Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

19. August 2015

Lizenz nach § 8 Abs. 3 GPLv3 stellt keinen Verzicht auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar

GPL Puzzleteile rot auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Halle vom 27.07.2015; Az.: 4 O 133/15

Die Einräumung der weiteren Nutzung einer Lizenz gem. § 8 Abs. 3 GPLv3 ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Lizenzgeber damit zugleich auch auf seinen Rechtsanspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzer verzichtet. Trotz dieser „zweiten Chance“ auf Nutzung der Lizenz hat der Lizenzgeber gegenüber dem Verletzer nämlich ein schützenswertes Interesse daran, der Wiederholungsgefahr durch die Erstverletzung nachhaltig vorzubeugen.

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18. August 2015

Kein Urheberrechtsverstoß durch den Autor des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“

Schwarze Musiknoten auf einem weißen Hintergrund
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 20.4.2015; Az.: 24 U 3/14

Das Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“ stellt kein Plagiat dar und es liegt keine unfreie Bearbeitung des Werkes vor. Szenen und Textpassagen, die urheberrechtlich geschützt sind, wurden in dem Libretto nicht übernommen. Die Verwendung einzelner Ideen reicht für eine Urheberrechtsverletzung gerade nicht aus.

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07. August 2015

Urheberschutz gilt auch für militärische Lageberichte

Mappe mit der Aufschrift "Top Secret"
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 5/15

Das Bundesministerium für Verteidigung übersendet wöchentlich eine Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die dortigen Entwicklungen, welche als Verschlusssache für den Dienstgebrauch eingestuft werden, an ausgewählte Abgeordnete. Die Veröffentlichung dieser Texte auf dem Internetportal eines Zeitungsverlages ist unzulässig, da auch Mitteilungen vorgegebener Tatsachen, hier bzgl. der politischen und militärischen Lage der Einsatzorte der Bundeswehr, dem Urheberschutz unterliegen, wenn auch persönliche Einschätzungen etwa zur Bedrohungslage enthalten sind. Die Schöpfungshöhe ergibt sich auch aus der systematischen Auswahl und der jeweiligen Darstellungsform der Sachinfotmation.

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06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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21. Juli 2015

Keine Anwendung der Framing-Rechtsprechung bei Übernahme eines Bildes auf der eigenen Homepage

Fotoapparat weiß, icon für Fotografie auf blauem Grund
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2015, Az.: I-20 U 203/14

Integriert ein Nichtberechtigter ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk in seinen Internetauftritt, indem er es durch Aufspielen auf seinem Server öffentlich zugänglich macht, so greift er dadurch in die Verwertungsrechte des Urhebers ein. Wird die Fotografie nicht im Rahmen von „Framing“ lediglich unter der Original-Quelle verlinkt, so sind die Grundsätze der „Best Water“-Entscheidung des EuGH nicht anwendbar, da der Berechtigter die Herrschaft über die öffentliche Zugänglichmachung nicht behält.

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15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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14. Juli 2015 Top-Urteil

Zur Berechnung der Verjährungsfrist bei rechtsverletzenden Dauerhandlungen

Schriftzug Verjährung hellorange hinterlegt
Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az.: I ZR 148/13

a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

b) Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden.

c) Wegen einer Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 Satz 1 UrhG) kann nach § 97 Abs. 2 UrhG sowohl der Ersatz materiellen Schadens als auch der Ersatz immateriellen Schadens beansprucht werden. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Urheber nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dies setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Nur wegen des Schadens, der Vermögensschaden ist, kann der Urheber seinen Schadensersatzanspruch nach § 97 UrhG auch auf der Grundlage des Betrages berechnen, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Dabei kann die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien) zu zahlen ist.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Urheberrechtliche Zulässigkeit des „Framing“

Zeitleiste eines Videos mit Wiedergabe-Knopf und Lautstärke-Regler
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 46/12

Die Einbindung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Wege des „Framing“ auf einer fremden Internetseite stellt keine Urheberrechtsverletzung des Internetseitenbetreibers dar, soweit diese Inhalte auf einer anderen Seite mit der Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind. Umgekehrt erfolgt eine öffentliche Wiedergabe, wenn der Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingestellt wurde.

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