Urteile aus der Kategorie „Urteile“

22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

Verbotschild mit einer Kamera
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

WIFI Signal
Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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20. Mai 2019

Teure Handyrechnung nach Kreuzfahrt nicht durchsetzbar

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Urteil des AG Charlottenburg vom 05.04.2019 , Az.: 219 C 21/19

Das Mobilfunkunternehmen hat zwar einen Anspruch auf die Zahlung, da die Datennutzung während der Kreuzfahrt in Anspruch genommen wurde, jedoch verletzte das Unternehmen seine Pflicht die Kundin vor den hohen entstehenden Kosten zu warnen und dadurch steht der Kundin ein Anspruch in gleicher Höhe zu, wodurch der Anspruch des Mobilfunkunternehmens nicht durchsetzbar wird. Diese Warnung wäre dem Unternehmen auch leicht möglich gewesen, etwa durch einen Mechanismus zur Kostenbegrenzung, sobald eine von dem normalen Nutzungsverhalten extrem abweichende Kostenhöhe erreicht wird. Die SMS und E-Mail, welche das Unternehmen am Tag nach der Nutzung schickte, war sowohl zu spät, als auch untauglich, da sie keinen Hinweis auf die hohen Kosten enthielt.

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15. Mai 2019

SCHUFA: Tilgung der Forderung begründet keinen Anspruch auf Löschung der Forderungsbeiträge

Schufa Eintrag
Urteil des LG Wiesbaden vom 21.02.19, Az.: 2 O 237/18

Die Speicherung von Daten, welche von Wirtschaftsauskunfteien gesammelt und gespeichert werden, dient dem Schutz des allgemeinen Interesses und dem der Wirtschaftsteilnehmer. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen muss dahinter zurücktreten und wiegt folglich weniger schwer.

Dass der Kläger keinen Mietvertrag für eine Wohnung erhalte, stellt keine Situation im Sinne des Art. 17 DSGVO dar, sodass insbesondere auch kein Anspruch auf Löschung des Eintrags gegenüber der Beklagten besteht.

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13. Mai 2019

Verbot zahlungsmittelabhängiger Gebühren gilt auch für „PayPal“ und „giropay“

SEPA Europakarte
Urteil des LG Berlin vom 21.03.2019, Az.: 52 O 243/18

§ 270a BGB, der Verbraucher vor Gebühren für bargeldlose Zahlungsverfahren schützen soll, ist auch auf Dreiparteiensysteme wie „PayPal“ oder „Sofortüberweisung“ anwendbar. Zwar wollte die Regierungskonstellation diese ausnehmen, dafür fänden sich jedoch nach der Entscheidung des LG Berlin keine Anhaltspunkte in der SEPA-Verordnung der EU. Für den Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob noch eine Dritte Partei zwischengeschaltet ist, eine SEPA-Überweisung werde jedenfalls durchgeführt. Einer unzulässigen Gebühr komme es im Übrigen auch gleich, wenn bestimmte Zahlungsarten gegenüber anderen vergünstigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn auf einer Seite mit mehreren Angeboten lediglich der Preis der vergünstigten Zahlungsart angezeigt wird und dieser dann bei Auswahl einer anderen Zahlungsart entsprechend erhöht wird.

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13. Mai 2019

Unterlassungsanspruch auch gegen Auftraggeber einer Werbemail möglich

Brief Icon mit Benachrichtigung
Urteil des LG Frankenthal vom 10.07.2018, Az.: 6 O 322/17

Ein ausgeübter Gewerbebetrieb und bestimmte Angehörige freier Berufe, wie etwa Rechtsanwälte, haben einen Unterlassungsanspruch nicht nur gegen die Firma, die unerwünschte Werbemails versendet, sondern auch gegen die Firma, die das Versenden der Mails beauftragt hat. Die Auftraggeberfirma haftet als Mitstörer, auch wenn die beauftragte Firma eigenständig handelte oder, wie in diesem Fall, fehlerhaft. Denn es reicht bereits aus, dass die Auftraggeberfirma an der Schaffung eines rechtswidrigen Zustandes beteiligt war, indem sie den Auftrag erteilt hat und beim Empfänger der e-mail als das werbende Unternehmen auftritt. Ohne einen derartig strengen Maßstab wäre die Ausuferungsgefahr zu hoch.

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13. Mai 2019

Werbung für Pauschalreisen mithilfe eines Preisindikators zu ungenau

Heft mit Strandstühlen unter Palmen am Meer
Urteil des LG Hannover vom 19.07.2018, Az.: 74O 10/18

Pauschalreiseanbieter sind gemäß § 5 Abs. 2 UWG verpflichtet, dem Verbraucher für seine geschäftliche Entscheidung, dazu gehört auch die konkrete Preisanfrage beim Reiseanbieter, alle dafür wesentlichen Informationen zu geben. Teil dessen ist besonders der zu erwartende Reisepreis. Ein in Katalogwerbung verwendeter Preisindikator ist, im Gegensatz zu einem Mindestpreis, nicht ausreichend dafür. Denn mit dem Preisindikator lässt sich nicht erkennen, ob dieser die Preise in der Haupt- oder Nebensaison abbildet, ob es sich um einen Mindest- oder Durchschnittspreis handelt und ob Rabatte mit einbezogen werden. Auch die insgesamte Preisspanne wird nicht deutlich. Die Katalogwerbung, die sich vornehmlich an nicht internetaktive Personen richtet, informiert folglich die Interessenten nicht genug um die Angebote mit anderen vergleichen zu können.

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13. Mai 2019

Zu hohe Kosten für Basiskonto nicht angemessen

Ordnerrücken Giro-Basiskonto und Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 27.02.2019, Az.: 19 U 104/18

Ein Kreditinstitut, welches nur ein Basiskonto anbietet, muss Kosten, die es dafür erhebt, angemessen am durchschnittlichen Nutzungsverhalten aller Inhaber eines solchen Kontos orientieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Basiskonto oft von Personen genutzt wird, deren wirtschaftliche Lage angespannt ist (z.B. Obdachlose oder Asylbewerber) und das Konto deswegen nur wenig gebrauchen. Kosten, die dem Kreditinstitut wegen gesetzlichen Vorschriften, wie etwa Legitimationsprüfungen oder Monitoring, entstehen, dürfen nicht auf die Inhaber eines Basiskontos umgelegt werden. Besonders nicht, wenn, wie in diesem Fall das Kreditinstitut bei einem ähnlichen gelagerten Konto, welches kein Basiskonto ist, diese Kosten nicht umlegt.

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08. Mai 2019

Böhmermann gegen Merkel: Verwaltungsgericht Berlin weist Klage zurück

103 StGB: Majestätsbeleidigung
Pressemitteilung Nr. 11/2019 zum Urteil des VG Berlin vom 16.04.2019, Az.: VG 6 K 13.19

Im Zuge des an den türkischen Ministerpräsidenten gerichteten „Schmähgedichts“ eines bekannten deutschen TV-Moderators, teilte der Sprecher der Bundeskanzlerin öffentlich mit, diese habe mit ihrem türkischen Kollegen übereingestimmt, dass es sich um einen „bewusst verletzenden Text“ handle. Dagegen ging der TV-Moderator gerichtlich vor und unterlag. Mangels Wiederholungsgefahr sei die Klage schon unzulässig, so das VG Berlin. Die öffentliche Erklärung sei zudem nicht rechtswidrig gewesen, sondern ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil. Keine Bedeutung für die Bewertung der Äußerung hatte, ob das Gedicht selbst erlaubte Satire sei.

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08. Mai 2019 Top-Urteil

Webradio-Recherche und cloudbasierte Speicherung stellen eine Urheberrechtsverletzung dar

Wolke mit Musik
Urteil des LG München I vom 06.02.2019, Az: 37 O 484/18

Das LG München I hat entschieden, dass eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels vorliegt, wenn ein Internetdienst Webradio-Recherche anbietet und die Titel dann in einer Cloud für den Nutzer speichert. Der Musiktitel wird dadurch auch öffentlich zugänglich gemacht - die Gesamtheit der Personen, an die sich der Dienst richtet, stellt die Öffentlichkeit dar. Stimmt der Urheberrechtsinhaber der Sendung seiner Musiktitel in einem Webradio zu, kann darin unter keinen Umständen eine Einwilligung bezüglich der angebotenen Dienste des Internetportals gesehen werden. Dem Urheber stehen daher Unterlassungsansprüche gegen den Internetdienst zu.

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