Urteile aus der Kategorie „Telekommunikationsrecht“

08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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04. November 2014

Unzulässige Klauseln in Mobilfunk-AGB zu SIM-Kartenpfand und Papierrechnungen

Urteil des BGH vom 09.10.2014, Az.: III ZR 32/14

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als pauschalierter Schadensersatz einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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04. November 2014

Zum Erfordernis eines schlüssigen Vortrags einer Stellvertretung bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags

Urteil des AG Pfaffenhofen vom 25.07.2014, Az.: 1 C 159/14

Hat zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags auf Seiten des Kunden ein Stellvertreter gehandelt, ist es nicht ausreichend, die bloße Stellvertretung zu behaupten, sondern es müssen die konkreten Umstände dieser Vertretung schlüssig dargelegt werden. Dies erfordert jedenfalls die Angabe, ob der Vertreter den Vertrag im eigenen Namen für den Kunden abgeschlossen habe und in welcher Weise dies erfolgt sein solle.

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22. September 2014

Zur Impressumspflicht von Rechtsanwälten auf Internet-Plattformen

Urteil des LG Stuttgart vom 07.08.2014, Az.: 11 O 84/14

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Internetauftritte auf Internet-Plattformen auch ihrer Pflicht zur Angabe eines Impressums gem. § 5 TMG nachzukommen. Dies gilt indes jedoch nicht, wenn die entsprechende Veröffentlichung sich für einen Dritten eben nicht als eigenständiger Auftritt des Anwalts darstellt, sondern so in die sonstigen Inhalte des Informationsdienstes eingegliedert ist, dass der Eintrag als unselbständiger Bestandteil dieses aufgefasst wird. Zu beachten ist dabei ferner, dass die Veröffentlichung  selbst keinen Werbecharakter aufweist, sondern lediglich neutrale Informationen liefert.

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22. September 2014

Ausdrücklicher Hinweis auf die beschränkte regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs erforderlich

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2014, Az.: 6 U 133/13

Ist ein Telekommunikationstarif nur regional verfügbar, genügt es in einer Werbung nicht, ausschließlich in einer Fußnote auf diesen Umstand hinzuweisen, selbst wenn der Fußnotentext mit einem Hinweis zur Preisgestaltung beginnt. Erfolgt kein weiterer Hinweis auf die Beschränkung, liegt eine Irreführung über wesentliche Merkmale der Dienstleistung vor.

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12. September 2014

Zur Unzulässigkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Telefonanbieters

Urteil des LG Hamburg vom 26.03.2013, Az.: 312 O 170/12

Eine AGB-Klausel, die einen Telefonanbieter dazu berechtigt, eine vom Kunden als Tarifoption gebuchte Flatrate für Telefonate ins Ausland kurzfristig zu kündigen, ist unzulässig. Weiter ist auch eine Vertragsklausel, nach der bestätigt wird, dass die AGB und die Preisliste über die Tarife dem Auftrag bei Vertragsschluss beigefügt waren, unzulässig, weil dies ein Empfangsbekenntnis darstellt, durch welches die Beweislast in unzulässiger Weise zum Nachteil des Kunden umgekehrt wird.

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05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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