Urteile aus der Kategorie „Urteile“

14. April 2011

Gefahr der Marktabschottung durch tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az.: 2 U 86/09

Der Markeninhaber, der sich auf die Verletzung seiner Markenrechte beruft, hat darzulegen und zu beweisen, dass es sich bei der von dem angeblichen Verletzer vertriebenen Markenwaren um Fälschungen handelt. Dem Markeninhaber trifft auch zunächst die volle Beweislast, wenn er behauptet, dass die Ware ohne seine Zustimmung  erstmalig im Inland oder sonst in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht nur durch vertragliche Absprachen mit seinen Vertriebspartnern  sondern auch durch tatsächliche Maßnahmen ein geschlossenes Vertriebssystem betreibt und hierdurch die Gefahr der Marktabschottung nationaler Märkte ensteht. Der Inanspruchgenommene und vermeintliche Markenverletzer muss daher in einem solchen Fall  der Marktabschottung zunächst nicht die Herkunft der Ware nachweisen.
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28. März 2011

Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Titelblatt?

Urteil des OLG Köln vom 22.01.2011, Az.: 15 U 133/10 Die Verwendung eines bereits erschienen Titelbildes für eine Zeitschriftenwerbung begründet nicht in jedem Fall eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des auf dem Titel Abgebildeten. Wird der Eindruck vermittelt, dass die dargestellte Person  dem Produkt positiv gegenübersteht, liegt eine unzulässige Verwendung vor. Kommt lediglich zum Ausdruck, dass die Person regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der beworbenen Zeitschrift ist, handelt es sich nur um eine von der Pressefreiheit geschützte Information über die beworbene Zeitschrift.
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03. Dezember 2010

Sportwettenmonopol nicht mehr Grundlage für Verbot privater Anbieter

Urteil des VG Hamburg vom 02.11.2010, Az.: 4 K 1495/07 Die Untersagungsverfügung gegen privaten Sportwettenanbieter kann nicht mehr auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt werden, da dieses nach der Entscheidung des EuGH aus dem September 2010 europarechtswidrig ist. Dem privaten Anbieter kann das Fehlen einer Erlaubnis auch nicht entgegengehalten werden, da für ihn keine Möglichkeit besteht, eine Erlaubnis zu erlangen. Bisher fehlende Ermessenserwägungen der Behörde können im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden.
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25. Oktober 2010

YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Videoclips

Urteil des LG Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09

YouTube haftet für urheberrechtsverletzende Inhalte bei den von anonymen Nutzern eingestellten Videos. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen des „Zu-Eigen-Machens“ fremder Inhalte, da sich die Videos aus der Sicht eines objektiven Beobachters zumindest auch als eigene Videos der Internetplattform darstellen.
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08. Oktober 2010

Gegendarstellung muss nur bei unverzüglichem Zugang veröffentlicht werden

Urteil des HansOLG Hamburg vom 18.05.2010, Az.: 7 U 121/09 Eine Gegendarstellung, die mehr als zwei Wochen nachdem der Betroffene Kenntnis von der Erstmitteilung erhalten hat, dem Verlag zugeht, ist nicht mehr unverzüglich im Sinne des Hamburgischen Pressegesetzes und muss darum nicht veröffentlicht werden. Ebensowenig unverzüglich ist eine Erklärung, die per Fax, dem das Original später nachfolgt, zugeht. Das betroffene Presseorgan muss die ihm zugegangene Erklärung, zu deren Veröffentlichung es verpflichtet ist, zum Schutz der Pressefreiheit auf Echtheit und Ernsthaftigkeit prüfen können. Die Veröffentlichung einer Zweitgegendarstellung kann nur verlangt werden, wenn diese als Korrektur einer zuvor beanstandeten unverzüglich zugegangenen Erstdarstellung anzusehen ist.
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07. September 2010

Keine Privilegierung für Lizenzverletzer

Urteil des LG Mannheim vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09 Der Verletzer eines Lizenzrechtes kann nicht verlangen, vom Inhaber der Lizenz in gleicher Weise privilegiert zu werden wie ein redlicher Lizenznehmer, insbesondere wenn die Privilegierung an Meldepflichten und Kontrollrechte geknüpft ist. Darum ist die Schadenshöhe anhand der vom Lizenzgeber regulär verlangten Lizenzgebühren zu schätzen, gerade auch dann, wenn die Lizenzverträge des Lizenzgebers eine Verzinsungpflicht bei Verzug des Lizenznehmers vorsehen.
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
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27. August 2010

Vergabe einstelliger Domains

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.05.2010, Az.: 11 U 36/09

Es liegt kein kartellrechtlicher Verstoß vor, wenn die Denic bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Registrierung von einstelligen Domains ablehnt, wenn die Vergaberichtlinien einheitlich und gleichmäßig gehandhabt werden. Das Prioritätsprinzip „First come, first served“ stellt ferner eine Gleichbehandlung aller Antragsteller dar, weil jeder die gleiche Chance hat, der Erste zu sein. Eine Verpflichtung der Denic, vorrangige Ansprüche aus Kennzeichen zu bedienen, besteht nicht, da eine solche Prüfung aufgrund des Massenverfahrens ausgeschlossen ist.
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19. August 2010

Staatliches Sportwettenmonopol des Landes Berlin nicht rechtmäßig

Urteil des VG Berlin vom 22.07.2010, Az.: 35 A 353.07

Das Berliner Sportwettenmonopol kann nicht als Grundlage für das Verbot der Vermittlung privater Sportwetten herangezogen werden. Es ist nicht rechtmäßig, da es nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtmäßigkeitsanforderungen für ein Sportwettenmonopol entspricht. Grundsätzlich ist das staatliche Monopol in der Ausrichtung von Sportwetten an dem Ziel der Suchtbekämpfung sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten. Das Berliner Sportwettenmonopol dient demgegenüber vorwiegend fikalischen Interessen und ist darum nicht am Ziel der Suchtbekämpfung ausgerichtet, es wird weiterhin nicht durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht. Auch der Vertrieb staatlicher Sportwetten ist nicht in geeigneter Weise ausgestaltet.
Das Verbot beschränkt außerdem die allgemeine Dienstleistungsfreiheit in rechtswidriger Weise.
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28. Juli 2010

Bezeichnung „Üble Nachrede“ ist zulässige Meinungsäußerung

Urteil des LG Oldenburg vom 03.03.2010, Az.: 5 O 3151/09 Wird ein Gerichtsurteil in einer Online-Pressmitteilung veröffentlicht und die Entscheidung anschließend in der Weise kommentiert, dass das "Verbot der üblen Nachrede"  weltweit gilt, stellt dies keine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar. Mit der Bewertung der "üblen Nachrede" wurde lediglich eine persönliche Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG fällt.
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