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Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
17. März 2011 Urteil des LG Hamburg vom 10.12.2010, Az.: 406 O 50/10 Wer Software zum Download anbietet, welche nur durch eine entgeltlich
Registrierungsgebühr erlangt werden kann, muss dies so kenntlich machen,
dass ein durchschnittlich informierter Verbraucher den Hinweis ohne weiteres erkennen kann. Ferner muss deutlich auf die Mindestvertragsdauer hinsichtlich der kostenpflichtigen Registrierung hingewiesen werden. Desweiteren dürfen solche Downloads nur angeboten werden, wenn eine Zustimmung des Softwareherstellers vorliegt.
Weiterlesen 14. März 2011 Pressemitteilung Nr. 07/11 des AG München zum Urteil vom 17.11.2009, Az.: 155 C 22290/08
Stellt sich nach dem Kauf eines als "Allradfahrzeug" bezeichneten Autos heraus, dass der Allradantrieb bereits bei Kauf nicht funktionierte, kann sich ein gewerblicher Händler nicht auf einen möglichen Verschleiß oder die Aussage, dass er die Funktionsfähigkeit des Antriebs niemals überprüft habe, berufen. Der Verkäufer hat dann zumindest stillschweigend eine nicht vorliegende Eigenschaft zugesichert.
Weiterlesen 11. März 2011 Urteil des BGH vom 13.01.2011, Az.: I ZR 111/08
Vom Begriff der Verweisung in § 34 Abs. 5 MBO-Ä sind alle Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer erfasst, die der Arzt - ohne vom Patienten darum gebeten worden zu sein - von sich aus erteilt. Die Qualität der Versorgung kann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 MBO-Ä darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet. In langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.
Weiterlesen 11. März 2011 Urteil des BGH vom 10.02.2011, Az.: I ZR 183/09
Nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter. Eine Gleichartigkeit im Sinne von Nr. 5 UWG des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG liegt nur dann vor, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar ist. Wird für ein Markenprodukt geworben, ist daher ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.
Weiterlesen 11. März 2011 Pressemitteilung Nr. 40/2011 des BGH zum Urteil vom 09.03.2011, Az.: VIII ZR 266/09 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der der Käufer die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung trägt, wenn dieser die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat. Für den Fall, dass die Kaufsache nach einer Nachbesserung weiterhin den beanstandeten Mangel aufweist, entschied der BGH allerdings nunmehr, dass der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser Mangel auf dieselbe technische Ursache zurückzuführen ist, wie der zuvor gerügte Mangel. Sofern eine Verursachung durch ein unsachgemäßes Verhalten des Käufers ausgeschlossen werden kann, bezieht sich die Beweislast des Käufers nicht auf die Frage nach der Ursache des Mangels.
Weiterlesen 11. März 2011 Top-Urteil
Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10Die AGB-Klausel eines Paket- und Postdienstleisters, nach der dieser eine Ersatzzustellung vornehmen darf, ist unzulässig, wenn diese nicht gleichzeitig die Verpflichtung enthält, dass der Adressat über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen ist.
Weiterlesen 10. März 2011 Urteil des OLG Saarbrücken vom 08.12.2010, Az.: 1 U 111/10-29
Sieht eine Klausel eine 8-wöchige Bindungsfrist des Käufers an die Bestellung eines neuen Nutzfahrzeugs vor, so übersteigt dies deutlich den gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Nach § 147 Abs. 2 BGB können Anträge zum Abschluss eines Vertrages, die Abwesenden gemacht werden, nämlich nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden darf. Vor diesem Hintergrund stellt eine 8-wöchige Bindungsfrist daher eine unangemessene Benachteiligung des Käufers dar, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt - selbst wenn die Abwicklung eines Kraftfahrzeugkaufs zusätzliche organisatorische Maßnahmen erfordern würde.
Weiterlesen 05. März 2011 Urteil des BGH vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 295/09 Ein Gasversorgungsunternehmen kann sich auf das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß § 4 AVBGasV nicht unmittelbar stützen, wenn es mit dem Kunden aus dessen Sicht einen Sonderkundenvertrag zu Sondertarifen im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit und damit von vornherein außerhalb des sachlichen Geltungsbereichs der AVBGasV abgeschlossen hat. Das gilt auch, wenn das Versorgungsunternehmen dazu übergeht, einen Kunden, der bis dahin als Tarifkunde versorgt worden ist, aus dessen Sicht außerhalb der allgemeinen Tarifpreise unter Inanspruchnahme von Vertragsfreiheit zu Sondertarifen zu versorgen.
Weiterlesen 02. März 2011 Urteil des OLG Karlsruhe vom 08.02.2011, Az.: 17 U 138/10 Die Klausel eines Kreditinstituts, nach welcher ein Verbraucher eine Gebühr für die Führung seines Darlehenskontos zu leisten hat, unterliegt als Preisnebenabrede der ABG-Kontrolle. Sie ist im Übrigen unwirksam, denn sie benachteiligt den Darlehensnehmer unangemessen. Diesem würde so durch die Klausel ein Entgelt für Leistungen auferlegt, die allein im Interesse der Bank liegen, denn die Führung eines Kreditkontos ist für eine geordnete Buchführung und Rechnungslegung unabdingbar.
Weiterlesen 21. Februar 2011 Pressemitteilung Nr. 31/2011 des BGH zum Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10
Die AGB-Klausel in einem Mobilfunkvertrag, dass dem Kunden auf seine Kosten die SIM-Karte bereits bei einem Zahlungsrückstand von 15,50 € durch den Mobilfunkbetreiber gesperrt werden kann, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise. Analog zu den gesetzlichen Regelungen bei Festnetzschlüssen (§ 45k Abs. 1 TKG) darf ein Mobilfunkbetreiber die SIM-Karte erst bei einem Rückstand in Höhe von 75 € sperren.
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