Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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29. Oktober 2012

Information der Presse über Funde verdorbenen Fleischs bei Großmetzgerei rechtmäßig

Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
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29. Oktober 2012

Wettbewerbsverstöße durch falsche Garantieangaben, unzulässige Gewährleistungsverkürzung und widerrechtlicher AGB

Einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 30.05.2007, Az.: 52 O 254/07 Das Bewerben einer Garantie im Rahmen eines Internet-Verkaufsportals ist unlauter, sofern dabei keine Angaben zu ihrem Inhalt und Geltungsbereich gemacht werden (nach neuester BGH nicht unlauter, vgl. BGH, Urt. v. 14.04.2011 − I ZR 133/09). Ebenfalls ist es wettbewerbswidrig, im Verkehr zwischen Händler und Endkunden die Gewährleistung bei Neuware auf ein Jahr zu reduzieren. Darüber hinaus wurden mehrere Klauseln streitgegenständlicher AGB als nicht wettbewerbskonform eingestuft: So darf der Gefahrübergang nicht auf einen Punkt vor dem Eintreffen beim Kunden vorverlegt werden, für Individualabreden darf nicht die Schriftform gefordert werden und auch der Vermerk, dass die „Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind, ist nicht zulässig.
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29. Oktober 2012

Auftragsbestätigung ohne erteilten Auftrag begründet Wettbewerbsverstoß

Urteil des LG Bonn vom 29.05.2012, Az.: 11 O 7/12 Ein Begrüßungsschreiben, welches aufgrund seiner Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Auftragsbestätigung über einen vom Verbraucher verbindlich erteilten Auftrag, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar. Diese irreführende Wirkung wird auch nicht dadurch verdrängt, dass  eine Klausel auf eine separat folgende Auftragsbestätigung zu einem späteren Zeitpunkt hinweist. Das Versenden eines solchen Schreibens stellt für den Empfänger aufgrund der fehlenden Auftragserteilung eine unzumutbare Belästigung dar.
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24. Oktober 2012

Kostenminderungsklausel von Versicherungen oft rechtswidrig

Beschluss des BGH vom 26.09.2012, Az.: IV ZR 108/12

Der BGH bestärkte jüngst in einem Beschluss die Einschätzung des OLG Frankfurt a.M., wonach die in vielen Versicherungsverträgen gängige Kostenminderungsklausel rechtswidrig sei. Ferner stellte er klar, dass bei unbeschränkter Zulassung der Revision sich eine Beschränkung auf nur eine Partei auch aus den Entscheidungsgründen ergeben könne. Vorliegend ließ das OLG in seinen Entscheidungsgründen nur in Bezug auf die beklagte Versicherung die Revision zu, da die umstrittene Minderungsklausel eine Vielzahl von Versicherungsverträgen beträfe und daher von grundsätzlicher Bedeutung sei.
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23. Oktober 2012

Zum Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nachbesserung

Pressemitteilung Nr. 52/12 des AG München vom 22.10.2012, Az.: 222 C 7196/11 Wird eine mit einem Mangel behaftete Sache veräußert, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich, bevor dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde.
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23. Oktober 2012

Kein Gewinn ohne Investition

Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11

Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.
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22. Oktober 2012

Wiederholte Verwendung unzulässiger AGB kann fünfstelliges Ordnungsgeld verursachen

Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, Az.: 2-03 O 556/09 Eine AGB-Klausel, welche auch gegenüber Verbrauchern eine geschuldete Vergütung zwölf Monate im Voraus vorsieht, ist unzulässig und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung für den Verwender zur Folge. Nachdem der Geschäftsführer jedoch keinen Handlungsbedarf sah, diese Klausel über Monate hinweg weiter im Internetauftritt verwendet wurde und sich auch in Rechnungen wiederfand, verhängte das zuständige Gericht ein drastisches Ordnungsgeld i.H.v. EUR 14.000,-, um sowohl den hohen wettbewerblichen Vorteil, als auch das erhebliche Maß an Verschulden widerzuspiegeln.
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19. Oktober 2012

Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“

Pressemitteilung Nr. 174/2012 des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 Der BGH entschied über den Fall eines Verbrauchers, der in einer Online-Maske trotz des Hinweises auf die Unmöglichkeit der nachträglichen Änderung anstelle des Vor- und Nachnamen einen zukünftigen zweiten Fluggast mit "noch unbekannt" eintrug. Der Kunde hat einen Rückzahlungsanspruch auf das für die nicht erfolgte Beförderung einer zweiten Person gezahlte Entgelt, da kein Vertrag über die Beförderung einer zweiten, zunächst nicht namentlich benannten, Person zustande gekommen ist. Es handele sich hierbei nämlich um keine gültige Buchung, sondern lediglich um ein Vertragsangebot des Ausfüllenden an das Luftfahrtunternehmen. Auch das normale Abwickeln der Buchung lässt nicht auf eine Annahme schließen, zumal der ausdrückliche Hinweis erfolgte, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen in dem Ausweis des Passagiers übereinstimmen müsse. Mangels Vertragsschluss besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung.
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