Urteile aus der Kategorie „Urteile“

26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

Angebotsvergleich auf Tablet
Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wordcloud bestehend aus Worten, die etwas mit Subdomain und Domain zu tun haben
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

Personen zeigen Hashtags auf ihren Smartphones
Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

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17. Oktober 2017

Vertrag über individuellen Personenaufzug kann widerrufen werden

Aufzug Schild
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.09.2017, Az.: 6 U 76/16

Einem Verbraucher steht bei Lieferung individuell herzustellender Waren in der Regel kein Widerrufsrecht zu. Ob der Unternehmer mit der Anfertigung bereits begonnen hat, ist hierfür irrelevant. Schuldet der Unternehmer allerdings die Errichtung eines Senkrechtlifts für die Außenfassade eines Wohnhauses, besteht das Widerrufsrecht dennoch, weil neben der Produktion des Aufzugs auch dessen Einbau geschuldet ist. Der Vertrag ist deshalb insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren und als solcher nicht von der Ausschlussklausel gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB erfasst.

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16. Oktober 2017

Rabatte und Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel im Großhandel zulässig

Tabletten in Form eines Eurosymbols
Pressemitteilung Nr. 155/2017 des BGH zum Urteil vom 05.10.2017, Az.: I ZR 172/16

Pharmazeutische Großhändler, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Apotheken vertreiben, sind an keinen Mindestpreis gebunden. Die Arzneimittelpreisverordnung legt lediglich eine Preisobergrenze fest, jedoch keine preisliche Untergrenze. Mithin ist es rechtlich zulässig, dass Großhändler gegenüber Apotheken mit Rabatten und Skonti werben.

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13. Oktober 2017

„Hörermarkt“ sichert Frequenzstandpunkt

Mikrofon im Tonstudio
Urteil des OLG München vom 27.07.2017, Az.: U 2879/16 Kart

Frequenzwechsel sind auch gegen den Willen eines Radiosenders zulässig, wenn dieser ein werbefreies und kostenloses Hörfunkprogramm ausstrahlt. Wird das Programm in Erfüllung des rundfunkrechtlichen Grundversorgungsauftrags kostenlos ausgestrahlt, nimmt der Sender nicht an einem relevanten Hörermarkt teil. Daher finden sämtliche Normen des UWG, die einen Frequenzwechsel verhindern könnten, von vornherein keine Anwendung.

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13. Oktober 2017

Bei Drogenscreening: Einwilligung im datenschutzrechtlichen Sinne muss schriftlich erfolgen

Failed Drug Test Result
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 28.06.2017, Az.: 1 Rb 8 Ss 540/16

Die Durchführung eines Drogenscreenings und die Weitergabe der daraus resultierenden Ergebnissen an den Arbeitgeber des Untersuchten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Liegt eine solche Einwilligung dem das Drogenscreening durchführenden Arzt nicht vor, erhebt dieser unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und handelt bei Weitergabe ordnungswidrig.

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13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

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13. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei individualisierter Ware

Wintergarten
Urteil des AG München vom 13.09.2017, Az.: 224 C 18398/15

Das Widerrufsrecht entfällt für Außer-Haustürgeschäfte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge i.S.v. § 312b BGB) erst, wenn der Hersteller mit der individuellen Anfertigung der Ware begonnen hat. Hierfür muss es sich aber auch um individualisierte Ware handeln - was nicht zutrifft, wenn ein Glasanbau aus vorgefertigten Teilen nur noch zusammengesetzt werden muss. In diesem Fall wäre die Ware nicht „speziell auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten“.

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13. Oktober 2017

ÜSTRA darf Straßenbahnen und Busse mit Video überwachen

Überwachungskamera vor einem am Bahnsteig stehenden Zug
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Lüneburg vom 07.09.017, Az.: 11 LC 59/16

Die Verkehrsbetriebe Hannovers dürfen mit fest in ihren Bussen und Straßenbahnen installierten Videokameras den Fahrzeugraum von innen aufzeichnen. Da diese Aufzeichnungen der Beweissicherung in Vandalismusfällen sowie der Verfolgung von Straftaten dienen und nach 24 Stunden wieder gelöscht werden, ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Es überwiegt die Wahrnehmung berechtigter Interessen der ÜSTRA, insbesondere bezogen auf Straftaten gegen ihre Betriebsfahrzeuge bzw. deren Verhütung.

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