen Wissensvertreters von den Wettbewerbsverstößen auch dann zurechnen lassen, wenn er erst später an den Vertreter herantritt, aber weiß, dass dieser seit Jahren solche Verstöße ermittelt und dokumentiert.

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22. März 2016

Trotz Kündigung: Amazon muss Zugriff auf erworbene Inhalte gestatten

schwarzes Buch vor weißem Hintergrund und einem Verbotsschild auf der Vorderseite
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2016, Az.: 6 U 90/15

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche es dem Konzern vorbehält Kunden mit einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Retouren vom weiteren Handel auf der Versandplattform auszuschließen, ist unzulässig sofern sie dem Unternehmen ermöglicht neben der reinen Schließung des Mitgliedskontos auch den Zugriff auf bereits gekaufte Inhalte zu verwehren. Zwar ist Amazon grundsätzlich berechtigt die Geschäftsbeziehungen zu seinen Kunden jederzeit zu kündigen, eine Zugriffmöglichkeit auf bereits entgeltlich erworbene Inhalte wie E-Books und MP3-Dateien muss der Konzern jedoch gewähren um den Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen.

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