Urteile aus der Kategorie „Urteile“
„Mart Stam“-Designstuhl
Urteil des OLG Frankfurt vom 01.11.2011, Az.: 11 U 57/10
Ein Stuhl ist eine freie Bearbeitung des „Mart Stam“-Designstuhls, wenn die Linienführung jedenfalls im oberen Bereich des Sitzmöbels nicht den geometrischen Abmessungen eines Würfels entspricht und der Gesamteindruck des Stuhlmodels nicht durch eine einheitliche Linienführung eines einzügig verlaufenden, geschlossenen Rohrstrangs gekennzeichnet ist.Suizid betrifft Kernbereich der Privatsphäre
Eine Berichterstattung über den Suizid eines nahen Angehörigen einer ehemaligen Landesministerin betrifft den Kernbereich der Privatsphäre, die auch nach einer Abwägung der Pressefreiheit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht gerechtfertigt ist.
„EuroShop“
Beschluss des BPatG vom 14.12.2011, Az.: 29 W (pat) 3/11
Das Wort-/Bildzeichen "EuroShop" ist nicht eintragbar. Da "Euro" auf Europa betreffende Waren verweist und "Shop" der englische Begriff für Geschäft ist, hat der Wortbestandteil des Zeichens eine lediglich beschreibende Wirkung. Visuell wird das Zeichen in weißer Schrift auf rotem Untergrund dargestellt. Dies gehört jedoch zu den werbeüblichen Gestaltungsmitteln und reicht ebenfalls nicht für eine Schutzfähigkeit aus.Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen – Titelschutz Journal
Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 01.12.2011, Az.: 30 C 1849/11 - 25
Es besteht keine Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt des so genannten „fliegenden Gerichtsstands“ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Vielmehr ist der Gerichtsstand dort gegeben, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat.Auftragsbestätigung
a) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erfasst auch die Ankündigung einer
fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt
dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer
Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird. b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die
entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar.
Anschlussinhaber haften ohne WLAN Erst-Recht!
Urteil des AG München vom 23.11.2011, Az.: 142 C 2564/11
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn feststeht, dass die Verletzung über ihren Anschluss erfolgte. Sofern der Internetzugang mittels eines Kabels und nicht mittels eines WLAN-Netzwerks erfolgte, gilt die tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers erst recht.
