Urteile aus der Kategorie „Urteile“

12. August 2011

Verwechslungsgefahr zwischen „max“ und „mix“

Urteil des BGH vom 24.02.2011, Az.: I ZR 154/09

Zwischen "Enzymax" und "Enzymix" besteht nicht zuletzt deshalb eine hohe Zeichenähnlichkeit, weil der Verkehr das "m" in beiden Zeichen sowohl dem ersten Teil "Enzy(m)" als auch dem zweiten Teil "(m)ax" bzw. "(m)ix" zuordnet. Dies führt trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke zur Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen.
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12. August 2011

Angebot einer urheberrechtlich geschützten Datei auf einer Internet-Tauschbörse ist grds. gewerblichen Ausmaßes

Beschluss des OLG München vom 26.07.2011, Az.: 29 W 1268/11

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer Internet-Tauschbörse zum Download anbietet, verletzt dieses Recht im gewerblichen Ausmaß.  Nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kommt es u.a. darauf an, ob ein unmittelbar oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil erlangt wird. Es wird mittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil erlangt, da eigene finanzielle Aufwendungen für den Erwerb des entsprechenden Inhalts eingespart werden.
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12. August 2011

„HELD DER ARBEIT“ verletzt kein Markenrecht

Beschluss des KG Berlin vom 07.06.2011, Az.: 5 W 127/11

Ein T-Shirt Aufdruck „HELD DER ARBEIT“ stellt keine markenmäßige Benutzung dar, sondern wird beschreibend verwendet. Entweder geht der der Verbraucher von einer humorvollen Aussage über den Träger des T-Shirts aus oder er erkennt einen Ehrentitel der DDR. Beide fassen den Aufdruck nicht als Herkunftshinweis auf.
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12. August 2011

„Die 100 reichsten Deutschen“

Urteil des LG München I vom 06.04.2011, Az.: 9 O 3039/11 Es ist zulässig über die geschätzte Höhe des Privatvermögens eines bekannten Unternehmers zu berichten - "Die 100 reichsten Deutschen". Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmers ist zulässig, da er sich im Rahmen der Freiheit der Berichterstattung, Art. 5 Abs. 1 GG, bewegt. Die Information über die Höhe des Vermögens bekannter Unternehmerpersönlichkeiten ist ein Indikator für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Nation und ist von wirtschafts- und steuerpolitischem Interesse. Dahinter treten eine etwaige Erpressungsgefahr und der etwaige Anstoß einer Neiddebatte zurück.
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11. August 2011

Herrscht die „Oberpfälzer Bierkönigin“ über die gesamte Oberpfalz?

Urteil des OLG Nürnberg vom 07.06.2011, Az.: 3 U 2521/10

Die Verwendung des Titels „Oberpfälzer Bierkönigin“ ruft beim Verbraucher den (falschen) Eindruck hervor, dass sie sämtliche oberpfälzische Brauereien repräsentiert. In Wahrheit repräsentiert sie nur eine oberpfälzische Brauerei und diese hat sie ausschließlich für eigene Werbezwecke wählen lassen und dementsprechend auch nur zu diesem Zweck eingesetzt. Allerdings ist dieses Verhalten nicht unlauter, da insbesondere die Interessen der Marktteilnehmer nicht spürbar beeinträchtigt werden. Der Verbraucher bewertet die Wahl und den Auftritt einer Bierkönigin als „Werbegag“ und weiß, dass die Wahl einer Bierkönigin mit Absatzinteressen von Brauereien verbunden ist. Für die Kaufentscheidung ist es irrelevant, wie viel Einfluss die einzelnen Brauereien an der Wahl der entsprechenden Bierkönigin haben.
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10. August 2011

Lernspiele urheberrechtlich geschützt

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 140/09

Lernspiele, die der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen dienen und dazu das Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung einsetzen, genießen als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn in der Form der Darstellung eine persönliche, sich vom alltäglichen Schaffen im betroffenen Bereich abhebende, geistige Schöpfung zum Ausdruck kommt.
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10. August 2011

Weite Unterlassungserklärungen Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 29.06.2010, Az.: I-4 U 24/10

1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)

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10. August 2011

Keine Haftung für den Affiliate

Urteil des OLG Köln vom 12.02.2010, Az.: 6 U 169/09 Wenn ein Erfüllungsgehilfe des Unterlassungsschuldners gegen eine Unterlassungspflicht verstößt, haftet der Unterlassungsschuldner. Beauftragte (Affiliate) des Unterlassungsschuldners (Merchant) sind nur dann Erfüllungsgehilfen, wenn nach Abgabe der Unterlassungserklärung ein erneuter Verletzungsfall aktiv verursacht wird. Allerdings ist der Unterlassungsschuldner verpflichtet alles ihm zumutbare und mögliche zu veranlassen, einen Verletzungsfall abzuwenden und auf Dritte einzuwirken. Kommt der Unterlassungsschuldner dem nicht nach ist die Vertragsstrafe dennoch nicht verwirkt, wenn die Vornahme der gebotenen Handlungen den Verletzungsfall nicht verhindert hätten (hypothetische Kausalitätsbetrachtung).
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10. August 2011

Wort-/Bildmarke ohne Unterscheidungskraft des Wortbestandteils eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 28.09.2010, Az.: 27 W (pat) 82/10

Fehlt dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke jegliche Unterscheidungskraft, kann sie bei komplexer Gesamtgestaltung dennoch eintragungsfähig sein. Je beschreibender der Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke ist, desto höhere Anforderungen sind an den Bildbestandteil zu stellen.  Die Marke VIDEOWEB sei zwar als Wort nicht unterscheidungskräftig, durch die optische Gestaltung, die ein gewisses Maß an Komplexität beinhalte, sei sie jedoch schutzfähig.
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10. August 2011

Imitationswerbung: „One 2 be“ oder „ck one“?

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 16.09.2010, Az.: 6 U 62/09 Nähert man sich an den Namen, Produktaufmachung und Verpackung eines bekannten Parfums an, dann kann eine unzulässige Imitationswerbung im Sinne von § 6 II Nr. 6 UWG vorliegen, auch wenn die Annäherung markenrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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