Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

23. Mai 2016

Werbung für Nachahmungen ist in Deutschland unzulässig

Original statt Plagiat auf Schild ähnlich dem Ortsende-Schild
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 76/11

a) Wer seine Werbung für den Erwerb von Vervielfältigungsstücken eines Werkes auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und diese Mitglieder der Öffentlichkeit durch ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungsstücke des Werkes liefern zu lassen, bringt die an diese Mitglieder der Öffentlichkeit gelieferten Vervielfältigungsstücke des Werkes in diesem Mitgliedstaat im Sinne von § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG in Verkehr.

b) Der Testamentsvollstrecker, dem der Urheber gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 UrhG durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts übertragen hat, bleibt neben einem Dritten, dem der Urheber ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, selbst Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat.

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17. Mai 2016 Top-Urteil

BGH – Zur Haftung und zur Berechnung des Gegenstandswertes bei Filesharing

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Pressemitteilung Nr. 87/16 zu den Urteilen des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15, I ZR 86/15

Der BGH hat in aktuellen Urteilen entschieden, dass einen Anschlussinhaber, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft oder Gästen den Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht trifft. Eine Haftung wegen Filesharings als Störer kommt daher nicht in Betracht. Hat ein Anschlussinhaber und Familienvater jedoch nicht hinreichend konkret vorgetragen, dass seine Kinder als Täter in Betracht kommen, so haftet er für die Rechtsverletzung über seinen Anschluss als Täter, sofern die Ehefrau als Täterin ausscheide. Der Auffassung, dass der Gegenstandswert einer vorgerichtlichen Abmahnung wegen Filesharings sich stets auf das Doppelte des anzunehmenden Lizenzschadens belaufe, erteilte der BGH außerdem eine Absage. Vielmehr ist dieser nach dem Interesse des Klägers an der Unterbindung künftiger Urheberrechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die weltweite Zurverfügungstellung eines Werkes in einer Internettauschbörse bedroht nämlich die kommerzielle Auswertung insgesamt.

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13. Mai 2016

Betreiber einer Online-Verkaufsplattform haftet für Urheberrechtsverletzung seiner Zulieferer

Konzert Gitarre Mikrofon.
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 88/13

a) Das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 UrhG, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu verbreiten, umfasst das Recht, diesen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben.

b) Wer den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt, haftet als Täter auch ohne Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung.

c) Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis und keine Herrschaft über die Rechtsverletzung hat.

d) Wer eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten erstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht. Er kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Haftungsprivilegien eines Diensteanbieters nach §§ 8 bis 10 TMG berufen.

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04. Mai 2016

Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an der Einnahmenverteilung der VG Wort

Druckmaschine_für_Tageszeitung
Urteil des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 198/13

Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung der Verwertungsgesellschaft Wort ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag zusteht und Verlage nach dem Verteilungsplan dieser Verwertungsgesellschaft einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, ob und inwieweit die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen.

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04. Mai 2016

Mouse-Over-Hinweis bei Creative-Commons-Lizenz unzulässig

Mauscursor Digital
Urteil des LG München I vom 17.12.2014, Az.: 37 O 8778/14

Wird ein Lichtbild mittels einer Creative-Commons-Lizenz unter der Bedingung der Namensnennung des Urhebers und eines Verweises auf die Lizenz der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt, so genügt es zur Erfüllung dieser Lizenzbedingungen nicht, wenn der entsprechende Hinweis mit Hilfe einer sogenannten Mouse-Over-Funktion erfolgt. Die aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung hervorgehende Wahrnehmbarkeit der erforderlichen Urheber- und Lizenznennung hänge durch die Verwendung einer solchen Funktion vom Zufall ab oder seien im Einzelfall vom Besucher der Webseite gar nicht wahrnehmbar, sofern ein Endgerät ohne Maus verwendet werde. Folglich sei zu anzunehmen, dass die Vorgaben, welche das Nutzungsrecht erst begründen von einem Teil der zu erwarteten Seitenaufrufe gar nicht erfüllt werden, wonach auch die Nutzungsberechtigung für das Lichtbild entfällt.

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29. April 2016

Zur Bemessung des Schadensersatzes bei privaten Filesharern

Tastatur mit Pirat
Urteil des AG Düsseldorf vom 14.10.2014, Az.: 57 C 4661/13

Handelt es sich bei der beklagten Partei eines Filesharing-Verfahrens um eine Privatperson, so ist diese bei der Bemessung des Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichzusetzten. Zwar ist die Festsetzung eines hohen Pauschalbetrags bei einem kommerziell handelnden Schädiger grundsätzlich zulässig, eine Anwendbarkeit auf private Filesharer mit verbraucherähnlicher Konsumabsicht und ohne ein entsprechendes finanzielles Interesse an einer Weiterverbreitung scheidet aufgrund der Unverhältnismäßigkeit, sowie der Andersartigkeit der Verbreitung jedoch aus. Vielmehr ist die Höhe des Schadensersatzes in einem solchen Fall im Wege einer angemessenen Multiplikation der auf dem Markt erzielbaren Lizenzeinnahmen für Einzeldownloads zu ermitteln.

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18. April 2016

Datenspeicherung durch einen Telekommunikationsanbieter

Datenspeicher mit vielen Kabeln
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 9/14

Eine die Datenspeicherung rechtfertigende Störung nach § 100 TKG ist anzunehmen, wenn ohne die Speicherung der IP-Adressen zu befürchten ist, dass andere Provider wegen auftretender Schadprogramme, Versand von Spam-Mails oder „Denial-of-Service-Attacken“ mangels näherer Möglichkeit der Eingrenzung des infizierten Rechners ganze IP-Adressbereiche des Internetanbieters sperren, weil die Gefahren von ihnen, bzw. einem von ihnen ausgehen. Diese Sperrung wäre eine als Störung zu bewertende Veränderung der Telekommunikationsanlage, da diese sodann wegen der Sperrungen teilweise nicht mehr nutzbar wäre.

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15. April 2016

Haftung des Importeurs als Einführer von Speichermedien

Schwarzer USB liegt neben Speicherkarte
Beschluss des BGH vom 07.01.2016, Az.: I ZR 155/14

Der Importeur von Geräten, die zur Vervielfältigung von Medien geeignet sind, ist nicht als Einführer anzusehen, wenn der mit dem Hersteller zu Grunde liegende Vertrag erst nach Einfuhr der Ware geschlossen wurde. Eine Inanspruchnahme des Herstellers und Importeurs als Gesamtschuldner ist nur begründet, soweit der Importeur als Einführer klassifiziert ist.

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11. April 2016

Ein Synchronproduzent gilt als Filmhersteller

Der vordere Teil eines Kopfes wird im Profil abgebildet, Mund und Nase sind zu sehen. Eine Wellenform symbolisiert die Stimme
Beschluss des OLG Rostock vom 06.01.2016, Az.: 2 W 31/15

Der Produzent einer Synchronfassung ist als Filmhersteller im Sinne des § 94 UrhG anzusehen, da die Synchronfassung des Films mit einer neuen Tonspur ein neues Filmwerk darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tonaufnahme rechtmäßig zustande gekommen ist oder andere Urheber-oder Leistungsschutzrechte verletzt wurden, da die Rechte des Filmherstellers durch einen Realakt entstehen.

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