Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

27. August 2015

Sprungverweise bei Vertragssoftware als „legal content“

Mensch erstellt Online am Laptop einen Vertrag mithilfe einer Software
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2015, Az.: 11 U 31/14

Bei einem „Vertragsassistenten“, der durch ein besonderes Frage-Antwort-System Textbausteine mithilfe von Sprungverweisen mit Folgebausteinen verknüpft und so für den die Fragen beantwortenden Endnutzer einen geeigneten Vertrag erstellt, zählen neben den jeweiligen Textbausteinen auch die Sprungverweise zum sogenannten legal content. Die Sprungverweise stellen insbesondere keine technischen Mittel dar, weil sie keine beliebigen Verknüpfungen umsetzen, sondern die Verknüpfungen vielmehr auf den juristischen Inhalt des Textes abstimmen.

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25. August 2015

Bestätigung der Anforderungen an die sekundäre Beweislast vom Berufungsgericht

"P2P" als Würfel.
Urteil des LG München I vom 19.03.2015, Az.: 21 S 10395/13

Bei Filesharing kann man sich nicht darauf berufen, dass man sich aufgrund der langen zurückliegenden Tatzeit nicht mehr daran erinnern kann, ob andere Mitglieder der Familie im Haushalt anwesend waren oder nicht. Vor allem nicht, wenn man sich bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung, Kenntnis über die Vorgänge im Haushalt verschafft hat und sämtliche Familienangehörigen die Begehung der Rechtsverletzung verneint haben. Somit besteht gerade nicht die Möglichkeit, dass ein Dritter den Internetzugang für die Rechtsverletzung genutzt hatte.

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24. August 2015

DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

3 Buchstabenwürfel die das Wort "DIN" zeigen, eingeklemmt in einem Lineal
Urteil des LG Hamburg vom 31.03.2015, Az.: 308 O 206/13

DIN-Normen erfüllen die Anforderungen an die persönliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts, denn danach ist es lediglich erforderlich, das dem Urheber ein hinreichender Spielraum für kreatives Schaffen zur Verfügung steht und er von diesem Freiraum Gebrauch macht. Aufgrund des Schutzzwecks der Richtlinie 2001/29, der einen großzügigen Maßstab anlegt, kann der sprachliche Ausdruck selbst bereits ausreichen, um Urheberschutz zu erlangen.

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21. August 2015

Keine Filesharing-Abmahnung ohne Rechte für den digitalen Vertrieb des geschützten Werkes

Junge beim Computer spielen
Urteil des AG Kassel vom 14.04.2015; Az.: 410 C 2230/14

Es kann nicht wegen Filesharing abgemahnt werden, wenn man die erforderlichen Rechte für den digitalen Vertrieb eines geschützten Werkes im Internet nicht nachweisen kann. Der digitale Vertrieb im Internet stellt eine vom Vertrieb verpackter Versionen abgrenzbare Nutzung dar. Damit kann eine Vertriebsfirma, die allein zum Vertrieb verpackter Produkte berechtigt ist, keinen Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverstoßes aufgrund von Filesharing verlangen. Dies gilt besonders dann, wenn vertraglich geregelt ist, dass die Erlöse aus einem gleichwohl durch die Vertriebsfirma vorgenommenen Internet-Verkauf dem Lizenzgeber zustehen sollen.

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19. August 2015

Lizenz nach § 8 Abs. 3 GPLv3 stellt keinen Verzicht auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar

GPL Puzzleteile rot auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Halle vom 27.07.2015; Az.: 4 O 133/15

Die Einräumung der weiteren Nutzung einer Lizenz gem. § 8 Abs. 3 GPLv3 ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Lizenzgeber damit zugleich auch auf seinen Rechtsanspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzer verzichtet. Trotz dieser „zweiten Chance“ auf Nutzung der Lizenz hat der Lizenzgeber gegenüber dem Verletzer nämlich ein schützenswertes Interesse daran, der Wiederholungsgefahr durch die Erstverletzung nachhaltig vorzubeugen.

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18. August 2015

Kein Urheberrechtsverstoß durch den Autor des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“

Schwarze Musiknoten auf einem weißen Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 20.4.2015; Az.: 24 U 3/14

Das Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ stellt kein Plagiat dar und es liegt keine unfreie Bearbeitung des Werkes vor. Szenen und Textpassagen, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden in dem Libretto nicht übernommen. Die Verwendung einzelner Ideen reicht für eine Urheberrechtsverletzung gerade nicht aus.

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07. August 2015

Urheberschutz gilt auch für militärische Lageberichte

Mappe mit der Aufschrift "Top Secret"
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 5/15

Das Bundesministerium für Verteidigung übersendet wöchentlich eine Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die dortigen Entwicklungen, welche als Verschlusssache für den Dienstgebrauch eingestuft werden, an ausgewählte Abgeordnete. Die Veröffentlichung dieser Texte auf dem Internetportal eines Zeitungsverlages ist unzulässig, da auch Mitteilungen vorgegebener Tatsachen, hier bzgl. der politischen und militärischen Lage der Einsatzorte der Bundeswehr, dem Urheberschutz unterliegen, wenn auch persönliche Einschätzungen etwa zur Bedrohungslage enthalten sind. Die Schöpfungshöhe ergibt sich auch aus der systematischen Auswahl und der jeweiligen Darstellungsform der Sachinfotmation.

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06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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