Urteile aus der Kategorie „Urteile“

07. Februar 2014

UsedSoft II

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08

1. Hat der Inhaber des Urheberrechts dem Herunterladen der Kopie eines Computerprogramms aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt, sind der zweite oder jeder weitere Erwerber einer Lizenz zur Nutzung dieses Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung des Programms berechtigt, wenn das Recht zur Verbreitung der Programmkopie erschöpft ist und der Weiterverkauf der Lizenz an den Erwerber mit dem Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist.

a) Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts setzt voraus,

- dass der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen;

- dass der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen;

- dass Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind;

- dass der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat.

b) Der Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie setzt nicht voraus, dass der Nacherwerber einen Datenträger mit der „erschöpften“ Kopie des Computerprogramms erhält; vielmehr reicht es aus, wenn der Nacherwerber die Kopie des Computerprogramms von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers auf seinen Computer herunterlädt.

2. Wer sich darauf beruft, dass die Vervielfältigung eines Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind.

3. Das dem Nacherwerber der „erschöpften“ Kopie eines Computerprogramms durch § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Benutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen ausgeschlossen werden, die dieses Recht dem Ersterwerber vorbehalten.

4. Was zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG gehört, ergibt sich aus dem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber geschlossenen Lizenzvertrag.

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07. Februar 2014

Bildanzeigegerät

Urteil des BGH vom 15.10.2013, Az.: X ZR 41/11

Wird dem Erwerber einer Vorrichtung ein Handbuch als Begleitunterlage überlassen, steht es der Offenkundigkeit der darin enthaltenen technischen Informationen nicht entgegen, dass diese nach dem Willen des Veräußerers nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).

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07. Februar 2014

Informationspflichten gemäß der Pkw-EnVKV auch für ältere Neufahrzeuge

Urteil des OLG Celle vom 05.12.2013, Az.: 13 U 154/13

Auch ein mehrere Jahre alter Pkw kann als "neuer Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV gelten, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Wird ein solches Fahrzeug im Internet beworben, so hat der Händler die Informationspflichten für Neuwagen nach der Pkw-EnVKV, wie Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder Co²-Emissionen, zu erfüllen.

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07. Februar 2014

Bezeichnung „Der Wendler“ in Alleinstellung unzulässig

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.05.2013, Az.: I-20 U 67/12

Der Schlagerstar Michael Wendler darf die Bezeichnung "Der Wendler" oder "Wendler" wegen der Gefahr der Verwechslung mit dem ebenfalls im Schlagergeschäft tätigen Frank Wendler nicht ohne einen klarstellenden Zusatz verwenden, wenn sich die Zuordnung nicht aus den Umständen ergibt. Es muss vielmehr der Vorname hinzugefügt werden. In einem solchen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen sind die Namensträger zur Rücksichtnahme verpflichtet. Eine Ausnahme davon ist nur dann anzunehmen, wenn eine Zuordnungsverwirrung wegen der überragenden Bekanntheit einer der Beteiligten in der Praxis nicht besteht.

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07. Februar 2014

Ehrverletzende Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“

Beschluss des BVerfG vom 11.12.2013, Az.: 1 BvR 194/13

Die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" ist im vorliegenden Fall, in dem es um eine Kolumne zu Fotos einer ehemaligen Landrätin in einem Gesellschaftsmagazin ging, als ehrverletzende Äußerung nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ hat nämlich keinerlei Anknüpfungspunkt zu dem Verhalten der Beschwerdeführerin.

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07. Februar 2014

EuGH entscheidet zu Kopierschutzvorrichtungen in Nintendokonsolen

Urteil des EuGH vom 23.01.2014, Az.: C-355/12

Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dahin auszulegen ist, dass der Begriff „wirksame technische Maßnahme“ im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie auch solche technischen Maßnahmen umfassen kann, die hauptsächlich darin bestehen, neben dem Datenträger die tragbaren Geräte oder die Konsolen gegen vom Urheber nicht genehmigte Handlungen, insbesondere Vervielfältigungen, zu schützen. Das nationale Gerichts, muss dann prüfen, ob andere Vorkehrungen oder nicht in die Konsolen eingebaute Vorkehrungen bei einem vergleichbaren Schutz für die Rechte des Betroffenen zu geringeren Beeinträchtigungen oder Beschränkungen der Handlungen Dritter führen könnten.

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06. Februar 2014

Wettbüros in Wohngebieten grundsätzlich unzulässig

Urteil des VG Berlin vom 05.12.2013, Az.: VG 13 K 2.13

Wettbüros in Wohngebieten sind grundsätzlich unzulässig, da sie gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoßen, da sie ihrer Eigenart und der Art der mit ihnen verbundenen typischen Nutzung durch Kunden nach in einem Spannungsverhältnis zur Wohnnutzung stehen und Belästigungen darstellen.

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06. Februar 2014

Erstattung der Anwaltskosten bei nicht erfolgter Abmahnung

Urteil des AG Köln vom 30.12.2013; Az.: 147 C 139/12

Es ist unerheblich für die Erstattung der Abmahnkosten, ob der beauftragte Anwalt tatsächlich eine Abmahnung verschickt hatte, da die Geschäftsgebühr bereits mit der Beauftragung anfällt, auch wenn kein Schriftwechsel stattfand.

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06. Februar 2014

„Südsee-Camp“ ist nicht eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 21.01.2014; Az.: 27 W (pat) 543/12

Die Wortmarke „Südsee-Camp“ ist mangels Unterscheidungskraft für die beanspruchten Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Die Wortmarke ist ein sprachübliches Kompositum, gebildet aus dem Kernbegriff „Camp“ und dem zur näheren Bestimmung vorangestellten Substantiv „Südsee“. Dadurch verstünden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen im Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen ausschließlich als Sachangabe im Sinne eines Camps, das Südsee-Atmosphäre vermittelt oder auf den Ort verweise. Auch konnte die Durchsetzung des Zeichens im Verkehr nicht glaubhaft gemacht werden.

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