Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs keine Grundrechtsverletzung
Internetfähige PCs sind gebührenpflichtig. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob mit solchen PCs tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden oder diese überhaupt mit dem Internet verbunden sind, da die technische Möglichkeit dazu ausreicht. Die Erhebung von Rundfunkgebühren stellt einen Eingriff in die Grundrechte auf Informations- und die Berufsausübungsfreiheit dar, welcher jedoch durch die Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.
Indirekter Bezug zu Werbeeinnahmen genügt für urheberrechtlichen Schadensersatzanspruch
UrhG § 94 Abs. 1 Satz 1, §§ 95, 97 Abs. 1 v. 9.9.1995; BGB § 242 D
Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.
Rundfunkgebührbefreiung bei Computern im Büro
Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel
Zur Rundfunkgebührenpflicht bei nicht ausschließlich privat genutzten Computern
Urteil des OVG Koblenz vom 17.06.2010, Az.: 7 A 10416/10.OVG
Computer mit Internetzugang gelten als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und sind somit gebührenpflichtig. Es sind jedoch keine weiteren Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn für ein und das selben Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke bereits ein Rundfunkempfangsgerät bei der GEZ angemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn dort Geräte im gewerblichen und zugleich privatem Bereich genutzt werden.Keine Schleichwerbung der Marke Iglo in Fernsehsendung „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“
Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
Rundfunkgebührenpflicht für Geräte in Zweitwohnung
Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.01.2010, Az.: 4 LC 7/08
Für das Bereithalten eines Rundfunkempfangs- oder Fernsehgerätes müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden. Eine zusätzliche Gebühr für eventuelle Zweitgeräte im gleichen Haushalt oder Kraftfahrzeug ist nicht zu leisten. Wird jedoch eine Zweitwohnung von einem Ehepartner aus beruflichen Gründen genutzt und auch hier ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten, fällt für dieses Gerät eine erneute Rundfunkgebühr an.Rundfunkgebührbefreiung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur auf Antrag
Beim Umzug in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft können für Zweitgeräte die Rundfunkgebühren entfallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht: Die Daten zur Prüfung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft müssen der GEZ mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall meldete die Klägerin lediglich ihr Radio ab und verweigerte die Bekanntgabe der Daten des Hauptteilnehmers. So konnte der Nachweis für die Befreiung nicht erbracht werden; ihre Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids wurde abgewiesen.
„Deutschland sucht den Superstar“
KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010
Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
