Urteil des LG Saarbrücken vom 26.10.2012, Az.: 13 S 143/12 Eine Vergütungsklausel für eine Leistung wird jedenfalls dann nicht Vertragsbestandteil, wenn diese Leistung üblicherweise unentgeltlich angebotenen wird (hier: Branchenbucheintrag), die Klausel selbst an einem völlig ungewöhnlichen Ort zu finden ist, drucktechnisch unauffällig im Vertrag mit aufgenommen wurde und zusätzlich durch eine ungewöhnliche Währungsangabe (Euro statt EUR) die Wahrnehmung der Preisangabe erschwert wird. Gemäß § 305 c Abs. 1 BGB ist eine solche Vergütungsklausel unzulässig und wird nicht Vertragsbestandteil.
Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 7.11.2012, Az.: 9 S 1353/11
„Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ stellen irreführende Bezeichnungen dar, wenn die Produkte nicht aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern industriell hergestellt werden. Denn der verständige Durchschnittsverbraucher erwartet unmittelbar aus naturbelassener Geflügelbrust geschnittene Filetstreifen und gerade nicht, dass ein fein zerkleinerter Fleischanteil, der in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht wird, in Streifen geschnitten wird. Demnach sind die Bezeichnungen geeignet, über die tatsächliche Beschaffenheit und die Art der Herstellung des Fleisches zu täuschen.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.06.2012, Az.: 6 U 24/11 Die Werbeangabe „CE-geprüft“ ist irreführend, wenn es sich bei dem gekennzeichneten Spielzeug lediglich um ein rechtskonformes Produkt handelt und der Verwender mit dieser Angabe nur die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt. Denn das CE-Zeichen erweckt bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, die beworbenen Waren seien durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden.
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 05.09.2012, Az.: 24 C 107/12 Kündigt ein Mobilfunkanbieter dem Kunden wegen Zahlungsrückstands, so steht ihm Schadensersatz für die ursprüngliche Laufzeit zu. Hatte der Kunde jedoch einen Flatrate-Tarif, so sind die ersparten Aufwendungen, welche mindestens 50% betragen, vom Schadensersatz abzuziehen.
Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
Urteil des LG Bonn vom 29.05.2012, Az.: 11 O 7/12 Ein Begrüßungsschreiben, welches aufgrund seiner Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Auftragsbestätigung über einen vom Verbraucher verbindlich erteilten Auftrag, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Diese irreführende Wirkung wird auch nicht dadurch verdrängt, dass eine Klausel auf eine separat folgende Auftragsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt hinweist. Das Versenden eines solchen Schreibens stellt für den Empfänger aufgrund der fehlenden Auftragserteilung eine unzumutbare Belästigung dar.
Beschluss des BGH vom 26.09.2012, Az.: IV ZR 108/12
Der BGH bestärkte jüngst in einem Beschluss die Einschätzung des OLG Frankfurt a.M., wonach die in vielen Versicherungsverträgen gängige Kostenminderungsklausel rechtswidrig sei. Ferner stellte er klar, dass bei unbeschränkter Zulassung der Revision sich eine Beschränkung auf nur eine Partei auch aus den Entscheidungsgründen ergeben könne. Vorliegend ließ das OLG in seinen Entscheidungsgründen nur in Bezug auf die beklagte Versicherung die Revision zu, da die umstrittene Minderungsklausel eine Vielzahl von Versicherungsverträgen beträfe und daher von grundsätzlicher Bedeutung sei.
Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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