Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
Neue EU-Spielzeug-Richtlinie
Gerichtliche Inanspruchnahme wegen Filesharing trotz abgegebener Unterlassungserklärung
Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11
Wird wegen Zugänglichmachung eines Hörbuchs von einer Privatperson eine Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf alle Rechte des Gläubigers erstreckt und zudem vor Änderungen der vorformulierten Erklärung gewarnt, kann der Abgemahnte in einem Verfahren, dass sich nur gegen die Verletzung der Rechte am Hörbuch richtet, durch eine Unterlassungserklärung ein sofortiges Anerkenntnis erreichen. Die Kosten hat der Gläubiger zu tragen, weil der Schuldner keinen Anlass zu der gerichtlichen Auseinandersetzung gegeben hat.
Ein- und Ausbaukosten bei Ersatzlieferungen für mangelhafte Kaufsachen sind vom Verkäufer zu tragen
Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache vom Verbraucher im guten Glauben an die Funktionsfähigkeit für seinen bestimmungsgemäßen Zweck eingebaut, hat der Verkäufer im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht die durch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache entstehenden Kosten zu tragen. Entstehen durch den Aus- und Einbau jedoch Kosten, die in keinem Verhältnis zum Wert der mangelfreien Sache stehen, kann die Pflicht des Verkäufers zur Tragung der Kosten auf einen angemessenen Betrag zu beschränken sein.
Aktuelle Entwicklungen des Internetstrafrechts 1/2011 – Teil 1/3
eBay-Nutzer haftet nicht für unverschuldeten Missbrauch seines Kontos
Zu den AGB-Klauseln eines Prepaid-Vertrages von einem Mobilfunkanbieter
Beschluss des LG Kiel vom 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10
Eine Klausel in den AGBs eines Mobilfunkanbieters, welche eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit für Prepaid-Verträge zugunsten des AGB-Verwenders ermöglicht, kann gegen § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB verstoßen und daher unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn die entsprechende Klausel weder einen Grund für eine Preisänderung nennt, noch Anhaltspunkte dafür liefert, wann sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann. Darüber hinaus verstößt eine solche Klausel auch gegen das Transparenzverbot des § 307 Abs. 1 BGB, sofern die Klausel nicht klar und verständlich ist. Eine Preisänderungsklausel muss hierfür derart konkretisiert sein, dass der Vertragspartner das Risiko einer Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel nachvollziehen kann. Zudem verstößt sie grundsätzlich auch gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 305 Abs. 2 BGB.Preisanpassungsklausel mit variablem Preisänderungsfaktor
Neue Widerrufsbelehrung 2011 – Was ändert sich durch das neue Widerrufsrecht im Bereich des Fernabsatzes?
2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload
Urteil des AG Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09
Das AG Düsseldorf entschied bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrigen Upload in einer p2p-Musiktauschbörse, dass der vom Kläger angesetzte Streitwert von 10.500 Euro entschieden zu hoch sei. Vielmehr wurde für den Upload eines einzigen Musiktitels ein Streitwert von lediglich 2.500 Euro für angemessen erachtet.
