Urteile aus der Kategorie „Rechtsverletzer“

03. Juli 2020

Informationspflichten eines Unternehmers im Hinblick auf Herstellergarantien

Mann im Anzug hält ein Schild mit dem Wort Garantie in der Hand
Urteil des OLG Celle vom 26.03.2020, Az.: 13 U 73/19

Bei Fernabsatzverträgen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den Käufer auf eine Garantie des Herstellers hinzuweisen, solange er eine Herstellergarantie weder in einem Angebot, noch auf andere Weise erwähnt hat. Eine Informationspflicht besteht somit nur, wenn sich der Verkäufer in irgendeiner Weise auf die Garantie bezogen hat. Da dies vorliegend nicht der Fall war, liegt keine unzulässige geschäftliche Handlung nach § 8 Abs. 1 UWG und damit kein Unterlassungsanspruch vor.

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24. Juni 2020

Keine Spürbarkeit bei Normauslegung entgegen der Marktüblichkeit

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.01.2020, Az. 6 W 3/20

Ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel ist nur dann nach § 3a UWG unlauter, wenn er geeignet ist, Interessen spürbar zu beeinträchtigen. Die Spürbarkeitsklausel soll die Verfolgung von Zuwiderhandlungen verhindern, die keine oder kaum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer haben. Wenn ein Verstoß nach einer EuGH-Entscheidung abgemahnt wird, die die Norm entgegen der üblichen Praxis auslegt und die Norm als Reaktion darauf unmittelbar vom Gesetzgeber geändert wird, liegt keine Spürbarkeit vor. Hinzu kommt vorliegend, dass der Verkehr – jahrzehntelang an den Verkauf von Eierlikörprodukten mit Sahne gewöhnt – nach einer Gerichtsentscheidung nicht davon ausgehen wird, dass jegliche Eierlikörprodukte nun ohne Milchprodukte hergestellt werden.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

Zahnarzt mit Notfallkoffer
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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25. Mai 2020

Kennzeichnung von Zweigstellen auf Briefbögen

Mann unterzeichnet Dokument
Urteil des OLG Köln vom 17.01.2020, Az.: 6 U 101/19

Unterhält eine Kanzlei neben dem Kanzleistandort Zweigstellen, so sind diese auf dem Briefbogen als solche kenntlich zu machen. Werden die Zweigstellen in derselben Weise auf dem Briefbogen dargestellt wie der tatsächliche Standort, stellt diese eine irreführende Werbung dar. Grund hierfür sei, dass potentielle Mandanten zur Annahme kommen könnten, dass in jeder der genannten Städte eine Kanzlei betrieben wird. Daran ändere auch die Nennung einer Adresse nichts, da die angesprochenen Verkehrskreise diese lediglich als den Standort, an den der Schriftverkehr zu erfolgen hat, verstehen können.

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04. Mai 2020

Einordnung elektronisch hergestellter Produktbilder

Ein Paragraph mit der Aufschrift Urheberrecht in gelb vor einer Kamera
Urteil des KG Berlin vom 16.01.2020, Az.: 2 U 12/16 Kart

Bei Produktbildern eines virtuellen Gegenstandes, die lediglich am Computer elektronisch hergestellt werden, handelt es sich nicht um Erzeugnisse i.S.d. § 72 UrhG. Abzustellen ist hierbei auf das Herstellungsverfahren und nicht auf das daraus resultierende Ergebnis. Auch wenn die Produktbilder demnach wie Lichtbilder wirken, jedoch nicht wie solche hergestellt werden, stellen sie keine Erzeugnisse dar. Darüber hinaus sind sie nicht als Werk der bildenden Kunst oder wissenschaftliche Darstellung zu kategorisieren. Hierfür fehlt es ihnen an der eigenen geistigen Schöpfung bzw. an dem Belehrungszweck, da sie lediglich als Kaufanreiz dienen.

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24. April 2020

Versicherungsmakler als Tochterunternehmen unabhängig?

Diagramm vor einem mit Versicherungsmakler beschrifteten Ordner
Urteil des OLG München vom 16.01.2020, Az.: 29 U 1834/18

Eine Versicherungsmaklerin darf als solche auftreten, auch wenn sie als Tochterunternehmen fungiert und die Mehrheit ihrer Geschäftsanteile einem Versicherungsunternehmen obliegt. Ihr Auftreten als solche könne beim Verbraucher nicht den Anschein erwecken, bei einer Versicherungsmaklerin dürfe es keine Mehrheitsbeteiligung geben. Jedoch habe sie die Behauptung neutral und unabhängig zu sein zu unterlassen, da dies den Verbraucher über die Beteiligungsverhältnisse täuschen könnte. Er könnte nicht nur das Handeln der Versicherungsmaklerin für unabhängig halten, sondern fälschlicherweise auf deren tatsächliche Unabhängigkeit schließen.

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06. Februar 2020

Comicfigur „Galupy“ ist nur Ware und kein Werk

Boom-Schriftzug in Comic-Art vor mehrfarbigen Hintergrund.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2019, Az.: 312 O 301/18

In einem Streit über das Bestehen eines Werktitels im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zwischen dem Zeichner der Comicfigur „Galupy“ und einer Spielzeugherstellerin, entschied das LG Hamburg gegen den Zeichner. Der Einschätzung des Gerichts nach, fehle es der Comicfigur „Galupy“, trotz vielfacher Auftritte in Magazinen und anderen Medien, an einer hinreichenden Bindung an ein Werk im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Ohne diese Bindung sei „Galupy“ dem Gericht nach, als Ware, nicht jedoch als schützenswertes Werk einzustufen und somit vom Werktitelschutz ausgenommen.

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06. Februar 2020

Versand eines Bildes per Mail stellt Verbreiten dar

Tastatur mit einem Würfel, worauf das typische Mail-Kennzeichen abgeblidet ist
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 26.06.2019, Az.: 2-03 O 402/18

Wird auf einem Portal wie Xing ein Profilbild eingestellt, bedeutet dies nicht, dass in die weitere Verwendung i.S.d. § 22 KUG eingewilligt wird. Wird ein solches Bildnis von Dritten per E-Mail verschickt, liegt eine Verbreitung gem. §§ 22, 23 KUG vor, die ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Weiter entschied das Gericht, dass eine zulässig erhobene Klage nicht unzulässig wird, wenn die Anschrift nachträglich geändert wird. Die angegebene Anschrift muss außerdem nicht zwingend die Wohnanschrift sein, es genügt eine Adresse, unter der der Kläger wahrscheinlich anzutreffen ist.

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24. Januar 2020

Einmalige Auskunft über personenbezogene Daten befreit nicht von erneuter Auskunftspflicht

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az.: 155 C 1510/18

Das AG München stellt in einem Teilurteil fest, dass die einmalige Auskunft über personenbezogene Daten nicht von einer zukünftigen Auskunftspflicht im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DSGVO befreit.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht über die erneute umfassende Auskunftspflicht des Beklagten, bezüglich intern gespeicherter, den Kläger betreffenden, Kostenpositionen. Eine Verweisung auf bereits erteilte Auskünfte, würde die Möglichkeit den aktuellen Stand der gespeicherten personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise entkernen.

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23. Januar 2020

Loriot-Zitat „Früher war mehr Lametta“ urheberrechtlich nicht schutzfähig

Zwei Männer nebeneinander
Pressemitteilung des OLG München vom 20.12.2019, Az.: 6 W 927/19

Die Alleinerbinnen des Bernhard-Viktor Christoph-Carl von Bülow, bekannt unter dem Künstlernamen „Loriot“, stellten einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen T-Shirt-Produzenten. Dieser bedruckte seine Produkte mit dem Zitat „Früher war mehr Lametta“, welches durch Loriots Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ Bekanntheit erlangte. In Zusammenhang mit diesem Sketch und der Situationskomik erfahre der Satz eine gewisse Besonderheit und Originalität. Isoliert betrachtet, könne er jedoch schlicht auch dahingehend interpretiert werden, dass früher mehr Lametta verwendet wurde, bzw. alles glänzender und festlicher schien, wenn "Lametta" als Metapher verstanden wird. Aufgrund des alltäglichen Charakters fehle diesem Ausdruck somit die urheberrechtliche Werkqualität, weshalb er zu kommerziellen Zwecken verwendet werden darf.

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