Urteile aus der Kategorie „Urteile“

13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

Blaues und rotes Auto auf Münzstapel
Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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13. November 2018

Domaininhaber haftet für Urheberrechtsverletzung auf Online-Filesharing-Plattform

Sharing in Lettern auf einer Laptop-Tastatur
Urteil des OLG Köln vom 31.08.2018, Az.: 6 U 4/18

Führen Domains zu einem urheberrechtsverletzenden Inhalt auf einer Online-Filesharing-Plattform (hier: „The Pirate Bay“), besteht gegen den Inhaber dieser Domains (sog. „Registrant“) ein Unterlassungsanspruch auf die Konnektierung der Domains. Der Anspruch ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Registrant nicht der Betreiber der Plattform ist. Die Haftung des Registranten ergibt er sich viel eher daraus, dass dieser die entsprechenden Domains registriert und verwaltet.

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12. November 2018

Beweislastumkehr: Wer mit fachlich umstrittener Meinung wirbt, übernimmt Verantwortung für deren Richtigkeit

Vorher-Nachher-Vergleich einer ärztlichen Behandlung
Urteil des LG Hamburg vom 23.03.3018, Az.: 315 O 458/16

Für gesundheitsbezogene Werbung gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen. Aufgrund der von irreführenden, gesundheitsbezogenen Angaben ausgehenden erheblichen Gefahren, ist Werbung mit Gesundheitsbezug nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. Zieht ein Kläger gerade das in Zweifel, muss grundsätzlich er dies auch beweisen. Eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast kommt allerdings dann in Betracht, wenn der Beklagte mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben hat, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen. Der Werbende übernimmt in einem solchen Fall Verantwortung für die Richtigkeit der Meinung.

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29. Oktober 2018

Handel mit Bitcoins nicht strafbar

Symbole für Bitcoins
Urteil des KG Berlin vom 25.09.2018, Az.: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)

Bitcoins sind keine Währung im Sinne eines Finanzinstruments des Kreditwesengesetzes (KWG) oder „E-Geld“ gem. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Demzufolge ist der Handel mit Bitcoins und der Betrieb einer Handelsplattform für Bitcoins im Internet nicht erlaubnispflichtig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und folglich auch nicht strafbar.

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23. Oktober 2018

Google-AdWords-Kampagne: Haftung des Werbenden

AdWords Logo
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2017, Az.: 6 U 29/15

Wird eine AdWords-Kampagne derart erstellt, dass einem Suchenden bei Eingabe eines fremden geschützten Unternehmenskennzeichens von Google die Anzeige des eigenen Unternehmens ausgegeben wird, kann hierin eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Der Werbende haftet für eine solche Markenrechtsverletzung jedoch nicht als Täter, wenn er in seiner AdWords-Kampagne keine gezielt zum fremden Kennzeichen ähnlichen oder gleichen Keywords ausgewählt hat, sondern lediglich die Option „weitgehend passend“. Allerdings müssen Werbende damit rechnen, dass der AdWords-Algorithmus von Google bei der Auswahl solcher Suchkriterien die eigene Anzeige markenrechtsverletzend ausspielt. Um eine Haftung als Störer abzuwenden, muss ab Kenntnis einer solchen Rechtsverletzung aktiv die AdWords-Kampagne derart angepasst werden, dass Google keine derartige Werbung mehr ausgibt.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

Adblock Zeichen: Hand auf rotem Schild
Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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23. Oktober 2018

Bezeichnung einer Partyveranstaltung als „Ballermann Party“ kann Markenrechtsverletzung darstellen

Menschen die auf einer Party mit den Händen hoch feiern
Urteil des OLG München vom 27.09.2018, Az.: 6 U 1304/18

Es stellt eine Markenrechtsverletzung an der eingetragenen deutschen Wortmarke „Ballermann“ dar, wenn ohne Einwilligung des Markeninhabers Partyveranstaltungen als „Ballermann Party“ beworben werden. Auch wenn der angesprochene Verkehrskreis mit dem prägenden Begriff „Ballermann“ eventuell eine Örtlichkeit auf der spanischen Insel Mallorca assoziiert, an welcher ein „ausschweifendes Partyleben“ stattfindet, stellt der Begriff keine lediglich rein beschreibende Bedeutung im Sinne eines allgemeinen Gattungsbegriffs für Partyveranstaltungen dar, wie dies etwa bei einer „Halloween Party“, „Beach Party“ oder auch „Christmas Party“ der Fall sein kann.

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22. Oktober 2018

Veröffentlichung von Filmaufnahmen aus Friseursalon ohne Einwilligung der abgebildeten Person rechtswidrig

Frau beim Friseur
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 13.09.2018, Az.: 2-03 O 283/18

Werden in einem Friseursalon zu Werbezwecken Video- und Bildaufnahmen von verschiedenen Frisurentechniken angefertigt, so dürfen diese Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Sofern der Friseursalon nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die abgebildete Person in die Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen eingewilligt hat, kann sich der Kunde auf die Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts berufen und einen Unterlassungsanspruch in Bezug auf die veröffentlichten Bildnisse geltend machen.

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22. Oktober 2018

„Forum Shopping“ lässt Rechtsschutzinteresse bei einstweiligem Rechtsschutz entfallen

Richterhammer bei Gericht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 27.08.2018, Az.: 2-03 O 307/18

Wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, hat der Antragsteller nur einen Anspruch darauf, dass sein Begehren einmal und von einem Gericht geprüft wird. Wird ein gleichlautender Antrag dennoch bei mehreren Gerichten gestellt (sog. „Forum Shopping“ bzw. „Forum Hopping“), entfällt das für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Rechtsschutzinteresse des Antragsstellers, sodass der zweite Antrag unzulässig ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das angerufene zweite Gericht durch den Antragsteller auf den erfolgslosen Antrag bei dem vorhergehenden Gericht hingewiesen wird.

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22. Oktober 2018 Top-Urteil

Die Bezeichnung eines Bieres als „bekömmlich“ stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Pärchen in bayerischer Tracht prostet sich mit Bierkrügen zu
Urteil des BGH vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16

a) Das in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgesehene Verbot gesundheitsbezogener Angaben für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist nicht auf Angaben auf Behältnissen beschränkt, in denen diese Getränke vertrieben werden, sondern gilt auch für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für derartige Getränke.

b) Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert. Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt außerdem dann vor, wenn mit der Angabe zum Ausdruck gebracht wird, der dauerhafte Verzehr eines Lebensmittels sei der Gesundheit nicht abträglich.

c) Wird in der Werbung Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als "bekömmlich" bezeichnet und versteht der angesprochene Verkehr diesen Begriff im konkreten Zusammenhang als "gut oder leicht verdaulich", liegt darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.

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