Urteile aus der Kategorie „Urteile“
„Einfach“ fehlt einfach die Unterscheidungskraft
Beschluss des BPatG vom 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 90/10
Bei der Marke „Einfach“ handelt es sich aufgrund der vielfältigen Verwendung in der Werbebranche lediglich um eine bloße Werbeaussage, die von den angemeldeten Dienstleistungen unproblematisch in Anspruch genommen wird. Da der Verkehr das Zeichen nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen wird, fehlt dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft. Darüber hinaus besteht für das Zeichen ein Freihaltebedürfnis.Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Bildmanipulation?
15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 04.08.2011, Az.: 6 W 70/11
Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist grundsätzlich sehr niedrig zu bemessen, da seine Interessen lediglich mittelbar berührt sind. Allerdings besteht ein hohes Interesse der Allgemeinheit an fehlerfreien Widerrufsbelehrungen, deshalb ist das Interesse eines Verbraucherschutzverbandes an der gerichtlichen Durchsetzung höher zu bewerten, nämlich mit 15.000,00 EUR.„Cayenne“ ist (zum Teil) eintragungsfähig
kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann
Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.
„Melodien der Herzen“
Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 27 W (pat) 87/10
Der Wortfolge „Melodien der Herzen“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. Das von den beanspruchten Waren und Dienstleistungen angesprochene Publikum wird die Wortfolge „Melodien der Herzen“ entweder als werbemäßigen Hinweis oder als beschreibenden Hinweis auf die Art und das Thema der beanspruchten Waren und Dienstleistungen verstehen, nämlich dass diese mit zu Herzen gehenden, gefühlvollen Melodien zu tun haben.Beluga vs. Beluga Travel
Beschluss des BPatG vom 14.09.2011 Az.: 26 W (pat) 112/10
Die Vertreter der prioritätsälteren Marke "Beluga" erreichten eine Löschung der Marke "Beluga Travel" für die Klassen 16: Papier, Pappe (Karton) und 44: Dienstleistungen zur Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere. Grund hierfür ist das Bestehen einer Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Begründet wird diese unter Anderem mit der Ähnlichkeit der angebotenen Waren und Dienstleistungen und mit der insoweit schwachen Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils "Travel". Hinsichtlich der weiteren Waren und Dienstleistungen sah das Bundespatentgericht keine Verwechslungsgefahr der Marken angesichts des hinreichenden unterscheidungskräftigen Zusatzes "Travel".„Medizinische Fußpflege“ ausschließlich für Podologen
Beschluss des OVG NRW vom 02.08.2011, Az.: 13 B 1659/10
Eine Werbung mit medizinischer Fußpflege ist ausschließlich Podologen vorbehalten. Ein Masseur, der mit einem solchen Zusatz wirbt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er keine Ausbildung als Podologe vorweisen kann. Es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es nur um eine Qualifikation im Rahmen einer Tätigkeit als Masseur handelt, sondern dieser erwartete eine besondere Qualifikation im Bereich der Fußpflege. Eine solche Werbung stellt eine Irreführung des Patienten dar.
Produktwal = Produktwahl
Beschluss des BPatG vom 21.09.2011 Az.: 29 W (pat) 107/10
Die Marke „Produktwal“ ist für bestimmte Dienstleistungen als Marke eintragungsfähig in denen der Nutzer keine Auswahl eines Produktes treffen muss. Für diese Dienstleistungen steht der Marke keine fehlende Unterscheidungskraft und kein Freihaltebedürfnis entgegen. Das Bundespatentgericht erkannte zwar vorliegend an, dass es sich bei einem Wal um ein Säugetier handelt, setzte jedoch vorliegend dennoch eine Produktwahl, also die Wahl eines Produktes mit der anzumeldenden Marke „Produktwal“, einer neuen Wortzusammensetzung aus Produkt und Wal gleich. Nach Ansicht des BPatG wird die geringfügige Abweichung eines Anmeldezeichens, die zu keiner anderen Aussprache führt (phonetische Identität), entweder nicht bemerkt oder wird für einen Druckfehler gehalten.