Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
Werbehinweis „Made in Germany“ erfordert wesentliche Herstellungsschritte in Deutschland
Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: I-20 U 110/10
Der Werbehinweis „Made in Germany“ bei einem Besteck darf nur verwendet werden, wenn es in Deutschland hergestellt wurde. Dies setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind. Die besondere Herausstellung „Made in Germany“ gerade als einziges Merkmal begründe beim Endverbraucher die Erwartung, sämtliche Teile seien in Deutschland hergestellt.Nachträgliches Einfügen einer Marke in Amazon-Artikelbeschreibung sowie Werbung mit Blitzversand unzulässig
Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, stellt eine Mitbewerberbehinderung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, da diese dadurch Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden. Dies gilt nicht, sofern der ursprüngliche Anbieter nachweisen kann, dass das Angebot schon zum Zeitpunkt des erstmaligen Einstellens mit der Marke versehen war.
Keine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro, wenn private Seite mit kommerziellen Seiten verlinkt ist
Bei urheberrechtlichen Abmahnungen können die Abmahnkosten dann auf 100 Euro begrenzt sein, wenn die Urheberrechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgte. Dies soll nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt am Main nicht für Urheberrechtsverletzungen auf privaten Internetseiten gelten, wenn diese mit kommerziellen Internetseiten verlinkt sind. Eine Begrenzung der Abmahnkosten komme im vorliegenden Fall auch deshalb nicht in Betracht, weil der Rechteinhaber hohen Rechercheaufwand hatte betreiben müssen.
Keine Werbung mit „100% Bio Tabak“
Irreführende Werbung bei unterschiedlichen Preisangaben
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 03.03.2011, Az.: 6 U 231/09
Es ist irreführend, wenn ein Unternehmen ein Produkt in unterschiedlichen Geschäftsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und auf der zugehörigen Internetseite nicht deutlich macht, für welche Verkaufsstelle der niedrige und für welche der höhere Preis einschlägig ist. Wird nun auf der Internetseite zu der Verfügbarkeit in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, der niedrigste Preis aufgeführt, so ist dies ohne entsprechende Kennzeichnung, dass der niedrige Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt, unzulässig. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus.Zur Unternehmereigenschaft bei eBay
Schadensersatz – und Fallbearbeitungspauschale in AGB
Sonderpreisangebot darf nicht von Sofortzahlung abhängig gemacht werden
Urteil des LG Darmstadt vom 06.04.2011, Az.: 25 S 162/10
Die AGB-Klausel "Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig." wurde vom LG Darmstadt für unwirksam erklärt.

