Urteile aus der Kategorie „Urteile“

21. Februar 2012

„DAS GESUNDE PLUS“ vs. „GESUNDHEIT PLUS+“

Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 158/10

Zwischen der internationalen Wortmarke "DAS GESUNDE PLUS" – eingetragen für Gesundheitsprodukte - und dem Zeichen "GESUNDHEIT PLUS+" – unter dem nicht apothekenpflichtige Markenprodukte dritter Hersteller angeboten werden - besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichnungskraft, Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit und die Zeichenähnlichkeit ist als durchschnittlich zu bewerten. Daher fällt die Gesamtabwägung zu Lasten der Klägerin aus, die es sich gefallen lassen muss, dass die beschreibenden und gängigen Elemente ihres Zeichens in anderer Zusammensetzung auch von Konkurrenten benutzt werden.
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21. Februar 2012

Muss immer der Endpreis angegeben werden?

Urteil des KG Berlin vom 26.01.2012, Az: 23 W 2/12 Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, so besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen; es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden. Da es sich bei der Aufgliederung von Preisen durch Nennung von Einzelpreisen oder Preisbestandteilen ebenfalls um Angaben im Sinne der PAngV handelt, muss auch eine (neben dem Endpreis angegebene) Preisaufgliederung den Anforderungen von Preisklarheit und Preiswahrheit genügen. Das steht einer Aufsplittung des Preises für das Mobiltelefon in eine Anzahlung und in monatliche Raten ohne gleichzeitige Angabe der Summe entgegen.
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21. Februar 2012

Werbung mit Gütesiegel wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 05.01.2012, Az.: 31 O 491/11

Die Werbung der Reisevermittlung "reisen.de" mit einem sogenannten "Gütesiegel der Touristik" ist wettbewerbswidrig. Die Werbung mit einem „Gütesiegel“, das allein auf Bewertungen aus dem Internetportal www.anonym1.de beruht, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise über die Qualität der damit verbunden Gesamtbewertung der Hotels. Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird.
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21. Februar 2012

„BIOFUN“

Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 27 W (pat) 168/10

Der angemeldeten Wortmarke "BIOFUN" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Auch wenn das hier angesprochene Publikum die Marke im Sinn von „Biospaß“ ohne weiteres übersetzen kann, vermag der Senat dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Waren zu entnehmen. Der gegenteiligen Auffassung der Markenstelle liegt eine analysierende Betrachtungsweise zugrunde, die der Verbraucher in der Regel nicht vornimmt.
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16. Februar 2012

„YoYo Foodworld“ ./. „YO“

Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 27 W (pat) 595/10

Der aufgrund der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft erforderliche durchschnittliche Markenabstand zwischen den Marken "YoYo Foodworld" und "YO" wird in klanglicher, schriftlicher sowie begrifflicher Hinsicht eingehalten.
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16. Februar 2012

gewinn.de

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10 Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.
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16. Februar 2012

Vorsicht beim Twittern von Bildern

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11

Wird ein Pressefotograf dabei fotografiert, wie er eine Gelegenheit abwartet um einen Prominenten zu fotografieren oder zu filmen, so ist eine Veröffentlichung dieser Bilder auf Twitter, ohne Zustimmung des Fotografen, unzulässig.  Im Rahmen der Pressefreiheit ist auch die Informationsbeschaffung geschützt. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. 
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15. Februar 2012

Surf.GREEN fehlt es nicht an Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 06.02.2012, Az.: 26 W (pat) 522/11 Dem Zeichen „Surf.GREEN“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung – Werbung – nicht jegliche Unterscheidungskraft, da es an einem engen sachlichen beschreibenden Bezug von „Werbung“ zu umweltfreundlichem oder „grünem“ Surfen fehlt.
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15. Februar 2012

„Lovely Moments“

Beschluss des BPatG vom 06.09.2011, Az.: 24 W (pat) 503/10 Die Wortfolge „Lovely Moments“ ist nicht eintragungsfähig, da ihr für die beanspruchten Waren die Unterscheidungskraft fehlt. Die Wortfolge „Lovely Moments“ tritt als typisches allgemein gehaltenes Werbeschlagwort in Erscheinung. Seine begriffliche Bedeutung von „schönen Momenten“, „schönen Augenblicken“ knüpft an eine langjährige allgemeine Werbepraxis an, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen ausschließlich ein unbestimmtes angenehmes Gefühl auslösen will. Die reine Werbefunktion der angemeldeten Marke lässt es ausgeschlossen sein, dass das Zeichen neben seiner werbenden Bedeutung auch die Herkunftsfunktion einer Marke erfüllen kann.
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